Zulassungsstelle Kreis Wesel und Moers — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstellen im Kreis Wesel

Der Kreis Wesel hat zwei gleichwertige Zulassungsstellen: das Kreishaus Wesel in der Reeser Landstraße 31 und das Dienstleistungszentrum Moers in der Mühlenstraße 15. Beide bieten dieselben Leistungen und dieselben Zeiten. Dienstags und donnerstags von 7:30 bis 11:00 Uhr können Privatkunden ohne Termin kommen — für alle übrigen Zeiten ist ein Termin erforderlich. Zulassungsdienste und Autohäuser sind von der terminfreien Zeit ausgenommen.

Die 2 Zulassungsstellen des Bezirks

Zulassungs- und Führerscheinservice Wesel

Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Kreishaus Wesel. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht. Parken: Karl-Jatho-Parkdeck am Kreishaus, Mo-Fr 6:00-19:00 Uhr.

Telefon: 0281 207-4455

E-Mail: zs@kreis-wesel.de

Montag 07:30-16:30 Uhr
Dienstag 07:30-11:00, 14:00-16:30 Uhr
Mittwoch 07:30-12:30 Uhr
Donnerstag 07:30-11:00, 14:00-16:30 Uhr
Freitag 07:30-12:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Dienstags und donnerstags von 7:30 bis 11:00 Uhr ohne Termin, aber ausschließlich für Privatkunden. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Termin grundsätzlich erforderlich.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises

Dienstleistungszentrum Moers (DLZ)

Mühlenstraße 15, 47441 Moers
Das DLZ liegt in der Mühlenstraße 15 — nicht im Verwaltungsgebäude Mühlenstraße 9-11 nebenan. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht.

Telefon: 02841 202-1234

E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

Montag 07:30-16:30 Uhr
Dienstag 07:30-11:00, 14:00-16:30 Uhr
Mittwoch 07:30-12:30 Uhr
Donnerstag 07:30-11:00, 14:00-16:30 Uhr
Freitag 07:30-12:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Gleiche Zeiten und gleiche Leistungen wie in Wesel. Dienstags und donnerstags von 7:30 bis 11:00 Uhr ohne Termin, nur für Privatkunden.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises

Termin und Zulassung

Außerhalb der terminfreien Zeiten am Dienstag- und Donnerstagvormittag ist ein Termin grundsätzlich erforderlich. Den Standort — Wesel oder Moers — wählen Sie im dritten Schritt der Buchung.

  • Maximal 2 Anliegen pro Termin.
  • Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, sonst ist der Termin nicht verbindlich.
  • Alle 16 buchbaren Anliegen sind an beiden Standorten wählbar.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Zulassung oder Wiederzulassung vor Ort 30,00 €
Zulassung oder Wiederzulassung online (i-Kfz) 12,80 €
Tageszulassung vor Ort 45,90 €
Tageszulassung online (i-Kfz) 14,90 €
Umschreibung aus anderem Bezirk mit neuem Kennzeichen, vor Ort 27,10 €
Umschreibung aus anderem Bezirk mit neuem Kennzeichen, online 12,10 €
Umschreibung im selben Bezirk, Kennzeichen behalten, vor Ort 24,20 €
Umschreibung im selben Bezirk, Kennzeichen behalten, online 10,40 €
Umschreibung aus anderem Bezirk, Kennzeichen behalten, vor Ort 26,60 €
Umschreibung aus anderem Bezirk, Kennzeichen behalten, online 9,90 €
Umschreibung im selben Bezirk mit neuem Kennzeichen und Halterwechsel, vor Ort 26,20 €
Umschreibung im selben Bezirk mit neuem Kennzeichen und Halterwechsel, online 12,40 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung, vor Ort 23,00 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung, online 10,60 €
Außerbetriebsetzung vor Ort 15,90 €
Außerbetriebsetzung online (i-Kfz) 2,10 €
Änderung der Halteranschrift im selben Bezirk, online 4,30 €

Der Kreis Wesel veröffentlicht diese Beträge als Gegenüberstellung "vor Ort" und "online" und stellt sie ausdrücklich ohne Gewähr: maßgeblich ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen hinzu; auf den einzelnen Leistungsseiten nennt der Kreis keinen festen Betrag, sondern prüft ihn anhand Ihrer Unterlagen.

Besonderheiten

  • Zulassungsdienste und Autohäuser geben ihre Anträge täglich zwischen 7:30 und 12:00 Uhr in Wesel oder in Moers ab. Die erforderlichen Kennzeichenschilder müssen dabei bereits geprägt sein und zusammen mit dem Vorgang eingereicht werden.
  • Die Abholung der fertigen Unterlagen erfolgt erst nach vorheriger Terminvereinbarung, nicht spontan.
  • Der Kreis weist auf personelle Engpässe hin: bei den von Zulassungsdiensten und Autohäusern abgegebenen Anträgen ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen zu rechnen.
  • Einen eigenen Händlerschalter veröffentlicht der Kreis nicht — es gilt ausschließlich das Abgabefenster von 7:30 bis 12:00 Uhr.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie gültige Ausweisdokumente von Antragsteller und Bevollmächtigtem. Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichenschilder müssen ausnahmslos im Original vorliegen; andere Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.
  • Zulassung auf Minderjährige nur in zwei Fällen: bei einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl beziehungsweise einer Steuerermäßigung nach § 3a KraftStG, oder wenn die minderjährige Person selbst eine Fahrerlaubnis besitzt. Dann sind zusätzlich Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Für die Kfz-Steuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
  • Der Kreis veröffentlicht an zwei Stellen unterschiedliche Zeiten: die Seite "Öffnungszeiten der Dienststellen" nennt die hier abgebildeten Zeiten, die Organisationsseite dagegen durchgehende Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag. Maßgeblich ist die speziellere Seite mit den Terminzeiten — im Zweifel vorher anrufen.

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  • Kreis Wesel, Zulassungs- und Führerscheinservice — Quelle
  • Kreis Wesel, Öffnungszeiten der Dienststellen — Quelle
  • Kreis Wesel, Dienstleistungszentrum Moers — Quelle
  • Kreis Wesel, Straßenverkehrsamt — Quelle
  • Kreis Wesel, Gebührengegenüberstellung vor Ort und online — Quelle
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Wesel, Zulassungsangelegenheiten — Quelle
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Quellen dieser Seite
  • Kreis Wesel, Zulassungs- und Führerscheinservice
  • Kreis Wesel, Öffnungszeiten der Dienststellen
  • Kreis Wesel, Dienstleistungszentrum Moers
  • Kreis Wesel, Straßenverkehrsamt
  • Kreis Wesel, Gebührengegenüberstellung vor Ort und online
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Wesel, Zulassungsangelegenheiten