Zulassungsstelle Duisburg — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Duisburg
Die Zulassungsbehörde Duisburg sitzt im Straßenverkehrsamt an der Theodor-Heuss-Straße 80 in 47167 Duisburg, Raum 1.01 im 1. Obergeschoss. Vorsprachen sind ausschließlich mit vorher gebuchtem Online-Termin möglich, eine Laufkundschaft gibt es nicht. Geöffnet ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 13:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr. Termine lassen sich nur bis zu einer Woche im Voraus buchen. Seit dem 3. August 2026 nimmt das Amt ausschließlich bargeldlose Zahlungen an.
Adresse und Kontakt
Theodor-Heuss-Straße 80, 47167 Duisburg
1.01, 1. OG
Telefon: 0203 94000
E-Mail: zulassung@stadt-duisburg.de
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30-13:00, 13:30-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30-13:00, 13:30-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-13:00, 13:30-16:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-13:00, 13:30-16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30-13:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Das sind die "Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin". Ohne Termin ist kein Zutritt möglich. Die abweichenden Zeiten der Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein) und des Gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs gelten für die Zulassung nicht.
Termin und Zulassung
- Termine sind nur bis zu einer Woche im Voraus buchbar: "Für sämtliche Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können Sie bis zu einer Wochen im Voraus online Termine buchen."
- Der Termin "Abmeldung / Außerbetriebsetzung" darf nur gewählt werden, wenn alle Unterlagen (ZB I und Schilder) vorhanden sind; sonst ist eine andere Leistung zu buchen (zum Beispiel Diebstahl).
- Für eine Außerbetriebsetzung mit Reservierung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug ist ein Termin für die Zulassung erforderlich.
- Fehlen beim Termin Unterlagen, wird der Vorgang nicht bearbeitet und es wird ein neuer Termin nötig.
- Das Amt bittet um rechtzeitige Absage nicht wahrgenommener Termine.
- Eine amtliche Angabe, wie viele Anliegen pro Termin bearbeitet werden, veröffentlicht die Stadt nicht.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Fahrzeug- und/oder Halterauskunft (im Regelfall) | 5,10 € |
| Feinstaubplakette | 5,00 € |
| Rote Händlerkennzeichen, Entscheidung über die Zuteilung (mindestens, auch bei Versagung) | 205,00 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saison- und Oldtimerkennzeichen, Wunschkennzeichen und Reservierung, Wechselkennzeichen, Ersatzdokumente (ZB I, ZB II), technische Änderungen, i-Kfz-Vorgänge (die Stadt verweist nur auf Gebührennummer 221 der Anlage zur GebOSt).
Besonderheiten
- Vorprägung: "Bitte bringen Sie Ihre bereits geprägten Kennzeichenschilder mit." Die Schilder sind also vor dem Termin prägen zu lassen.
- Widerspruch in den amtlichen Quellen: Die Seite "Händlerkennzeichen" sagt, die Gebühr könne "bar oder per EC-Karte" beglichen werden. Alle anderen Seiten des Straßenverkehrsamtes und der Amtshinweis sagen, seit dem 03.08.2026 seien Zahlungen ausschließlich bargeldlos möglich. Die speziellere, aktuellere Regel ist die Bargeldlosigkeit.
- Widerspruch in den amtlichen Quellen: Als Terminportal verlinkt die Stadt auf der Seite "Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt" und auf der Seite "Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde" https://www.etermin.net/stadt-duisburg-zul, auf der Seite "Fahrzeugzulassung" dagegen https://www.qtermin.de/stadt-duisburg-zul. Beide führen zu derselben Buchungsseite der Stadt Duisburg.
- Zwei- oder dreistellige Kennzeichenkombinationen (zum Beispiel DU-A1, DU-BB9, DU-C25) können online nicht reserviert werden; das geht ausschließlich vor Ort im Straßenverkehrsamt.
- Die Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens gilt 90 Tage und wird danach automatisch gelöscht. Zugeteilt wird das Kennzeichen nur der Person, auf deren Namen reserviert wurde. Eine Verlängerung ist nur mit triftigem Grund und Nachweis bei Vorsprache möglich.
- Die Vorwegzuteilung eines bei der Außerbetriebsetzung frei werdenden Kennzeichens als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug ist nur am Zulassungsschalter des Straßenverkehrsamtes und gegen zusätzliche Gebühr möglich. Auswärtige Kennzeichen können nicht reserviert werden.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Duisburger Kennzeichen samt Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung desselben Fahrzeugs ist auch in den Bezirksservicestellen möglich. Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, deren Halter nicht in Duisburg gemeldet sind, Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen und Verschrottungen (Verwertungsnachweis) gehen ausschließlich über das Straßenverkehrsamt.
- Bei rückständiger Kfz-Steuer oder rückständigen Verwaltungsgebühren aus früheren Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung.
- Ausfuhrkennzeichen: Zuteilung in Duisburg nur bei Wohnsitz in Duisburg oder ohne Wohnsitz im Inland. Wer keinen Wohnsitz im Inland hat, muss persönlich vorsprechen und kann sich nicht vertreten lassen; Zuteilung auf eine ausländische juristische Person ist grundsätzlich nicht möglich. Das Fahrzeug ist immer vorzuführen, außer es liegt eine höchstens 7 Tage alte FIN-Überprüfung einer Prüforganisation vor. Die Vorführung ist nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich.
- Kurzzeitkennzeichen: Fahrzeugpapiere zum Teil im Original (ZB I, ZB II oder HU-Bericht), bei Neufahrzeugen die ZB II im Original, bei ausländischen Fahrzeugen die Fahrzeugdokumente im Original und Vorführung des Fahrzeugs. Ohne gültige HU oder Betriebserlaubnis ist ausschließlich die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs zuständig.
- Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person. Eine Sonderregelung für Zulassungsdienste oder einen Händlerschalter veröffentlicht die Stadt Duisburg nicht.
- Für die Außerbetriebsetzung ist keine Vollmacht erforderlich; sie kann von jeder Person vorgenommen werden.
- Telefonische Halterauskünfte werden nicht erteilt.
- Über die Online-Auskunft Fahrzeugbriefe lässt sich prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.
- Für einzelne Anliegen nennt die Stadt eigene Postfächer: rote Kennzeichen und Händlerkennzeichen rotekennzeichen@stadt-duisburg.de, technische Angelegenheiten und rotes Oldtimerkennzeichen 32-Technik@stadt-duisburg.de, Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs Stilllegung@stadt-duisburg.de. Eine eigene Rufnummer der Zulassungsbehörde gibt es nicht, nur das Servicetelefon 0203 94000.
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- Stadt Duisburg, Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt — Quelle
- Stadt Duisburg, Fahrzeugzulassung (Anschrift, Öffnungszeiten, Dienstleistungen) — Quelle
- Stadt Duisburg, Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde — Quelle
- Terminportal der Stadt Duisburg, Straßenverkehrsamt Zulassung — Quelle
- Stadt Duisburg, Straßenverkehrsamt (Übersicht, Zahlungshinweis) — Quelle
- Stadt Duisburg, Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs — Quelle
- Stadt Duisburg, Fahrzeug- und/oder Halterauskunft (Gebühr) — Quelle
- Stadt Duisburg, Feinstaubplakette (Gebühr) — Quelle
- Stadt Duisburg, Händlerkennzeichen (Gebühr, Unterlagen) — Quelle
- Stadt Duisburg, Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) — Quelle
- Stadt Duisburg, Wunschkennzeichen — Quelle
- Stadt Duisburg, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
- Stadt Duisburg, Ausfuhrkennzeichen beantragen — Quelle
- Stadt Duisburg, Zulassung eines Neufahrzeuges (Unterlagen) — Quelle
- Serviceportal Duisburg, Straßenverkehrsamt — Quelle
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- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
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- Stadt Duisburg, Fahrzeugzulassung (Anschrift, Öffnungszeiten, Dienstleistungen)
- Stadt Duisburg, Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde
- Terminportal der Stadt Duisburg, Straßenverkehrsamt Zulassung
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