Zulassungsstelle Essen — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstelle Essen

Die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Essen sitzt seit Januar 2026 in der Altendorfer Straße 101 in den Weststadt-Terrassen, nicht mehr in Essen-Steele. Für eine persönliche Vorsprache brauchen Sie einen Termin; gebucht wird ausschließlich online. Kurze Anliegen wie Abmeldung, Kennzeichenreservierung oder Adressänderung erledigt der Schnellschalter im 2. Obergeschoss ohne Termin. Das Terminangebot richtet sich nur an Privatpersonen, nicht an Händler und Zulassungsdienste.

Adresse und Kontakt

Altendorfer Str. 101, 45143 Essen
Verwaltungsgebäude "Weststadt-Terrassen". Der Schnellschalter der Zulassungsbehörde liegt im 2. Obergeschoss. Eingang und Raumnummern veröffentlicht die Stadt nicht.

Telefon: +49 201 88-33999

E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

Öffnungszeiten

Montag 08:00-15:00 Uhr
Dienstag 08:00-15:00 Uhr
Mittwoch 08:00-15:00 Uhr
Donnerstag 08:00-18:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Das sind die vom Serviceportal veröffentlichten Servicezeiten der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Der Schnellschalter hat eigene, kürzere Zeiten: montags bis mittwochs 08:00 bis 14:30 Uhr, donnerstags 08:00 bis 17:30 Uhr, freitags 08:00 bis 11:30 Uhr. Die Telefon-Hotline des ServiceCenters Essen ist montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Termin und Zulassung

Für die persönliche Vorsprache in Kfz-Zulassungsangelegenheiten ist ein Termin erforderlich. Termine können ausschließlich online vereinbart werden. Ohne Termin geht nur der Schnellschalter mit seinem begrenzten Leistungsangebot.

  • Das Portal sortiert die Anliegen in zwei Gruppen: "1. Allgemeine Zulassungsangelegenheiten" und "2. Besondere Zulassungsangelegenheiten". Einfuhr, Wechselkennzeichen, rote Kennzeichen, Kleinkrafträder und alles rund um die Ersatz-ZB II liegen in der zweiten Gruppe.
  • Für Fahrzeuge, die bereits im Ausland zugelassen waren, ist ausdrücklich ein Termin im Bereich der besonderen Kfz-Angelegenheiten zu buchen.
  • Buchen Sie den Termin bei der Kfz-Zulassung und nicht bei der BürgerServiceStelle — dort ist eine Bearbeitung nicht möglich.
  • Das Terminangebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, nicht an Händler und Zulassungsdienste.
  • Wie viele Anliegen pro Termin zulässig sind, veröffentlicht die Stadt nicht.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Neuzulassung bei Vorsprache 30,00 €
Neuzulassung internetbasiert (i-Kfz) 12,80 €
Tageszulassung bei Vorsprache 45,90 €
Tageszulassung internetbasiert (i-Kfz) 14,90 €
Wiederzulassung nach beantragter Außerbetriebsetzung, bei Vorsprache 23,00 €
Wiederzulassung nach beantragter Außerbetriebsetzung, internetbasiert (i-Kfz) 10,60 €
Wiederzulassung nach Zwangsstilllegung 28,20 €
Außerbetriebsetzung bei Vorsprache 15,90 €
Außerbetriebsetzung internetbasiert (i-Kfz) 2,10 €
Anschriftenänderung Zulassungsbescheinigung Teil I bei Vorsprache 11,10 €
Anschriftenänderung Zulassungsbescheinigung Teil I internetbasiert (i-Kfz) 4,30 €
Namensänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Vorsprache 11,10 €
Umkennzeichnung 28,20 €
Zuteilung eines Wunschkennzeichens (zusätzlich) 10,20 €
Vorab-Reservierung eines Wunschkennzeichens im Internet 12,80 €
Reservierung eines Zufallskennzeichens 2,60 €
Kurzzeitkennzeichen 13,10 €
Saisonkennzeichen 30,30 €
Zulassung Elektrofahrzeug / Zuteilung E-Kennzeichen 27,90 €
Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugs 41,60 €
Rote Kennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten 98,30 €
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl 11,20 €
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefaufbietung) 14,40 €
Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung (zusätzlich) 30,70 €
Feinstaub-/Emissionsplakette 5,95 €
Fahrzeughalterauskunft 5,10 €
Änderung Kfz-Technik 11,80 €

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Wechselkennzeichen, Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen und Kleinkrafträdern, Zwangsstilllegung, Standortwechsel / Umzug nach Essen, Tempo-100-Plakette (Gespanne bis 100 km/h), Beantragung von Fahrzeugscheinheften, Zulassungsbescheinigung Teil II Abfrage.

Drei weitere Gebühren nennt die Stadt nur als Spanne und sind deshalb oben nicht als Zahl geführt: Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs bei Vorsprache zwischen 23,60 und 27,10 Euro, internetbasiert zwischen 9,90 und 12,40 Euro; Ausfuhrkennzeichen von 34,60 bis maximal 48,60 Euro; Kennzeichentausch wegen Beschädigung 3,80 bis 5,50 Euro. Bei der Zulassung eines importierten Fahrzeugs kann je Ausnahmegenehmigung zusätzlich bis zu 153,00 Euro berechnet werden. Die Stadt schreibt zu jeder Gebühr, dass die Höhe im Einzelfall variieren kann und sich nach Aufwand und auszustellenden Dokumenten richtet. Die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen hinzu; Schilder sind nicht in der Zulassungsbehörde selbst zu bekommen. Bei i-Kfz kommen Versandgebühren hinzu.

Besonderheiten

  • Zwei amtliche Essener Seiten widersprechen sich beim Standort: die Seite "Aktuell — Die Zulassungsbehörde informiert" auf essen.de nennt weiterhin Essen-Steele und kündigt den Umzug für das erste Halbjahr 2025 an. Das Serviceportal und die städtische Pressemeldung vom 19.12.2025 nennen dagegen die Altendorfer Straße 101. Maßgeblich ist die Altendorfer Straße: seit dem 8. Januar 2026 werden laut Pressemeldung alle Termine ausschließlich dort bearbeitet.
  • Anfahrt laut Pressemeldung: auf der Südseite des Gebäudes ein großer, ausgeschilderter Parkplatz, außerdem Fahrradabstellmöglichkeiten. Mit dem ÖPNV über die Straßenbahnlinien 101, 103, 105 und 109, Haltestelle "Essen thyssenkrupp", oder die Buslinie 145, Haltestelle "Essen Westendstraße".
  • Das Online-Terminangebot richtet sich ausdrücklich nicht an Händler und Zulassungsdienste, sondern ausschließlich an Privatpersonen. Wie Händler und Zulassungsdienste ihre Vorgänge stattdessen einreichen — Händlerschalter, Abgabezeiten, Bearbeitungsdauer —, veröffentlicht die Stadt nicht. Es gibt aber ein eigenes Formular "Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat".
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ist zwingend. Erteilt die antragstellende Person es nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Zulassungsantrag abzulehnen.
  • Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Bei Vertretung braucht es eine formlose schriftliche Vollmacht oder den ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente von Antragstellendem und Bevollmächtigtem im Original.
  • Zulassung nur bei Hauptwohnsitz in Essen, bei Firmen nur bei Sitz in Essen. Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es in Essen nur, wenn der Fahrzeugstandort in Essen liegt oder der Hauptwohnsitz in Essen gemeldet ist.
  • Ist das Fahrzeug finanziert und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt, muss diese sie an die Kfz-Zulassung, Altendorfer Str. 101, 45143 Essen, senden, zusammen mit einem Schreiben, das den Grund der Übersendung nennt.
  • Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung beantwortet die Stadt unter einer eigenen Adresse: ikfz@einwohneramt.essen.de.

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  • Serviceportal Stadt Essen, Einrichtung "Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse" — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Übersicht Dienstleistungen der Zulassungsbehörde (Schnellschalter) — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Terminvereinbarung Kfz-Angelegenheiten — Quelle
  • Terminvereinbarung der Stadtverwaltung Essen, Kfz-Zulassung — Quelle
  • essen.de, Aktuell — Die Zulassungsbehörde informiert — Quelle
  • Pressemeldung der Stadt Essen vom 19.12.2025, Umzug der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz) — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz) — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz) — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Kurzzeitkennzeichen für Kfz — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Umkennzeichnung — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Wunschkennzeichen reservieren — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge — Quelle
  • Serviceportal Stadt Essen, Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler — Quelle
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  • Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
  • Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
Quellen dieser Seite
  • Serviceportal Stadt Essen, Einrichtung "Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse"
  • Serviceportal Stadt Essen, Übersicht Dienstleistungen der Zulassungsbehörde (Schnellschalter)
  • Serviceportal Stadt Essen, Terminvereinbarung Kfz-Angelegenheiten
  • Terminvereinbarung der Stadtverwaltung Essen, Kfz-Zulassung
  • essen.de, Aktuell — Die Zulassungsbehörde informiert
  • Pressemeldung der Stadt Essen vom 19.12.2025, Umzug der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
  • Serviceportal Stadt Essen, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
  • Serviceportal Stadt Essen, Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
  • Serviceportal Stadt Essen, Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
  • Serviceportal Stadt Essen, Kurzzeitkennzeichen für Kfz
  • Serviceportal Stadt Essen, Umkennzeichnung
  • Serviceportal Stadt Essen, Wunschkennzeichen reservieren
  • Serviceportal Stadt Essen, Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
  • Serviceportal Stadt Essen, Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler