Zulassungsstelle Kreis Mettmann und Langenfeld — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstellen im Kreis Mettmann
Der Kreis Mettmann hat zwei Zulassungsstellen: die Hauptstelle an der Düsseldorfer Straße 26 in Mettmann und die Nebenstelle am Konrad-Adenauer-Platz 1 in Langenfeld. Für beide brauchen Sie einen Termin, den Sie online oder unter 02104 99-0 buchen. Ohne Termin gehen nur Kurzanliegen wie Abmeldung, Kurzzeitkennzeichen und Ersatzpapiere. Autohäuser und Zulassungsdienste bekommen keine Termine, sondern geben werktags von 7:30 bis 9:00 Uhr ab.
Die 2 Zulassungsstellen des Bezirks
Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann
Verwaltungsgebäude 1. Einen Raum veröffentlicht der Kreis nicht. Behindertenparkplätze gibt es an allen Verwaltungsgebäuden.
Telefon: 02104 99-0
E-Mail: sva-zulassung@kreis-mettmann.de
| Montag | 07:30-12:00, 13:30-15:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 10:00-12:00, 13:30-15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-12:00, 13:30-15:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-12:00, 13:30-17:00 Uhr |
| Freitag | 07:30-12:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Zeiten für Kunden mit Termin, vom Kreis gemeinsam für Mettmann und Langenfeld veröffentlicht. Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen in Mettmann: Mo, Mi, Fr 08:00-11:30 Uhr, Di 10:00-11:30 Uhr, Do 08:00-11:30 und 14:00-16:30 Uhr.
Zuständig für: alle im Terminportal buchbaren Zulassungsvorgänge des Kreises, Beantragung beschränkte Betriebserlaubnis für Brauchtumsfahrten, Ausstellung und Verlängerung rotes Buch (Händler- oder Oldtimerkennzeichen), Belehrung über die Führung und Nutzung von roten Händlerkennzeichen, Ersterteilung eines Oldtimerwechselkennzeichens, Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief), Verlust oder Diebstahl der Betriebserlaubnis (zum Beispiel Mofa, Leichtkraftrad)
Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld (Nebenstelle)
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld
Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht.
Telefon: 02104 99-0
E-Mail: sva-langenfeld@kreis-mettmann.de
| Montag | 07:30-12:00, 13:30-15:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 10:00-12:00, 13:30-15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-12:00, 13:30-15:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-12:00, 13:30-17:00 Uhr |
| Freitag | 07:30-12:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Der Kreis veröffentlicht für Langenfeld keine eigenen Terminzeiten, die Tabelle "Kunden mit Termin" gilt ausdrücklich auch für die Nebenstelle. Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen in Langenfeld: Mo, Di, Mi 08:00-11:30 und 13:30-14:45 Uhr, Do 08:00-11:30 und 14:00-17:00 Uhr — für Freitag ist keine Vorführzeit veröffentlicht.
Zuständig für: 15 der 21 im Terminportal buchbaren Anliegen, Nicht buchbar in Langenfeld: Brauchtumsfahrten, rotes Buch, Belehrung rote Händlerkennzeichen, Ersterteilung Oldtimerwechselkennzeichen, Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlust oder Diebstahl der Betriebserlaubnis
Termin und Zulassung
Für einen Besuch des Straßenverkehrsamtes oder seiner Nebenstelle in Langenfeld benötigen Sie einen Besuchstermin. Buchung online oder telefonisch unter 02104 99-0. Den Standort — Mettmann oder Langenfeld — wählen Sie im dritten Schritt der Buchung. Ausgenommen sind nur die Kurzanliegen an den Informationsschaltern.
- Sie können insgesamt maximal 3 Anliegen auswählen; für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.
- Für Import, Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlust/Diebstahl Betriebserlaubnis, Kontrolle Fahrtenbuch und Erteilung/Ausstellung Händler- oder Oldtimerkennzeichen können nur einzelne Termine gebucht werden. Bei einem weiteren Anliegen sind zwei einzelne Termine zu buchen.
- Die vollständigen Tagesterminkapazitäten werden an jedem Arbeitstag um 7:00 Uhr freigeschaltet, sofern Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, erst danach wird der Termin an die Behörde übertragen.
- Bei der Buchung ist die Handynummer der Person anzugeben, die zum Termin kommt — diese Person erhält beim Aufruf eine SMS.
- Sechs Anliegen sind ausschließlich am Standort Mettmann buchbar: Brauchtumsfahrten, rotes Buch, Belehrung rote Händlerkennzeichen, Ersterteilung Oldtimerwechselkennzeichen, Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II und Verlust/Diebstahl Betriebserlaubnis.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Neuzulassung, bei Besuch der Zulassungsstelle | 30,60 € |
| Neuzulassung, bei Nutzung des Onlineverfahrens | 22,10 € |
| Umschreibung auf einen anderen Halter unter Beibehaltung des Kennzeichens, vor Ort | 28,00 € |
| Umschreibung auf einen anderen Halter unter Beibehaltung des Kennzeichens, online | 20,35 € |
| Umschreibung mit neuem Kennzeichen, vor Ort | 30,90 € |
| Umschreibung mit neuem Kennzeichen, online | 22,10 € |
| Tageszulassung, vor Ort | 46,50 € |
| Tageszulassung, online | 24,20 € |
| Zuzug in den Kreis Mettmann, vor Ort | 25,40 € |
| Zuzug in den Kreis Mettmann, online | 15,40 € |
| Adressänderung innerhalb des Kreises Mettmann, vor Ort | 12,60 € |
| Adressänderung innerhalb des Kreises Mettmann, online | 10,70 € |
| Außerbetriebsetzung, vor Ort | 17,40 € |
| Außerbetriebsetzung, online | 3,30 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel eines bereits im Kreis Mettmann zugelassenen Fahrzeugs, vor Ort | 28,00 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel eines bereits im Kreis Mettmann zugelassenen Fahrzeugs, online | 21,70 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel eines zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassenen Fahrzeugs, vor Ort | 28,90 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel eines zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassenen Fahrzeugs, online | 22,10 € |
| Umschreibung ohne Halterwechsel unter Beibehaltung der Kennzeichen, vor Ort | 24,80 € |
| Umschreibung ohne Halterwechsel mit neuem ME-Kennzeichen, vor Ort | 28,30 € |
| Adressänderung über das iKfz-Portal unter Beibehaltung des Kennzeichens | 15,40 € |
| Adressänderung über das Onlineformular des Kreises | 29,16 € |
| Wiederzulassung, bei Besuch der Zulassungsstelle | 24,50 € |
| Wiederzulassung, internetbasiert (iKfz) | 16,40 € |
| Saisonkennzeichen, abhängig vom Aufwand | 31,50 € |
| Wunschkennzeichen, am Tag der Zulassung vor Ort ausgesucht | 10,20 € |
| Wunschkennzeichen, online oder telefonisch reserviert (2,60 Reservierung plus 10,20) | 12,80 € |
| Wunschkennzeichen von einem bisherigen auf ein neues Fahrzeug übernehmen, Mehrkosten | 12,80 € |
| Bereits zugelassenes Fahrzeug nachträglich mit Wunschkennzeichen ausstatten, abhängig vom Aufwand | 41,40 € |
| Servicegebühr für Barzahlung am Kassenautomaten | 2,00 € |
Alle Beträge sind vom Kreis als "ab"-Beträge veröffentlicht, die Online-Beträge zusätzlich zuzüglich Versandkosten. Der Kreis verweist darauf, dass sich die Gebühren aus der bundesweit einheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergeben und die Erhöhung nicht im Ermessen der Zulassungsstelle liegt; die Tabelle trägt den Stand 1. September 2023. Die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen hinzu, dafür nennt der Kreis keinen Betrag.
Besonderheiten
- Autohäuser und Zulassungsdienste können keine Termine buchen. Sie geben ihre Unterlagen — Vorgang und Kennzeichen in einer verschließbaren Tasche — an Arbeitstagen von 7:30 bis 9:00 Uhr an den Informationsschaltern ab. Das Abgabefenster ist damit deutlich enger als die Öffnungszeiten.
- Abgegebene Vorgänge von Händlern und Zulassungsdiensten können nur mittels EC-Karte oder Sammelrechnung bezahlt werden, nicht bar.
- Die Nebenstelle Langenfeld kann sechs Anliegen nicht bearbeiten, die nur in Mettmann buchbar sind — darunter der Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) und alles rund um rote Händler- und Oldtimerkennzeichen. Im Terminportal einzeln nachgeprüft, nicht aus der Kreisseite abgeleitet.
- Die Kurzanliegen ohne Termin sind ausdrücklich auf Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Mettmann beschränkt.
- Zwei amtliche Seiten nennen unterschiedliche Beträge für dieselbe Umschreibung: die i-Kfz-Gebührentabelle führt "Umschreibung mit neuem Kennzeichen" mit ab 30,90 Euro vor Ort, die Dienstleistungsseite "Umschreibung von Fahrzeugen" nennt für ein zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassenes Fahrzeug ab 28,90 Euro und für ein neues ME-Kennzeichen ohne Halterwechsel ab 28,30 Euro. Beide Seiten sind hier abgebildet; im Zweifel gilt der höhere Betrag.
- Für die Vorführung von Fahrzeugen gelten eigene Zeiten, die sich zwischen Mettmann und Langenfeld unterscheiden. In Langenfeld ist für Freitag keine Vorführzeit veröffentlicht.
- Bei Erledigung durch einen Dritten sind mitzubringen: die Vollmacht, der originale Personalausweis der vollmachtgebenden Person, das bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat sowie der eigene Personalausweis.
- Für die Kfz-Steuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und ein Adressnachweis.
- Bei der Übernahme eines Wunschkennzeichens auf ein neues Fahrzeug dürfen die Schilder erst nach Aufforderung der Sachbearbeitung entsiegelt werden; vorher entsiegelte Kennzeichen können nicht erneut zugeteilt werden.
- Der Kreis weist darauf hin, dass Anrufe, bei denen eine Aufzeichnung oder Transkription festgestellt wird, sofort beendet werden müssen.
Laufend automatisch nachgeprüft · Redaktionell verantwortlich: AR · Gilt bundesweit
- Kreis Mettmann, Öffnungszeiten Kraftfahrzeugzulassungsstelle — Quelle
- Kreis Mettmann, Anfahrt & Erreichbarkeit — Quelle
- Kreis Mettmann, Straßenverkehrsamt - Kfz-Zulassungsstelle Mettmann — Quelle
- Kreis Mettmann, Straßenverkehrsamt - Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld — Quelle
- Kreis Mettmann, Nützliche Hinweise des Straßenverkehrsamtes — Quelle
- Kreis Mettmann, Zahlungen im Straßenverkehrsamt — Quelle
- Kreis Mettmann, i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung mit Gebührentabelle — Quelle
- Kreis Mettmann, Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug) — Quelle
- Kreis Mettmann, Umschreibung von Fahrzeugen — Quelle
- Kreis Mettmann, Wiederzulassung von Fahrzeugen — Quelle
- Kreis Mettmann, Saisonkennzeichen — Quelle
- Kreis Mettmann, Wunschkennzeichen — Quelle
- TEVIS Terminverwaltung Kreis Mettmann, Zulassungsstelle — Quelle
LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
Diese Seite gleicht sich mehrmals täglich automatisch mit den amtlichen Quellen und unserem Shop ab. Ändert eine Zulassungsstelle ihre Öffnungszeiten oder eine Gebühr, steht es hier.
- Unsere Preise07.09.2026, 09:00 Uhr
- Öffnungszeiten und Gebühren Zulassungsstellen im Kreis Mettmann30.08.2026
- Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Kreis Mettmann, Öffnungszeiten Kraftfahrzeugzulassungsstelle
- Kreis Mettmann, Anfahrt & Erreichbarkeit
- Kreis Mettmann, Straßenverkehrsamt - Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
- Kreis Mettmann, Straßenverkehrsamt - Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
- Kreis Mettmann, Nützliche Hinweise des Straßenverkehrsamtes
- Kreis Mettmann, Zahlungen im Straßenverkehrsamt
- Kreis Mettmann, i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung mit Gebührentabelle
- Kreis Mettmann, Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
- Kreis Mettmann, Umschreibung von Fahrzeugen
- Kreis Mettmann, Wiederzulassung von Fahrzeugen
- Kreis Mettmann, Saisonkennzeichen
- Kreis Mettmann, Wunschkennzeichen
- TEVIS Terminverwaltung Kreis Mettmann, Zulassungsstelle