Zulassungsstelle Mönchengladbach — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Mönchengladbach
Die Zulassungsstelle Mönchengladbach sitzt im Verwaltungsgebäude Rheinstraße 70 in 41065 Mönchengladbach. Für Zulassungsvorgänge ist ein Termin zwingend: ohne Termin bearbeitet die Stadt ausschließlich die Anliegen des Sonderschalters, etwa die Außerbetriebsetzung. Die Servicezeiten sind montags und dienstags 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 14:30 Uhr, mittwochs 7:00 bis 12:30 Uhr, donnerstags 9:00 bis 13:30 und 14:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags 8:00 bis 12:00 Uhr. Die Online-Terminvergabe ist Privatkunden vorbehalten — Autohäuser und Zulassungsdienste geben ihre Vorgänge stattdessen am Händlerschalter ab.
Adresse und Kontakt
Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach
Verwaltungsgebäude Rheinstraße, Ordnungsamt. Zugang behindertengerecht. Gebäudeteil, Eingang und Raumnummer für die Vorsprache veröffentlicht die Stadt nicht. Im Terminportal heißt der Standort "Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten".
Telefon: 02161 25-0
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00-12:30, 13:30-14:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-12:30, 13:30-14:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:00-12:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00-13:30, 14:30-17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Das sind die Servicezeiten der Einrichtung "Kfz-Zulassungsangelegenheiten". Die übergeordnete Einrichtungsseite "Straßenverkehrsangelegenheiten" nennt abweichend Mo-Fr 8:00-12:30 Uhr und zusätzlich Do 14:00-16:30 Uhr. Maßgeblich ist die speziellere Seite der Kfz-Zulassungsangelegenheiten.
Termin und Zulassung
Für alle Zulassungsvorgänge ist ein Termin erforderlich. Die Stadt schreibt: "Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne Termin ist nur für Anliegen des Sonderschalters möglich." Die persönliche Wartenummer für die Aufrufanlage im Servicebereich erhält man mit der Terminvereinbarung.
- Maximal 2 Anliegen pro Termin, je Anliegen maximal 2-fach.
- Die Onlineterminvergabe ist grundsätzlich Privatkunden vorbehalten. Termine sind auf den Namen des Antragstellers zu buchen; Buchungen auf Vollmachtnehmer oder Dritte können nicht wahrgenommen werden.
- Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss innerhalb einer Stunde angeklickt werden, sonst wird der Termin nicht gebucht.
- Es gibt nur einen Standort zur Auswahl: Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten, Rheinstraße 70.
- Rote Kennzeichen (Hersteller, Händler, Werkstätten und Oldtimer), Verkaufsanzeige, Schleppgenehmigung und Nachweise bei Zwangsstilllegung laufen nicht über diese Funktionseinheit, sondern über "KFZ-Versicherungs-, Steuer- & Mängelangelegenheiten / Vergabe roter Kennzeichen" unter https://termine.moenchengladbach.de/select2?md=18
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Neuzulassung (GebOSt 221.1, ab 01.09.2023) | 30,60 € |
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel mit gleichem Kennzeichen (GebOSt 221.6, ab 01.09.2023) | 23,90 € |
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (GebOSt 221.1, ab 01.09.2023) | 31,20 € |
| Umschreibung mit/ohne Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (GebOSt 221.2, ab 01.09.2023) | 30,30 € |
| Umschreibung mit/ohne Halterwechsel mit neuem Kennzeichen, zweite Zeile der Tabelle (GebOSt 221.2, ab 01.09.2023) | 28,30 € |
| Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel mit gleichem Kennzeichen (GebOSt 221.9, ab 01.09.2023) | 24,50 € |
| Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel und gleichem Kennzeichen (GebOSt 221.9, ab 01.09.2023) | 26,80 € |
| Umschreibung innerhalb Mönchengladbach mit gleichem Kennzeichen (GebOSt 221.8, ab 01.09.2023) | 27,40 € |
| Umschreibung innerhalb Mönchengladbach mit neuem Kennzeichen (GebOSt 221.10, ab 01.09.2023) | 29,40 € |
| Umkennzeichnung ohne Halterwechsel (GebOSt 221.1, ab 01.09.2023) | 31,20 € |
| Abmeldung / Außerbetriebsetzung vor Ort (GebOSt 224.1, ab 01.09.2023) | 16,80 € |
| Tageszulassung (GebOSt 221.1.2, ab 01.09.2023) | 45,90 € |
| Außerbetriebsetzung internetbasiert (i-Kfz), ab | 6,30 € |
| Kurzzeitkennzeichen, zuzüglich Kennzeichenschilder | 13,10 € |
| Ausfuhrkennzeichen, ab | 33,90 € |
| Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer), ab | 12,40 € |
| Wunschkennzeichen, fällig erst in der Zulassungsstelle | 12,80 € |
| Feinstaubplakette | 5,00 € |
| Online-Halterauskunft je Auskunft | 5,10 € |
| Auskunft Leasingbrief | 0,00 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Saisonkennzeichen (laut Stadt "individuell sehr unterschiedlich", im Einzelfall zu erfragen), Ersatz oder Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (laut Stadt im Einzelfall zu erfragen), Umschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeugs aus dem Zulassungsbezirk (nur "Es fallen Gebühren an."), Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung im internetbasierten Verfahren (i-Kfz), Zuteilung roter Kennzeichen.
Die Beträge mit GebOSt-Nummer stammen aus dem städtischen PDF "Neuerlass FZV" (Spalte "ab 01.09.23") und gelten für Amtshandlungen vor Ort. Die Stadt weist dort darauf hin, dass die Sätze im Einzelfall abweichen können, zum Beispiel bei Wunschkennzeichen oder bei Ausgabe einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, dass KBA-Gebühren und Klebesiegel bereits enthalten sind und dass maßgeblich der auf der Quittung ausgewiesene Betrag ist. Die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen hinzu.
Besonderheiten
- Händlerschalter Kfz-Gewerbe: Einreichung und Abholung der Unterlagen montags und dienstags 8:00-9:00 Uhr, mittwochs 7:00-8:00 Uhr, donnerstags 9:00-10:00 Uhr, freitags 8:00-9:00 Uhr. Erforderliche Unterlage laut Stadt: Gewerbeanmeldung.
- Der Händlerschalter steht Automobilhändlern, Kfz-Werkstätten und Zulassungsdiensten offen, die Anträge im Kundenauftrag stellen, und ebenso Firmen und Gewerbetreibenden, die Anträge für mehr als zwei Fahrzeuge stellen. Eine Bearbeitungsdauer nennt die Stadt dafür nicht.
- Die städtischen Leistungsseiten und das von der Stadt selbst verlinkte PDF "Neuerlass FZV" widersprechen sich bei den Gebühren: die Leistungsseiten nennen weiterhin "ab 27,60 EUR Neuzulassung", "ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung", "ab 12,40 EUR Wiederzulassung" und "ab 7,80 EUR Außerbetriebsetzung" — das sind exakt die Werte der PDF-Spalte "bis 31.08.23". Die hier aufgeführten Beträge stammen aus der aktuellen PDF-Spalte "ab 01.09.23".
- Das PDF "Neuerlass FZV" führt die Zeile "Umschreibung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen" zweimal mit unterschiedlichen Beträgen (30,30 und 28,30 Euro) auf. Welche Zeile welchen Fall meint, geht aus dem Dokument nicht hervor.
- Auch die Wunschkennzeichen-Gebühr wird uneinheitlich angegeben: die Seite "KFZ Zulassung" nennt "ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR", die Seite "KFZ Wunschkennzeichen" nur 12,80 Euro, fällig erst in der Zulassungsstelle.
- Ein Fahrzeug wird nicht zugelassen, solange bei der Stadtkasse Mönchengladbach Rückstände aus früheren Zulassungsvorgängen offen sind. Die Stadt verweist dafür auf Stadtkasse@moenchengladbach.de und 02161 252700.
- Die Zulassung ohne Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer ist nicht möglich; seit dem 30.01.2014 ist bei jeder einzelnen Zulassung der amtliche SEPA-Vordruck zu verwenden.
- Bei Vertretung sind die Vollmacht sowie die Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem bei der Zulassungsbehörde vorzulegen. Für die Auskunft über Gebühren- und Steuerrückstände an den Bevollmächtigten braucht es zusätzlich die Einverständniserklärung auf demselben Vordruck.
- Beim Ausfuhrkennzeichen ist die Vorführung des Fahrzeugs innerhalb der Öffnungszeiten zwingend erforderlich.
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern verlangt die Stadt bei Ausfuhr- und Saisonkennzeichen zusätzlich die Einwilligung und die Ausweise beider Erziehungsberechtigten.
- Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Außerbetriebsetzung nicht vorhanden, braucht es eine Verlusterklärung und dafür einen Termin — der Sonderschalter reicht dann nicht.
- Wunschkennzeichen lassen sich online 90 Tage vorreservieren. Bei Saison-, H- und E-Kennzeichen stehen aus Platzgründen nach dem Unterscheidungszeichen MG nur maximal fünf Zeichen zur Verfügung.
- Seit dem 01.08.2026 steht im Verwaltungsgebäude Rheinstraße kein Fotoautomat mehr zur Verfügung.
- Im Servicebereich läuft eine Aufrufanlage; die Wartenummer erhält man mit der Terminvereinbarung, am Sonderschalter dagegen vor Ort.
Laufend automatisch nachgeprüft · Redaktionell verantwortlich: AR · Gilt bundesweit
- Serviceportal Mönchengladbach, Einrichtung Kfz-Zulassungsangelegenheiten — Quelle
- Serviceportal Mönchengladbach, Einrichtung Straßenverkehrsangelegenheiten — Quelle
- Serviceportal Mönchengladbach, Sonderschalter Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten — Quelle
- Serviceportal Mönchengladbach, Händlerschalter Kfz-Gewerbe — Quelle
- Serviceportal Mönchengladbach, KFZ Zulassung — Quelle
- Serviceportal Mönchengladbach, KFZ Außerbetriebsetzung / Abmeldung — Quelle
- Serviceportal Mönchengladbach, KFZ Wunschkennzeichen — Quelle
- Stadt Mönchengladbach, Servicebereich Straßenverkehrsangelegenheiten — Quelle
- Stadt Mönchengladbach, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
- Stadt Mönchengladbach, Ausfuhrkennzeichen — Quelle
- Stadt Mönchengladbach, Saisonkennzeichen — Quelle
- Terminvereinbarung Mönchengladbach, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle — Quelle
- Stadt Mönchengladbach, Neuerlass FZV 2023 (Gebührentabelle) — Quelle
LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
Diese Seite gleicht sich mehrmals täglich automatisch mit den amtlichen Quellen und unserem Shop ab. Ändert eine Zulassungsstelle ihre Öffnungszeiten oder eine Gebühr, steht es hier.
- Unsere Preise07.09.2026, 09:00 Uhr
- Öffnungszeiten und Gebühren Zulassungsstelle Mönchengladbach07.09.2026
- Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
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- Terminvereinbarung Mönchengladbach, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
- Stadt Mönchengladbach, Neuerlass FZV 2023 (Gebührentabelle)