Neu im Ratgeber Zulassungs-News Tagesaktuelle Hinweise zu i-Kfz, Behörden und wichtigen Änderungen rund um die Fahrzeugzulassung. Zulassungs-News ansehen
LexikonLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungs-Lexikon

Öffnungszeiten, Gebühren und Abläufe aller Straßenverkehrsämter — laufend automatisch mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Ändert eine Zulassungsstelle ihre Öffnungszeiten oder eine Gebühr, steht es hier.

Welches Straßenverkehrsamt ist für Sie zuständig?

Es gibt kein bundesweit einheitliches Amt. Jede Zulassungsstelle hat eigene Öffnungszeiten, ein eigenes Terminportal und eigene Hausregeln — welche Unterlagen im Original verlangt werden, ob es einen Händlerschalter gibt, wie lange die Bearbeitung dauert und welche Gebühren sie veröffentlicht. Geben Sie Ihre Stadt ein, dann sehen Sie, was dort gilt.

Alle 26 Zulassungsbezirke

Jeder Bezirk mit Anschrift, geprüften Öffnungszeiten, Terminportal und den Gebühren, die das Amt selbst veröffentlicht.

Häufige Fragen

Gut zu wissen, bevor Sie starten

Brauche ich eine Bund.ID oder die PIN meines Personalausweises?

Nein. Für unseren digitalen Ablauf benötigen Sie weder eine Bund.ID noch die PIN Ihres Personalausweises. Sie brauchen Ihr Telefon und die erforderlichen Fahrzeug- und Halterunterlagen — die müssen allerdings vollständig vorliegen.

Ist die digitale i-Kfz-Zulassung nur in Krefeld möglich?

Nein. Die digitale i-Kfz-Zulassung ist deutschlandweit verfügbar. Die Domain kennzeichen-krefeld.com bezeichnet unseren Betriebssitz, nicht die Reichweite des digitalen Angebots.

Was ist der Unterschied zwischen digitaler Zulassung und Hol- und Bringservice?

Digital heißt: deutschlandweit, online und bei erfüllten Voraussetzungen in ungefähr zehn Minuten komplett erledigt. Der Hol- und Bringservice ist regional: 50 km Luftlinie um Krefeld, zum gleichen Preis bis an den Rand. Außerhalb dieses Gebiets geben Sie Ihre Unterlagen bei einem unserer Geschäftspartner vor Ort ab.

Wo ist der regionale Hol- und Bringservice verfügbar?

In Krefeld, Duisburg, Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Essen, Kreis Wesel und Bochum — überall zum selben Preis, ohne Entfernungszuschlag. Die konkrete Abholung wird vorab bestätigt. Köln und Wuppertal gehören nicht zum regulären regionalen Service.

Wie läuft die digitale Zulassung ab?

Vorgang auswählen, Preis prüfen und bezahlen, Unterlagen fotografieren und im geschützten Bereich hochladen. Danach folgen die automatisierte Verarbeitung, die digitale Übermittlung über das vorgesehene i-Kfz-Verfahren an die zuständige Zulassungsbehörde und die Bestätigung nach erfolgreichem Abschluss.

Wie lange dauert die Zulassung?

Bei vollständigen Angaben und erfüllten technischen sowie gesetzlichen Voraussetzungen kann der gesamte Kundenvorgang in ungefähr zehn Minuten abgeschlossen werden. Technische Fehler, unleserliche Dokumente oder behördliche Sonderprüfungen können länger dauern.

Ist mein Fahrzeug danach sofort zugelassen?

Die Zulassung erfolgt nach bestätigter Zahlung und erfolgreichem Abschluss des digitalen Vorgangs. Sie erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung.

Warum muss ich vor dem Checkout ein Video ansehen?

Der Sicherheitscode auf den Fahrzeugpapieren lässt sich nur ein einziges Mal verwenden. Das Video dauert unter einer Minute und zeigt, wie Sie ihn freilegen, ohne ihn zu beschädigen. Ein beschädigter Code macht die digitale Zulassung unmöglich.

Wann bezahle ich?

Bei der digitalen Zulassung im geschützten Checkout, bevor Sie die Unterlagen hochladen. Beim regionalen Service zahlen Sie nach erfolgreicher Zulassung.

Wo lade ich meine Unterlagen hoch?

Nach der Bezahlung über den geschützten Upload-Bereich, einfach per Handyfoto. Bitte senden Sie Dokumente niemals per WhatsApp oder gewöhnlicher E-Mail.

Warum werden Fotos meiner Unterlagen benötigt?

Die erforderlichen Daten werden aus den Dokumenten ausgelesen, damit Sie Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes nicht vollständig abtippen müssen.

Wie werden meine Dokumente verarbeitet und geschützt?

Die Dateien werden über den geschützten Upload-Bereich übertragen und für den konkreten Zulassungsvorgang verarbeitet. Der reguläre Ablauf erfolgt automatisiert, soweit Vorgang und Verfahren das zulassen. In Fehler-, Support- oder Sonderfällen kann eine manuelle Prüfung erforderlich sein.

Wann werden hochgeladene Dateien gelöscht?

Nach Abschluss des Vorgangs werden die Dateien aus dem operativen Upload-Bereich nach dem dafür konfigurierten Löschprozess entfernt. Technisch notwendige Kopien können vorübergehend in Backups, Protokollen, Caches oder Fehlerbehandlungssystemen fortbestehen und werden nach den dort geltenden Löschzyklen entfernt. Für einen späteren neuen Vorgang müssen Sie Ihre Unterlagen erneut bereitstellen.

Werden meine Dokumente direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt geschickt?

Wir verwenden keine vereinfachende Aussage über eine direkte Übertragung sämtlicher Dokumente an das Kraftfahrt-Bundesamt. Die erforderlichen Daten werden über KFZ-Go und das für den Vorgang vorgesehene i-Kfz-Verfahren an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt. Je nach Vorgang sind mehrere technische Systeme beteiligt.

Ist rund um die Uhr jemand erreichbar?

Ja. 24 Stunden am Tag ist ein echter menschlicher Ansprechpartner per Telefon oder WhatsApp erreichbar. Diese Beratung ist von der automatisierten Dokumentenverarbeitung getrennt.

Was kostet die digitale Zulassung?

Die Basisleistung kostet 99 € bei der Neuzulassung, 99 € bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen und 90 €, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten. Die Wiederzulassung liegt bei 99 €, die Tageszulassung bei 120 €. Eine Abmeldung kostet 30 €, eine Adress- oder Namensänderung 49 €. In der Basisleistung stecken die Zulassungsdienstleistung, die regulären Amtsgebühren und die erforderlichen Standardkennzeichen. Nur Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, Carbon-Optik und der regionale Abholservice kosten extra — und nur, wenn Sie sie auswählen.

Welche Zusatzleistungen kann ich wählen?

Feinstaubplakette 7,50 €, Wunschkennzeichen mit 12,60 € Behördengebühr zuzüglich 5 €, wenn wir die Reservierung übernehmen, Kennzeichen in Carbon-Optik für 15 € je Satz, ein Anhängerkennzeichen für 30 € je Schild sowie der Abhol- und Lieferservice für 7,50 €. Der Expressversand mit Sendungsverfolgung ist im Preis enthalten.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Höchstens fünf Tage. Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen gehören nicht zum bundesweiten digitalen Sofortprozess und werden separat organisiert.

Wie werden separat bestellte Kennzeichen geliefert?

Bis zu 40 km rund um Krefeld ist die Anlieferung innerhalb von 120 Minuten im Kennzeichenpreis enthalten. Außerhalb des 40-km-Umkreises erfolgt die Anlieferung innerhalb eines Tages per Express mit Sendungsverfolgung. Der Expressversand ist für Sie kostenfrei. Diese Regel gilt nur für die Kennzeichenlieferung, nicht für den Hol- und Bringservice.

Werden Kennzeichen samstags geliefert?

Nein. Samstags findet keine Zustellung statt.

Jede Angabe stammt aus einer benannten Quelle — der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Gebührenordnung oder der amtlichen Seite der zuständigen Behörde. Jede Angabe wird laufend automatisch nachgeprüft. Wo eine Regelung von Stelle zu Stelle abweicht, schreiben wir das hin, statt eine Zahl zu nennen, die anderswo nicht stimmt.

Wir sind ein privater Zulassungsdienst und nicht das Straßenverkehrsamt. Amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Zulassungsbehörde.

LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
Was hier laufend nachgeprüft wird

Diese Seite gleicht sich mehrmals täglich automatisch mit den amtlichen Quellen und unserem Shop ab. Ändert eine Zulassungsstelle ihre Öffnungszeiten oder eine Gebühr, steht es hier.

  • Unsere Preise07.09.2026, 09:00 Uhr
  • Öffnungszeiten Zulassungsstelle Krefeld29.08.2026, 21:10 Uhr
  • Öffnungszeiten Zulassungsstellen Kreis Wesel30.08.2026, 16:20 Uhr
  • Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
  • Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr

service.krefeld.de: Der automatische Abruf war am 01.09.2026 nicht möglich; der letzte erfolgreiche Abgleich stammt vom 29.08.2026.

Quellen dieser Seite
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Amtliche Seiten der zuständigen Zulassungsbehörden