Zulassungsstelle Düsseldorf — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Düsseldorf
Düsseldorf hat genau eine Kfz-Zulassungsbehörde: Höherweg 101 in 40233 Düsseldorf. Vorgesprochen wird ausschließlich mit vorher gebuchtem Termin — das Terminportal der Stadt sagt wörtlich "Besuchen Sie uns bitte nur mit einem vorher gebuchten Termin!". Die Servicezeiten nach Terminvereinbarung sind montags und dienstags 7:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags 7:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags 7:30 bis 18:00 Uhr. Online-Termine gibt es nur für Privatpersonen; Autohändler und Zulassungsdienste verweist die Stadt an den Händlerschalter. Bezahlt wird am Standort ausschließlich bargeldlos.
Adresse und Kontakt
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf
Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht die Stadt nicht. Zugänglichkeit laut Stadt: ebenerdig, Aufzug, Behinderten-WC im Erdgeschoss, kein Leihrollstuhl, 1 Parkplatz vor dem Eingang.
Telefon: 0211 89-91
E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-13:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30-13:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Die Stadt nennt diese Zeiten als "Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung" der KFZ-Zulassungsbehörde. Die Seite "Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt" nennt daneben abweichende Terminzeiten (Mo, Mi, Fr 7:00-12:30 Uhr, Di, Do 13:00-18:00 Uhr) — das sind die Zeiten der Fahrerlaubnisbehörde im selben Haus, nicht die der Zulassungsbehörde.
Termin und Zulassung
Das Terminportal der Stadt schreibt: "Besuchen Sie uns bitte nur mit einem vorher gebuchten Termin! Termine sind nicht zugelassen für Autohändler/Zulassungsdienste. Buchen Sie bitte keine Termine mehrfach auf Verdacht!" Auf den Leistungsseiten steht als Bearbeitungszeitraum durchgehend "nach Terminvereinbarung".
- Maximal 2 Anliegen pro Termin; "Zulassung Taxi/Mietwagen" nur 1 Mal, alle übrigen Kfz-Anliegen je maximal 2 Mal.
- Die Anliegen Abmeldung von Fahrzeugen, Ausfuhrkennzeichen und Neusiegelung lassen sich nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
- Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind grundsätzlich nur für Privatpersonen möglich.
- Wird im Einzelfall doch ein Termin für einen Zulassungsdienst gebraucht, ist er auf den Namen des Kunden zu buchen und der Name des Dienstleisters zusätzlich im Feld "Vorname" einzutragen; ohne diese Eintragungen behält sich die Stadt vor, den Termin abzulehnen.
- Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, erst danach wird der Termin an die Behörde übertragen.
- Bearbeitet werden nur die Anliegen, für die der Termin gebucht wurde.
- Es gibt nur einen Standort zur Auswahl: KfZ-Zulassungsbehörde, Höherweg 101.
- Die Online-Terminbuchung setzt eine gültige E-Mail-Adresse voraus; nicht wahrgenommene Termine sollen wieder gelöscht werden.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Neuzulassung ABE K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis) | 31,20 € |
| Neuzulassung ABE A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik) | 41,40 € |
| Neuzulassung ABE E (Einzelbetriebserlaubnis) | 86,00 € |
| Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland (inklusive Zuteilung Zulassungsbescheinigung Teil II) | 32,00 € |
| Zuschlag, wenn die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht abrufbar sind | 15,30 € |
| Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung | 25,40 € |
| Umschreibung (Wiederzulassung) innerhalb von Düsseldorf | 28,00 € |
| Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel, bisheriges Kennzeichen | 25,10 € |
| Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel, bisheriges Kennzeichen | 27,10 € |
| Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel, neues Kennzeichen | 28,90 € |
| Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel, neues Kennzeichen | 30,60 € |
| Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbehörde | 17,40 € |
| Außerbetriebsetzung über das Online-Portal (i-Kfz) | 4,10 € |
| Zuschlag Kennzeichenreservierung bei der Außerbetriebsetzung | 2,60 € |
| Kennzeichenmitnahme, Reservierung für dasselbe Fahrzeug (12 Monate) | 2,60 € |
| Kennzeichenmitnahme, Reservierung für ein anderes Fahrzeug (3 Monate) | 12,80 € |
| Wunschkennzeichen, Vorabreservierung | 2,60 € |
| Wunschkennzeichen, Zuteilung bei der Zulassung | 10,20 € |
| Saisonkennzeichen | 31,80 € |
| Oldtimer-Kennzeichen (H) | 31,80 € |
| E-(Elektro-)Kennzeichen | 31,80 € |
| Wechselkennzeichen, Zuschlag je Fahrzeug zum Zulassungsvorgang | 6,00 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 13,70 € |
| Ausfuhrkennzeichen | 36,10 € |
| Rotes Kennzeichen | 223,80 € |
| Rotes Oldtimer-Kennzeichen, Erstbearbeitung | 223,80 € |
| Rotes Oldtimer-Kennzeichen, Verlängerung | 128,80 € |
| Abnahme der Versicherung an Eides Statt | 30,70 € |
| Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I vor Ort | 12,60 € |
| Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I online | 15,60 € |
| Zuschlag beim vorgeschriebenen Umtausch alter Fahrzeugpapiere | 9,30 € |
| Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II, Ausfertigung der Ersatzpapiere | 35,00 € |
| Verlust von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung) | 31,20 € |
| Ersatz nur vorderes Kennzeichenschild (zuzüglich Schilderkosten) | 4,40 € |
| Ersatz nur hinteres Kennzeichenschild (zuzüglich Schilderkosten) | 4,90 € |
| Ersatz beider Kennzeichenschilder (zuzüglich Schilderkosten) | 6,10 € |
| Verlust einer Betriebserlaubnis | 10,20 € |
| Internationaler Fahrzeugschein | 12,60 € |
| Halterauskunft | 5,10 € |
| QR-Code für den Digitalen Fahrzeugschein, gesondert beantragt | 5,10 € |
| Zulassung oder Änderung Anhänger 100 km/h | 12,70 € |
| Schleppgenehmigung, Einzelgenehmigung | 25,00 € |
| Schleppgenehmigung, Dauergenehmigung ein Jahr je Zugfahrzeug | 150,00 € |
| Schleppgenehmigung, Dauergenehmigung zwei Jahre je Zugfahrzeug | 250,00 € |
| Anschriftenänderung über i-Kfz | 5,50 € |
| Grünes Kennzeichen (keine zusätzliche Gebühr) | 0,00 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Tageszulassung, Zulassung Taxi/Mietwagen, Neusiegelung eines Kennzeichenschildes, Feinstaub-/Umweltplakette.
Drei Vorgänge nennt die Stadt nur als Spanne, nicht als festen Betrag: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren 12,60 bis 26,30 Euro, Aufnahme technischer Änderungen 12,60 bis 26,30 Euro, Anschriftenänderung vor Ort 12,60 bis 14,40 Euro. Bei Oldtimer-Kennzeichen erhöht sich die Gebühr um 10,20 Euro, wenn zusätzlich eine technische Änderung eingetragen wird; beim Ausfuhrkennzeichen um 4,40 Euro, wenn eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt werden muss. Die Stadt stellt die Beträge ausdrücklich ohne Gewähr und als nicht abschließende Aufzählung der häufigsten Grundgebühren ein; die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen hinzu.
Besonderheiten
- Autohändler und Zulassungsdienste bekommen keine Online-Termine. Die Stadt verweist sie auf den Händlerschalter. Öffnungs- oder Abgabezeiten, eine Anschrift oder ein Formular für diesen Händlerschalter veröffentlicht Düsseldorf nicht — nur für rote Kennzeichen ist der Weg beschrieben: dort ist die Abgabe am Händlerschalter nach vorheriger Terminvereinbarung über rote-kennzeichen@duesseldorf.de möglich, alternativ per Post.
- Die Online-Zulassung über i-Kfz steht laut Stadt "aus technischen Gründen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung"; für die Zulassung verweist die Seite auf die Terminvereinbarung in der Dienststelle. Die Seiten zu i-Kfz und zur Außerbetriebsetzung online sind daneben weiter aktiv — im Zweifel vorher prüfen, ob der Online-Weg gerade geht.
- Widerspruch bei der Anschriftenänderung online: die Leistungsseite "Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren" nennt für den i-Kfz-Weg 5,50 Euro, die Seite "iKFZ-D" derselben Stadt für dieselbe Onlineleistung 14,40 Euro.
- Widerspruch beim Kurzzeitkennzeichen: dieselbe Leistungsseite schreibt einmal "eine einmalige Nutzung im Zeitraum von maximal 6 Tagen" und weiter unten "ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig". Eine Vorabzuteilung ist ausgeschlossen.
- Zulassung nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf sowie für Handelsunternehmen und Firmen mit Sitz in Düsseldorf. Beim Kurzzeitkennzeichen genügt alternativ, dass das Fahrzeug seinen Standort in Düsseldorf hat.
- Persönliche Vorsprache ist Pflicht — telefonisch geht kein Antrag. Bei Vertretung braucht die beauftragte Person eine Vollmacht, das SEPA-Lastschriftmandat, ihren eigenen Personalausweis und den Personalausweis der vollmachtgebenden Person. Ausweis des Halters und Zulassungsbescheinigung Teil I sind im Original vorzulegen.
- Ohne vollständig ausgefülltes, vom Kontoinhaber und vom Halter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (oder eine Bescheinigung des Hauptzollamts) wird der Zulassungsantrag nicht bearbeitet. Bei Beauftragung eines Dritten ist das Mandat gesondert zu unterschreiben.
- Bei Kfz-Steuerrückständen des künftigen Halters darf nicht zugelassen werden; der Rückstand muss zuerst ans Hauptzollamt gezahlt werden, eine Einzugsermächtigung reicht dafür nicht.
- Fahrzeuge bis 3,5 t ohne bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II müssen zur Identifizierung vorgeführt werden — außer es liegt ein Bericht einer amtlich anerkannten Prüforganisation vor, der höchstens 7 Tage alt ist.
- Außerbetriebsetzungen sind in Düsseldorf auch für auswärtige Kennzeichen möglich. Fehlen aber Fahrzeugpapiere oder Kennzeichenschilder, kann nur die kennzeichenführende Zulassungsstelle außer Betrieb setzen.
- Bei gleichzeitigem Verlust von Personaldokumenten, Führerschein und Kfz-Papieren lässt sich alles zusammen im Bürgerbüro der Kfz-Zulassung erledigen ("Lebenslage Verlust"); die gewünschten Leistungen müssen bei der Terminbuchung angegeben werden.
- Wunschkennzeichen: Reservierung gilt 6 Monate, maximal 3 Kennzeichen pro Person, ausschließlich auf den künftigen Halter, ohne Rechtsanspruch auf Zuteilung.
- Der QR-Code für den Digitalen Fahrzeugschein ist im Zulassungsvorgang gebührenfrei; gesondert beantragt kostet er 5,10 Euro und erfordert einen Online-Termin. Der Code gilt 10 Tage und kann nur einmal verwendet werden.
- Rote Kennzeichen laufen nicht über das Terminportal, sondern über rote-kennzeichen@duesseldorf.de. Fax der Abteilung 33/3: 0211 89-29187.
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- Landeshauptstadt Düsseldorf, Zulassungsbehörde — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, KFZ-Zulassungsbehörde (Anschrift und Servicezeiten) — Quelle
- Terminvereinbarung der Stadt Düsseldorf, KFZ-Zulassungsbehörde — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt — Quelle
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Neuzulassung von Kraftfahrzeugen — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Düsseldorf — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Umschreibung (Wiederzulassung) innerhalb von Düsseldorf — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen — Quelle
- Serviceportal Düsseldorf, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
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- Landeshauptstadt Düsseldorf, Wunschkennzeichen — Quelle
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- Landeshauptstadt Düsseldorf, SEPA-Lastschriftmandat — Quelle
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- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
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Quellen dieser Seite- Landeshauptstadt Düsseldorf, Zulassungsbehörde
- Serviceportal Düsseldorf, KFZ-Zulassungsbehörde (Anschrift und Servicezeiten)
- Terminvereinbarung der Stadt Düsseldorf, KFZ-Zulassungsbehörde
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- Landeshauptstadt Düsseldorf, Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt
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