Zulassungsstelle Krefeld — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Krefeld
Die Zulassungsstelle Krefeld liegt in der Elbestraße 7, Eingang C. Geöffnet ist montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr, zusätzlich montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr. Ein Termin ist nicht vorgeschrieben, wird von der Stadt aber ausdrücklich empfohlen. Tagestickets für Laufkundschaft sind begrenzt.
Adresse und Kontakt
Elbestraße 7, 47800 Krefeld
Eingang C (Eingang A ist die Führerscheinstelle)
Telefon: 02151 86-0
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00-12:30, 14:00-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-12:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00-12:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00-12:30, 14:00-17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:30 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Die Mittwochsschließung betrifft ausschließlich die Führerscheinstelle, nicht die Zulassungsstelle.
Termin und Zulassung
Die Stadt empfiehlt ausdrücklich eine vorherige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen.
- Maximal 3 Anliegen pro Termin, je Anliegen maximal 3-fach.
- Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, sonst ist der Termin nicht verbindlich.
- Bearbeitet werden nur die zur Reservierung ausgewählten Dienstleistungen.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Außerbetriebsetzung vor Ort | 16,80 € |
| Außerbetriebsetzung internetbasiert (i-Kfz) | 2,70 € |
| Feinstaub-/Umweltplakette | 5,00 € |
| Halterauskunft | 5,10 € |
| Kennzeichen (Ersatz/Umkennzeichnung) | 28,20 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 13,10 € |
| Saisonkennzeichen (Standardfall) | 31,20 € |
| Neuausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I | 22,00 € |
| Zuteilung Wunschkennzeichen | 10,20 € |
| Vorwegreservierung Wunschkennzeichen | 2,60 € |
| Briefauskunft | 0,00 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, technische Änderung, Ausfuhrkennzeichen, Adress- und Namensänderung.
Besonderheiten
- Händlerschalter Zimmer 6: Abgabe von mehr als drei Vorgängen pro Tag nur zwischen 08:00 und 09:30 Uhr, in geeigneter Verpackung, mit dem Formular "Annahme Händlerschalter". Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen in separater, beschrifteter Tasche. Keine Nachreichung im Tagesverlauf.
- Bearbeitungsdauer am Händlerschalter bis zu zwei Arbeitstage. Eine Erledigung am selben oder am Folgetag wird ausdrücklich nicht zugesagt.
- Tageszulassungen und technische Änderungen ab 20 Fahrzeugen: mindestens 10 Arbeitstage vorher am Händlerschalter abgeben.
- Mitarbeitende von Zulassungsdiensten müssen einmalig bevollmächtigt und der Zulassungsstelle namentlich benannt werden.
- Alle Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie; die Zulassungsbescheinigung Teil I ausnahmslos im Original.
- Zulassung auf juristische Personen nur auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Anschrift. Geschäftsführer laut Registereintrag brauchen keine Vollmacht; Bevollmächtigte müssen sich stets selbst ausweisen.
LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
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- Öffnungszeiten Zulassungsstelle Krefeld29.08.2026, 21:10 Uhr
- Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
service.krefeld.de: Server antwortet nicht - der letzte erfolgreiche Abgleich vom 29.08. gilt weiter.
Quellen dieser Seite- Serviceportal der Stadt Krefeld, Straßenverkehrsangelegenheiten
- TEVIS Terminverwaltung Krefeld, KFZ-Zulassungsstelle
- Informationen für Zulassungsdienste und Händler