Zulassungsstelle Solingen — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Solingen
Die Kfz-Zulassungsstelle Solingen sitzt im Verwaltungsgebäude Gasstraße 22B im Bürgerbüro Höhscheid. Geöffnet ist montags bis mittwochs von 8:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags nachmittags bis 18:00 Uhr, freitags nur von 8:00 bis 13:00 Uhr. Die Stadt empfiehlt eine Terminvereinbarung online oder telefonisch. Einfache Vorgänge wie Abmeldung oder Adressänderung bietet auch das Bürgerbüro Ohligs in der Grünstraße 2 an.
Adresse und Kontakt
Gasstraße 22B, 42657 Solingen
Verwaltungsgebäude Gasstraße. Das Terminportal führt denselben Standort als "Bürgerbüro Höhscheid, Gasstraße 22" ohne Zusatz B.
Telefon: 0212 290-3676
E-Mail: zulassung-ikfz@solingen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00-13:00, 14:00-18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-13:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Diese Servicezeiten veröffentlicht das Serviceportal für die Einrichtung 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen in der Gasstraße. Für das Bürgerbüro Ohligs, Grünstraße 2, nennt das Serviceportal zusätzlich samstags 09:00 bis 13:00 Uhr mit dem Zusatz "Samstags nur mit Termin!"; ob dieser Samstagsdienst auch die dort angebotenen Kfz-Anliegen umfasst, ist amtlich nicht angegeben.
Termin und Zulassung
Das Serviceportal vermerkt zur Zulassungsbehörde "Terminvereinbarung empfohlen (online oder telefonisch)".
- Insgesamt maximal 5 Anliegen pro Termin; für einzelne Anliegen gilt eine niedrigere Obergrenze, etwa Kurzzeitkennzeichen und Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II jeweils nur 1-mal, Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I 2-mal, Neuzulassung und beide Import-Zulassungen je 3-mal.
- Im Schritt nach der Anliegenauswahl ist der Standort zu wählen. Das Portal weist darauf hin, das gewünschte Bürgerbüro (Grünstraße oder Gasstraße) auszuwählen, "sofern die ausgewählte Dienstleistung dort angeboten wird".
- Nach der Buchung kommt eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach dem Anklicken wird der Termin an die Behörde übertragen.
- Das Portal kündigt eine zweite E-Mail direkt vom Sachbearbeiter an, die auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen enthält.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
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Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Neuzulassung vor Ort (ab) | 30,00 € |
| Zulassung mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme (ab) | 26,20 € |
| Zulassung mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel (ab) | 29,70 € |
| Zulassung ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme (ab) | 17,60 € |
| Zulassung ohne Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel (ab) | 28,20 € |
| Wiederzulassung gleicher Halter (ab) | 25,60 € |
| Zulassung Import Gebrauchtfahrzeug (ab) | 44,60 € |
| Zulassung Import Neufahrzeug | 41,60 € |
| Historisches Kennzeichen (ab) | 30,60 € |
| Saisonkennzeichen (ab) | 30,00 € |
| Abmeldung eines Kfz vor Ort (ab) | 16,80 € |
| Adressänderung vor Ort | 12,60 € |
| Namensänderung (ab) | 12,60 € |
| Technische Änderung (ab) | 12,00 € |
| Verlust Betriebserlaubnis | 40,90 € |
| Diebstahl Betriebserlaubnis | 10,20 € |
| Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (ab) | 12,00 € |
| Versicherung an Eides statt, zusätzlich bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I | 30,70 € |
| Abholung Zulassungsbescheinigung Teil II nach erfolgter Aufbietung | 26,30 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 13,10 € |
| Ersatzschild, nicht bei Diebstahl oder Verlust (ab) | 4,40 € |
| 100 Km/h Zulassung für Fahrzeuggespanne (ab) | 16,70 € |
| Umkennzeichung | 27,90 € |
| Feinstaubplakette | 5,95 € |
| Digitaler Fahrzeugschein, QR-Code für ein bereits zugelassenes Fahrzeug | 5,10 € |
| Digitaler Fahrzeugschein, QR-Code im Rahmen einer Zulassung | 0,50 € |
| Wohnsitzanmeldung und Kfz-Adressänderung mit Kennzeichenwechsel (ab) | 27,70 € |
| Zuteilung Wunschkennzeichen | 10,20 € |
| Vorabreservierung Wunschkennzeichen | 2,60 € |
| i-Kfz Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug (ab) | 20,95 € |
| i-Kfz Umschreibung innerhalb Solingens mit Kennzeichenbeibehaltung | 10,40 € |
| i-Kfz Umschreibung innerhalb Solingens mit Kennzeichenwechsel (ab) | 12,40 € |
| i-Kfz Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme | 9,90 € |
| i-Kfz Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel (ab) | 12,10 € |
| i-Kfz Wiederzulassung Solinger Fahrzeug, Zulassungsgebühr ohne Nebenkosten | 10,60 € |
| i-Kfz Außerbetriebsetzung Solinger Fahrzeug (ab) | 3,30 € |
| i-Kfz Adressänderung Solinger Fahrzeug | 10,50 € |
| i-Kfz Adressänderung auswärtiges Fahrzeug | 16,10 € |
| i-Kfz Versandkosten Zulassungsbescheinigung | 5,00 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Ausstellung rotes Fahrzeugscheinheft, Vorführung Fahrzeugidentifizierung, Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II, Wohnsitzanmeldung und Kfz-Adressänderung unter Kennzeichenbeibehaltung, Ummeldung innerhalb Solingen und Änderung Anschrift Kfz-Zulassungsbescheinigung, Ausfuhrkennzeichen.
Besonderheiten
- Der Zusatz "(ab)" gibt die Gebühren wieder, die das Terminportal als Mindestbetrag nennt; dort steht jeweils "je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen".
- Nicht jedes Kfz-Anliegen ist an beiden Standorten buchbar. Nur in der Gasstraße buchbar sind Neuzulassung, Zulassung Import Gebrauchtfahrzeug, Zulassung Import Neufahrzeug, Technische Änderung, Verlust Betriebserlaubnis, Diebstahl Betriebserlaubnis, Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II, Abholung Zulassungsbescheinigung Teil II, 100 Km/h Zulassung für Fahrzeuggespanne, Ausstellung rotes Fahrzeugscheinheft und Vorführung Fahrzeugidentifizierung. Die übrigen Anliegen bietet das Terminportal auch für das Bürgerbüro Ohligs, Grünstraße 2, 42697 Solingen, an.
- Ausfuhrkennzeichen führt das Terminportal nicht als buchbares Anliegen der KFZ-Zulassungsbehörde.
- Zwei amtliche E-Mail-Adressen sind veröffentlicht: das Serviceportal nennt für die Einrichtung 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen zulassung-ikfz@solingen.de, das Terminportal und die Einrichtung 33-121 nennen kfz-zulassungsbehoerde@solingen.de.
- Die Zulassung kann nicht auf den Nebenwohnsitz erfolgen, ausschließlich auf den Hauptwohnsitz.
- Personalausweis oder Reisepass werden im Original verlangt, bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine Vollmacht.
- Die Versicherung an Eides statt beim Verlust der Zulassungsbescheinigung kann nur die Person abgeben, die das Dokument tatsächlich verloren hat. Das Terminportal stellt ausdrücklich klar: "Eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich!"
- Bei Import-Zulassungen ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen. Das entfällt bei Vorlage einer Hauptuntersuchung oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO beziehungsweise § 13 EG-FGV, das nicht älter als 7 Tage ist. Den Vorführtermin vereinbart die Behörde vor Ort.
- Ist bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II der Halter nicht selbst verantwortlich, soll die weitere Verfahrensweise vorab telefonisch oder per E-Mail mit der Zulassungsbehörde abgestimmt werden.
- Bei i-Kfz werden die Zulassungsbescheinigungen und gegebenenfalls Plaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde zugestellt. Die rechtliche Wirkung tritt bereits mit dem Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis ein, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss.
- Über das Wunschkennzeichenportal sind maximal zwei Kennzeichen für drei Monate reservierbar. Darüber hinausgehende Reservierungen werden gelöscht und sind telefonisch unter 0212 290-3676 zu vereinbaren. Reservierungsname und Haltername müssen bei der Zuteilung übereinstimmen.
- Zu einem Händlerschalter, zu gesonderten Abgabezeiten für Zulassungsdienste oder zu einer Bearbeitungsdauer vor Ort veröffentlicht Solingen nichts.
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