Zulassungsstelle Kreis Düren und Jülich — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstellen im Kreis Düren

Der Kreis Düren hat zwei Zulassungsstandorte: das Straßenverkehrsamt in der Kölner Landstraße 271 in Düren und die Geschäftsstelle des Kreises in Jülich. Beide arbeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Terminportal. Ohne Termin gehen nur Außerbetriebsetzung und Anschriftenänderung innerhalb des Kreises, maximal drei Vorgänge pro Kunde. Samstags öffnet allein Düren von 8 bis 11 Uhr, mit eingeschränktem Leistungsumfang und einer Zusatzgebühr von 8,00 Euro je Besuch.

Die 2 Zulassungsstellen des Bezirks

Straßenverkehrsamt Düren

Kölner Landstr. 271, 52351 Düren
Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis für die Zulassungsstelle nicht. Die Amtsleitung sitzt in Zimmer 148 (SVA) unter derselben Anschrift.

Telefon: 02421 221036900

E-Mail: sva@kreis-dueren.de

Montag 08:00-14:00 Uhr
Dienstag 08:00-14:00 Uhr
Mittwoch 08:00-14:00 Uhr
Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Samstag 08:00-11:00 Uhr
Sonntag geschlossen

Nur in Düren gibt es die Samstagsöffnung von 8 bis 11 Uhr, und zwar mit eingeschränktem Leistungsumfang. Samstage nach einem vorausgehenden Feiertag entfallen.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises Düren, Abgabe von Zulassungsunterlagen durch Kfz-Handel und Zulassungsdienste

Geschäftsstelle des Kreises Düren in Jülich

Düsseldorfer Str. 6, 52428 Jülich
Der Kreis nennt diese Anschrift für die "Geschäftsstelle in Jülich" auf seiner Anfahrtsseite. Auf den Seiten der Zulassungsstelle selbst wird für Jülich keine Anschrift, keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse veröffentlicht; Gebäude, Eingang und Raum ebenfalls nicht.

Montag 08:00-14:00 Uhr
Dienstag 08:00-14:00 Uhr
Mittwoch 08:00-14:00 Uhr
Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Der Kreis nennt für das Straßenverkehrsamt "in Düren und in der Geschäftsstelle des Kreises in Jülich" dieselben Servicezeiten. Die Samstagsöffnung gilt in Jülich nicht.

Zuständig für: Zulassungsvorgänge nach Terminvereinbarung, Außerbetriebsetzung und Anschriftenänderung ohne Termin, montags bis freitags

Termin und Zulassung

Die Zulassungsstelle bietet ihre Dienstleistungen an den Standorten Düren und Jülich nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Terminportal an. Es können nur die Dienstleistungen abgewickelt werden, die bei der Terminvereinbarung ausgewählt wurden.

  • Der Kreis führt zwei getrennte Portalzugänge: "Terminsuche mit Terminauswahl" für die reguläre Buchung und einen eigenen Zugang für Tagestermine.
  • Tagestermine (Spontantermine am gleichen Tag) werden montags bis freitags um 8:00 Uhr im Online-Terminportal freigeschaltet und sind limitiert. Sie richten sich primär an Privatkunden mit zwingend notwendigen Anliegen.
  • Bei Tagesterminen wird täglich nur ein Termin für ein Anliegen je Kunde zur Verfügung gestellt. Eine Abmeldung mit anschließender Zulassung auf das gleiche Kennzeichen gilt dabei als ein Anliegen.
  • Telefonisch können keine Tagestermine vergeben werden.
  • Halter von Roten Dauerkennzeichen vereinbaren ihren Termin nicht über das Portal, sondern telefonisch oder per E-Mail bei der Zulassungsbehörde.
  • Für Kfz-Händler und Zulassungsdienste ist die Terminvereinbarung nicht vorgesehen; das Terminbuchungssystem ist für sie seit dem 01.05.2024 nicht mehr zugelassen.
  • Welche Anliegen im Portal einzeln wählbar sind, ließ sich nicht prüfen — das Terminportal ist für automatisierte Abrufe gesperrt. Der Kreis führt die buchbaren Vorgänge auf seinen eigenen Seiten nicht auf.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Stillegung 10,90 €
Neuzulassung 48,95 €
Benutzungsgebühr je Besuch an Samstagen, zusätzlich zur Vorgangsgebühr 8,00 €

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Umschreibung und Halterwechsel, Wiederzulassung, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, rote Dauerkennzeichen, Ersatz von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Wunschkennzeichen-Reservierung, sämtliche i-Kfz-Gebühren.

Eine vollständige Gebührenliste veröffentlicht der Kreis Düren nicht. Die Beträge für Stillegung und Neuzulassung stammen aus dem Produkteintrag "Kfz-Zulassung" der Kreisverwaltung, der als Rechtsgrundlage die Straßenverkehrszulassungsordnung und die Gebührenordnung des Kreises Düren nennt; ein Stand ist dort nicht angegeben. Die Samstagsgebühr von 8,00 Euro steht auf der Seite zur Terminvereinbarung. Kosten für Kennzeichenschilder und für die Wunschkennzeichen-Reservierung nennt der Kreis nicht.

Besonderheiten

  • Kfz-Handel und Zulassungsdienste sind seit dem 01.05.2024 vom Terminbuchungssystem ausgeschlossen. Für sie gilt stattdessen ein Zulassungs- und Abholservice: maximal zweimal pro Tag können Zulassungsunterlagen an der Information abgegeben werden, ausschließlich in Dokumententaschen, die mit Namen des Betriebs und einer Telefonnummer versehen sind. Jeder Tasche ist ein ausgefülltes Vorblatt beizulegen.
  • Abgabezeiten für Handel und Zulassungsdienste, jeweils maximal eine Tasche: 1. Zeitraum montags bis freitags 8:00 bis 9:30 Uhr, Bearbeitung nach Möglichkeit am gleichen Tag. 2. Zeitraum montags bis mittwochs 13:00 bis 14:30 Uhr, donnerstags 14:30 bis 16:30 Uhr, freitags 10:30 bis 11:30 Uhr, Bearbeitung nach Möglichkeit am Folgetag.
  • Über die Abholung wird man grundsätzlich informiert. Der Kreis stellt ausdrücklich klar, dass eine Bearbeitung am gleichen Tag nicht garantiert ist und auch mehr als einen Werktag dauern kann.
  • Der Schnellschalter für Außerbetriebsetzung steht auch dem Handel zur Verfügung, für maximal drei Vorgänge einmal täglich.
  • Die Zulassungsunterlagen müssen zusammen mit den dazugehörigen Kennzeichenschildern abgegeben werden. Die Vorgänge werden anhand einer Checkliste bearbeitet, in der Kennzeichen und Besonderheiten einzutragen sind. Bei der Kennzeichenzuteilung müssen die Reservierungsdaten mit den Halterdaten übereinstimmen — Abweichungen führen zur Ablehnung der Zulassung.
  • Unvollständige Anträge werden nicht geprüft, sondern zurückgegeben; eine abschließende Bearbeitung ist dann erst am nächsten Arbeitstag möglich.
  • Zur Vorbereitung wird Händlern und Zulassungsdiensten vorweg eine Kennzeichenserie zugeteilt. Diese Kennzeichen gelten nicht als Wunschkennzeichen oder Vorabreservierungen.
  • Mehrstufig gefertigte Fahrzeuge werden nur dann nach Möglichkeit am selben Tag bearbeitet, wenn eine Datenbestätigung als Anlage zur EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das vollständige Fahrzeug oder ein Gutachten nach § 13 EG-FGV vorliegt. Ohne diese Nachweise dauert die Bearbeitung bis zu einer Woche ab Antragstellung.
  • Samstags in Düren gilt ein eingeschränktes Angebot: nur Standarddienstleistungen, keine Bedienung von Händlern und Zulassungsdiensten, keine Ausfuhrkennzeichen, keine Zulassung von Importfahrzeugen mit erstmaliger deutscher Zulassungsbescheinigung Teil II, keine Ausnahmegenehmigungen nach § 76 FZV für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, keine Tageszulassungen. Zusätzlich fallen 8,00 Euro Benutzungsgebühr je Besuch an.
  • Kooperation mit der Städteregion Aachen: Bürgerinnen und Bürger aus der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren können ihr Fahrzeug sowohl im Straßenverkehrsamt Aachen als auch in Düren zulassen.
  • Online (i-Kfz) sind möglich: Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung auf den gleichen oder einen neuen Halter, Neu- und Tageszulassung fabrikneuer Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil II, Anschriftenänderung innerhalb des Kreises, Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit und ohne Halterwechsel sowie Halterwechsel innerhalb des Kreises. Die Zuteilung von MON- oder SLE-Kennzeichen an derzeit nicht zugelassene Fahrzeuge ist online nicht möglich.
  • Für i-Kfz wird der Personalausweis mit Online-ID-Funktion und ein Lesegerät benötigt, bei juristischen Personen das Organisationskonto des Bundes. Nur die Online-Abmeldung geht ohne Online-ID-Funktion.
  • Der Kreis unterscheidet zwei Zeitensätze: für alle Dienststellen außer dem Straßenverkehrsamt gelten Mo bis Do 8 bis 15 Uhr und Fr 8 bis 13 Uhr — für das Straßenverkehrsamt dagegen die hier abgebildeten Zeiten. Der Produkteintrag "Kfz-Zulassung" nennt außerdem eine Bearbeitungsdauer von "je nach Schwere des Vorgangs 10 bis 20 Minuten".

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  • Kreis Düren, Zulassungsstelle — Quelle
  • Kreis Düren, Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle — Quelle
  • Kreis Düren, Regelungen für Händler und Zulassungsdienste — Quelle
  • Kreis Düren, Service- und Öffnungszeiten — Quelle
  • Kreis Düren, Online-Zulassung und Abmeldung (i-Kfz) — Quelle
  • Kreis Düren, Formulare der Zulassungsstelle — Quelle
  • Kreis Düren, Produkteintrag Kfz-Zulassung (Gebühren und Zahlungsarten) — Quelle
  • Kreis Düren, Anfahrtsbeschreibung mit Geschäftsstelle in Jülich — Quelle
  • Terminportal der Zulassungsstelle, Terminsuche mit Terminauswahl — Quelle
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  • Kreis Düren, Regelungen für Händler und Zulassungsdienste
  • Kreis Düren, Service- und Öffnungszeiten
  • Kreis Düren, Online-Zulassung und Abmeldung (i-Kfz)
  • Kreis Düren, Formulare der Zulassungsstelle
  • Kreis Düren, Produkteintrag Kfz-Zulassung (Gebühren und Zahlungsarten)
  • Kreis Düren, Anfahrtsbeschreibung mit Geschäftsstelle in Jülich
  • Terminportal der Zulassungsstelle, Terminsuche mit Terminauswahl