Zulassungsstelle Bottrop — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Bottrop
Die Kfz-Zulassungsstelle Bottrop sitzt im Verwaltungsgebäude Händelstraße, Händelstr. 9. Geöffnet ist montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags außerdem von 12:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 12:00 bis 17:30 Uhr. Ein Termin ist zwingend: ohne vorherige Buchung wird kein Einlass gewährt. Täglich zwischen 7:30 und 8:00 Uhr gibt die Stadt je nach Kapazität weitere Tagestermine frei. Bezahlt wird bar, mit EC- oder Kreditkarte.
Adresse und Kontakt
Händelstr. 9, 46236 Bottrop
Verwaltungsgebäude Händelstraße. Eingang und Raum veröffentlicht die Stadt nicht. Im selben Gebäude sitzt die Führerscheinstelle, die andere Öffnungszeiten hat.
Telefon: 02041 704100
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@bottrop.de
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30-12:00, 12:00-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30-12:00, 12:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-12:00, 12:00-17:30 Uhr |
| Freitag | 07:30-12:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Die Stadt veröffentlicht die Zeiten als "Mo - Fr 07:30 - 12:00 Uhr, Mo - Di 12:00 - 16:00 Uhr, Do 12:00 - 17:30 Uhr" und setzt ausdrücklich hinzu: "(nur nach Terminvereinbarung)". Die abweichenden Zeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:00, Mo 14:00 - 16:00, Do 14:00 - 17:30) gelten ausschließlich für die Führerscheinstelle, nicht für die Zulassungsstelle.
Termin und Zulassung
"Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden."
- Maximal 4 Anliegen pro Termin; einzelne Anliegen sind zusätzlich begrenzt.
- Neuzulassung, Import, Ausfuhrkennzeichen und Verlust/Diebstahl der ZB II jeweils maximal 2 Mal pro Termin.
- Umschreibung, Ummeldung nach Bottrop, Wiederzulassung, Kurzzeitkennzeichen, Umkennzeichnung, Oldtimerkennzeichen, Vorwegzuteilung und Verlust/Diebstahl der Kennzeichenschilder jeweils maximal 3 Mal.
- Jedes Anliegen einzeln auswählen, also zum Beispiel Abmeldung und Anmeldung getrennt, wenn ein Kennzeichen übernommen werden soll.
- Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden; erst danach wird der Termin an die Behörde übertragen.
- Termine sind nicht übertragbar.
- Täglich zwischen 07:30 und 08:00 Uhr werden je nach Kapazität weitere Tagestermine freigegeben.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Neuzulassung | 30,60 € |
| Online-Neuzulassung (i-Kfz), inklusive Versand der Fahrzeugdokumente | 23,60 € |
| Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter, gleiches Kennzeichen) | 12,80 € |
| Online-Umschreibung innerhalb Bottrops mit Kennzeichenbeibehalt (i-Kfz) | 25,00 € |
| Online-Umschreibung innerhalb Bottrops ohne Kennzeichenbeibehalt (i-Kfz) | 27,90 € |
| Online-Umschreibung aus anderem Zulassungsbezirk mit Kennzeichenbeibehalt (i-Kfz) | 25,40 € |
| Online-Umschreibung aus anderem Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenbeibehalt (i-Kfz) | 27,60 € |
| Zuzug nach Bottrop, Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenbeibehalt, vor Ort | 28,10 € |
| Außerbetriebsetzung vor Ort | 16,80 € |
| Online-Außerbetriebsetzung (i-Kfz), inklusive Porto und Informationsschreiben | 3,10 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 13,10 € |
| Saisonkennzeichen | 28,20 € |
| Feinstaubplakette | 5,00 € |
| Wunschkennzeichen bei Neuzulassung oder Umschreibung | 12,80 € |
| Eidesstattliche Versicherung bei Verlust von Kennzeichenschildern | 30,70 € |
| Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Diebstahl | 12,00 € |
| Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust, inklusive eidesstattlicher Versicherung | 42,70 € |
| Zusätzliche Ausstellung einer neuen ZB II im Zuge des ZB-I-Verlusts | 8,90 € |
| Aufbietung einer ZB II bei Verlust, inklusive eidesstattlicher Versicherung | 39,40 € |
| Aufbietung einer ZB II bei Diebstahl | 8,70 € |
| Ausstellung einer neuen ZB II inklusive neuer ZB I, bei Abholung | 16,10 € |
| Rotes Dauerkennzeichen, erstmalige Zuteilung | 160,00 € |
| Rotes Dauerkennzeichen, Verlängerung | 120,00 € |
| Fahrzeugscheinheft (rotes Dauerkennzeichen) | 15,60 € |
| Fahrtenbuch (rotes Dauerkennzeichen) | 15,30 € |
| Auskunft aus dem Fahreignungsregister (rotes Dauerkennzeichen) | 3,30 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Technische Änderung, Kennzeichenwechsel / Umkennzeichnung, Import-Zulassung (Zulassung ausländischer Fahrzeuge), Vorwegzuteilung ohne gültige HU, 100-km/h-Plakette, Digitaler Fahrzeugschein (QR-Code), Kosten der Kennzeichenschilder.
Die Stadt Bottrop veröffentlicht die Gebühren auf den einzelnen Dienstleistungsseiten, viele davon nur als Spanne. Als Spanne veröffentlicht sind: Umschreibung innerhalb Bottrops mit Kennzeichenbeibehalt 27,40 bis 28,60 Euro und ohne Kennzeichenbeibehalt 29,40 bis 30,60 Euro; Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Kennzeichenbeibehalt 26,80 bis 28,00 Euro und ohne Kennzeichenbeibehalt 30,30 bis 31,50 Euro; Umschreibung von außerhalb bei Zuzug nach Bottrop ohne Kennzeichenbeibehalt 28,30 bis 31,50 Euro; Ausfuhrkennzeichen 34,60 bis 48,60 Euro; Oldtimer-/H-Kennzeichen 31,20 bis 47,20 Euro; Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern 31,20 bis 34,40 Euro; Neusiegelung von Kennzeichenschildern 4,40 bis 6,10 Euro; Namensänderung 12,30 bis 15,50 Euro; Adressänderung innerhalb Bottrops 11,10 bis 12,00 Euro; Kennzeichenreservierung bei der Abmeldung 2,60 bis 12,80 Euro. Beim Wunschkennzeichen widersprechen sich zwei Amtsseiten: die Seite zur Neuzulassung nennt 12,80 Euro, die Seite zu Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern 10,20 bis 12,80 Euro. Die Kosten für die Kennzeichenschilder selbst kommen hinzu; die Stadt nennt dafür keinen Betrag, die Schilder gibt es bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
Besonderheiten
- Terminpflicht ohne Ausnahme: Ein Einlass ohne gebuchten Termin wird nicht gewährt. Wer spontan hinfährt, steht vor verschlossener Tür.
- Täglich zwischen 07:30 und 08:00 Uhr werden je nach Kapazität weitere Tagestermine im Portal freigegeben. Wer kurzfristig einen Termin braucht, schaut in diesem Zeitfenster ins Portal.
- Einen Händlerschalter, feste Abgabezeiten für Zulassungsdienste oder eine Bearbeitungsdauer veröffentlicht die Stadt Bottrop nicht. Es gibt lediglich das Formular "Zulassungsauftrag für Händler / Zulassungsdienste", das dem Vorgang beigelegt wird.
- Keine Vorprägepflicht: Die Kennzeichenschilder können bei bestätigter Reservierung vorab bei den ansässigen Schildermachern geprägt werden oder erst im Zuge der Bearbeitung des Anliegens.
- Ein Kennzeichen darf höchstens 8 Stellen haben. Bei E-Kennzeichen, H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen darf das Kennzeichen daher aus maximal 7 Stellen bestehen, zum Beispiel BOT-AB12 oder BOT-A123; die 8. Stelle belegt der Zusatz "E" oder "H" beziehungsweise der Saisonzeitraum.
- Bei 3D- oder Carbonkennzeichen wird zusätzlich die Bestätigung der DIN-Zertifizierung verlangt.
- Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss der künftige Halter eigenhändig unterschreiben. Bei abweichendem Kontoinhaber unterschreiben beide Personen, und der Personalausweis des Kontoinhabers ist beizulegen.
- Bevollmächtigte brauchen eine vom Halter unterschriebene Vollmacht und ein gültiges eigenes Ausweisdokument; der Ausweis oder die beglaubigte Ausweiskopie des Vollmachtgebers ist ebenfalls vorzulegen. Die geforderten Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.
- Zulassung auf eine GbR oder eine andere Vereinigung erfolgt auf den verantwortlichen Halter mit dessen privaten Personendaten, weil die GbR keine juristische Person ist. Der Name der Vereinigung kann auf Wunsch zusätzlich in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen werden; die Gesellschafter bestimmen den verantwortlichen Vertreter per Vollmacht.
- Verlust oder Diebstahl der ZB II läuft zweistufig: erst der Termin zur Aufbietung, dann ein separater Folgetermin "Abholung ZB II" mit Abholschein, Ausweis des Eigentümers und ZB I.
- Kurzzeitkennzeichen gibt es nur, wenn Wohnsitz oder Betriebsstätte in Bottrop liegen oder sich das Fahrzeug nachweislich auf Bottroper Gebiet befindet und außer Betrieb gesetzt ist. Gültigkeit höchstens 6 Tage ab Zuteilung, keine Verlängerung, nur Fahrten im Inland.
- Import- und Ausfuhrvorgänge: Das Fahrzeug muss vorgeführt werden, oder ein Sachverständiger muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer geprüft und das schriftlich bestätigt haben.
- Wer eine Auskunftssperre auf seine Daten gesetzt hat, muss zum Termin eine aktuelle Meldebescheinigung mitbringen.
- Laut Händlerformular wird die Feinstaubplakette auch bei Elektrofahrzeugen benötigt.
- Die Amtsseite "Wiederzulassung eines Fahrzeugs / Online-Wiederzulassung" begründet die Terminpflicht noch mit der "aktuellen Gesundheitslage", während die aktuelle Hauptseite sie ohne diese Begründung formuliert. In der Sache sagen beide dasselbe: nur mit Termin.
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- Stadt Bottrop, Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle — Quelle
- Stadt Bottrop, Dienstleistung KFZ-Zulassung — Quelle
- Stadt Bottrop, Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb von Bottrop (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Bottrop (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Adressänderung von außerhalb bei Zuzug nach Bottrop (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Wiederzulassung eines Fahrzeugs / Online-Wiederzulassung — Quelle
- Stadt Bottrop, KFZ-Außerbetriebsetzung (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Kurzzeitkennzeichen (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Saisonkennzeichen (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Ausfuhrkennzeichen (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Verlust / Diebstahl der ZB I (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Verlust / Diebstahl der ZB II (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Namensänderung (Gebühren) — Quelle
- Stadt Bottrop, Adressänderung innerhalb von Bottrop (Gebühren) — Quelle
- TEVIS Terminverwaltung Bottrop, KFZ Zulassungsstelle — Quelle
- Stadt Bottrop, KFZ-Zulassung - Vorgänge und Unterlagen (PDF) — Quelle
- Stadt Bottrop, Zulassungsauftrag für Händler / Zulassungsdienste (PDF) — Quelle
LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
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- Öffnungszeiten und Gebühren Zulassungsstelle Bottrop30.08.2026
- Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
Amtsseiten der Stadt Bottrop: Der automatische Abruf war am 01.09.2026 nicht möglich; der letzte erfolgreiche Abgleich stammt vom 30.08.2026.
Quellen dieser Seite- Stadt Bottrop, Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle
- Stadt Bottrop, Dienstleistung KFZ-Zulassung
- Stadt Bottrop, Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb von Bottrop (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Bottrop (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Adressänderung von außerhalb bei Zuzug nach Bottrop (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Wiederzulassung eines Fahrzeugs / Online-Wiederzulassung
- Stadt Bottrop, KFZ-Außerbetriebsetzung (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Kurzzeitkennzeichen (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Saisonkennzeichen (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Ausfuhrkennzeichen (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Verlust / Diebstahl der ZB I (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Verlust / Diebstahl der ZB II (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Namensänderung (Gebühren)
- Stadt Bottrop, Adressänderung innerhalb von Bottrop (Gebühren)
- TEVIS Terminverwaltung Bottrop, KFZ Zulassungsstelle
- Stadt Bottrop, KFZ-Zulassung - Vorgänge und Unterlagen (PDF)
- Stadt Bottrop, Zulassungsauftrag für Händler / Zulassungsdienste (PDF)