Zulassungsstelle Oberhausen — Termin, Adresse, neuer Standort
Zulassungsstelle Oberhausen
Die Kfz-Zulassungsstelle Oberhausen sitzt seit dem 19. Februar 2026 im Technischen Rathaus, Bahnhofstraße 66 in Sterkrade. Zulassungsangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt; gebucht wird online im Terminportal der Stadt, höchstens drei Anliegen pro Termin. Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste sind von der Online-Terminvergabe ausgenommen und geben ihre Unterlagen zwischen 7:00 und 8:00 Uhr ohne Termin ab. Feste Öffnungszeiten veröffentlicht die Stadt nicht.
Adresse und Kontakt
Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
Technisches Rathaus im Stadtteil Sterkrade. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht die Stadt nicht.
Telefon: 0208 825-9005
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de
Öffnungszeiten
Die Stadt Oberhausen veröffentlicht für die Kfz-Zulassungsstelle keine Öffnungszeiten nach Wochentagen — weil ohne Termin niemand bedient wird. Unter der Überschrift "Öffnungszeiten" steht auf der Amtsseite nur der Satz, dass Zulassungsangelegenheiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Welche Zeiten es tatsächlich gibt, sehen Sie im Terminportal: dort stehen die frei buchbaren Slots. Die im Netz kursierenden Zeiten Mo/Fr 8-12, Di 8-16, Do 8-18 Uhr gelten der Führerscheinstelle, nicht der Zulassung.
Termin und Zulassung
"Kfz-Zulassungsangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt." Ohne gebuchten Termin ist eine Vorsprache für Privatpersonen und Gewerbetreibende nicht vorgesehen.
- Maximal 3 Anliegen pro Termin. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein; die Neuzulassung ist bis zu dreifach wählbar.
- Die Online-Terminvergabe gilt für Privatpersonen und Gewerbetreibende, ausgenommen Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste.
- Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, sonst wird der Termin nicht an die Behörde übergeben.
- Ein nicht wahrgenommener Termin ist mit dem Löschlink und dem Löschcode aus der Bestätigungsmail rechtzeitig zu stornieren.
- Im Terminportal ist "KFZ-Zulassung" die Funktionseinheit 2; die Führerscheinstelle wird getrennt gebucht.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Halterauskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister | 5,10 € |
| Wunschkennzeichen-Reservierung für drei Monate | 12,80 € |
| Einmalige Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung | 12,80 € |
| Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung (§ 28 StVZO) | 155,90 € |
| Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer (§ 17 FZV) | 155,90 € |
| Fahrzeugscheinheft zum Roten Dauerkennzeichen (je Heft) | 15,60 € |
| Unterschriftenvollmacht für Mitarbeitende beim Roten Dauerkennzeichen | 28,90 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Neuzulassung, Tageszulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Technische Änderung, Umkennzeichnung, Adress- und Namensänderung, Ersatzdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), Gebühren im internetbasierten Verfahren (i-Kfz).
Die Stadt weist darauf hin, dass sich die Gebühren vor Ort und im internetbasierten Verfahren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) richten und sich teilweise deutlich unterscheiden. Eine eigene Gebührenliste für die häufigen Vorgänge veröffentlicht Oberhausen nicht. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer für ein Rotes Dauerkennzeichen nennt die Stadt mit 191,73 Euro unabhängig von der Zahl der Fahrzeuge; das ist eine Steuer des Finanzamts, keine Gebühr der Zulassungsstelle.
Besonderheiten
- Die Stadt Oberhausen veröffentlicht für die Kfz-Zulassungsstelle keine Öffnungszeiten nach Wochentagen. Unter der Überschrift "Öffnungszeiten" steht auf der Amtsseite nur, dass Zulassungsangelegenheiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Welche Zeiten es tatsächlich gibt, zeigt allein das Terminportal. Die im Netz kursierenden Zeiten Mo/Fr 8-12, Di 8-16, Do 8-18 Uhr gelten der Führerscheinstelle, nicht der Zulassung.
- Die Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ist am 19. Februar 2026 vom bisherigen Standort Am Förderturm 28 in das Technische Rathaus, Bahnhofstraße 66 in Sterkrade, umgezogen. Der alte Standort wird nicht mehr bedient.
- Wer im Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre eingetragen hat und ein Fahrzeug an- oder ummelden will, muss zusätzlich zum Ausweisdokument eine Meldebescheinigung vorlegen, die nicht älter als einen Monat ist.
- Bei Zulassung durch Dritte verlangt die Stadt die vorgegebene Vollmacht als Download von der Zulassungsseite sowie Personalausweis oder Reisepass von Antragsteller und Bevollmächtigtem. Eine formlose Vollmacht genügt nur bei der Anschriftenänderung innerhalb Oberhausens.
- Juristische Personen brauchen zusätzlich eine Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter als drei Jahre ist, sowie einen Handelsregisterauszug; Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister.
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Prüfbericht zur Hauptuntersuchung und ausländische Fahrzeugpapiere fordert die Stadt ausdrücklich im Original.
- Ein Ausfuhrkennzeichen teilt Oberhausen nur zu, wenn Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder wenn eine Person ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat; dafür ist ein Nachweis wie der Kaufvertrag vorzulegen. Das Fahrzeug ist grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen.
- Ist für ein Fahrzeug bereits einmal ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden und die Ausfuhr unterblieben, wird ein neues Ausfuhrkennzeichen nur noch für höchstens 9 Tage zugeteilt.
- Bei einer Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis sind seit dem 1. September 2023 die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II vorzulegen; beide werden eingezogen.
- Für das Wunschkennzeichen besteht ein Zuteilungsverbot für die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS. Bei Saison-, Oldtimer- und Elektrokennzeichen darf die Kombination höchstens sieben Stellen haben, also neben dem Unterscheidungszeichen OB nur fünf. Abtretungserklärungen werden nicht mehr akzeptiert, und die am Ende der Online-Reservierung ausgegebene PIN ist für die Zulassungsbehörde unbrauchbar — mitzubringen ist das reservierte Kennzeichen selbst.
- Die Stadt warnt ausdrücklich davor, Schilder allein aufgrund einer Reservierung prägen zu lassen: die endgültige Zuteilung und die erforderlichen Maße stehen erst bei der Zulassung fest, Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Ein bei Autohaus, Bank oder Leasinggesellschaft hinterlegter Fahrzeugbrief liegt in der Regel erst nach 3 bis 5 Werktagen bei der Zulassungsstelle vor. Mit der Dokumentennummer der Zulassungsbescheinigung Teil II lässt sich der Eingang über die Online-Leasingbriefauskunft selbst prüfen.
- Die Stadt gibt drei verschiedene E-Mail-Adressen für dieselbe Stelle an: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de auf den Fachseiten, zulassung@oberhausen.de im Serviceportal und ikfz@oberhausen.de im STVA-Portal. Für Händleranfragen nennt sie zulassung@oberhausen.de.
- Wunschkennzeichen und rote Dauerkennzeichen laufen über eine eigene Nummer: 0208 825-9015. Für die internetbasierte Zulassung gilt ikfz@oberhausen.de, für die Abgabe durch Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste zulassung@oberhausen.de.
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- Stadt Oberhausen, Kfz-Zulassung (Fachseite der Zulassungsstelle) — Quelle
- Stadt Oberhausen, Straßenverkehr — Kontakt Führerschein und Zulassungsstelle — Quelle
- Stadt Oberhausen, Meldung "Umzug der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle Oberhausen" vom 26.01.2026 — Quelle
- TEVIS Terminverwaltung Stadt Oberhausen, Funktionseinheit KFZ-Zulassung — Quelle
- Serviceportal Oberhausen, Online-Terminvergabe KFZ-Zulassungsstelle — Quelle
- Serviceportal Oberhausen, Einrichtung Kfz.-Zulassungsstelle (2-3-10-200) — Quelle
- Serviceportal Oberhausen, Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ) — Quelle
- Stadt Oberhausen, Wunschkennzeichen — Quelle
- Stadt Oberhausen, Rotes Kennzeichen — Quelle
- Stadt Oberhausen, Oldtimerkennzeichen — Quelle
- Stadt Oberhausen, Halterauskünfte — Quelle
- Stadt Oberhausen, Ausfuhrkennzeichen — Quelle
- STVA-Portal der Stadt Oberhausen (Zulassungsbehörde und i-Kfz-Kontakt) — Quelle
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- Stadt Oberhausen, Kfz-Zulassung (Fachseite der Zulassungsstelle)
- Stadt Oberhausen, Straßenverkehr — Kontakt Führerschein und Zulassungsstelle
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- Stadt Oberhausen, Oldtimerkennzeichen
- Stadt Oberhausen, Halterauskünfte
- Stadt Oberhausen, Ausfuhrkennzeichen
- STVA-Portal der Stadt Oberhausen (Zulassungsbehörde und i-Kfz-Kontakt)