Zulassungsstelle Kreis Viersen und Kempen — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstellen im Kreis Viersen

Der Kreis Viersen hat zwei Zulassungsstellen: die Hauptstelle am Ransberg 39 in Viersen-Dülken, seit Juli 2026 in einem Neubau, und die Nebenstelle in der Heinrich-Horten-Straße 4B in Kempen. Für Zulassungen ist an beiden Standorten ein Termin nötig. Abmeldung, Adress- und Namensänderung, technische Änderung, Kurzzeitkennzeichen und Ersatz-Fahrzeugschein gehen von 7:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin. Bargeld wird seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr angenommen.

Die 2 Zulassungsstellen des Bezirks

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle Kreis Viersen (Hauptstelle Dülken)

Ransberg 39, 41751 Viersen
Ortsteil Dülken, in direkter Nachbarschaft zum Kreisarchiv und zum Schulzentrum Schwalm-Nette. Der Neubau wurde am 15. Juli 2026 eröffnet; Zulassung und Führerscheinstelle sitzen seitdem unter einem Dach. Parkplätze sind am Gebäude vorhanden, die nächstgelegene Bushaltestelle ist "Dülken Pollhütte". Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht. Im Terminportal heißt der Standort "Fahrzeugzulassung Dülken".

Telefon: 02162 39-1566

E-Mail: zulassungsstelle@kreis-viersen.de

Montag 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Donnerstag 07:30-12:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Servicezeiten nur mit Termin. Der Schnellschalter ist montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin besetzt.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises, auch Führerscheinangelegenheiten im selben Gebäude

Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Nebenstelle Kempen)

Heinrich-Horten-Straße 4B, 47906 Kempen
Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht. Im Terminportal heißt der Standort "Fahrzeugzulassung Kempen".

Telefon: 02152 2052-0

Montag 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Andere Zeiten als in Dülken: in Kempen ist dienstags und donnerstags nachmittags geöffnet, mittwochs dagegen nur vormittags. Servicezeiten nur mit Termin, Schnellschalter montags bis freitags 7:30 bis 12:00 Uhr.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises, einziger Standort, an dem im Terminportal die Termine der Funktionseinheit "Fahrzeugzulassung Händler" buchbar sind

Termin und Zulassung

Der Kreis schreibt für alle Zulassungsvorgänge einen Termin vor. Ausgenommen sind die unter ohne_termin genannten Anliegen am Schnellschalter. Der Standort — Dülken oder Kempen — wird im dritten Schritt der Buchung gewählt.

  • Maximal 5 Anliegen pro Termin.
  • Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind auf je 1 Anliegen pro Termin begrenzt.
  • Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, sonst wird der Termin nicht an die Behörde übertragen.
  • Der Kreis weist darauf hin, dass morgens gegen 7:15 Uhr oft noch Termine für den gleichen Tag freigeschaltet werden.
  • Die Händlertermine sind eine eigene Funktionseinheit im Portal ("Fahrzeugzulassung Händler") und nur in Kempen buchbar, nicht in Dülken.
  • Nach der Terminbuchung meldet sich zusätzlich eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter per E-Mail mit den beizubringenden Unterlagen.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Abmeldung (Außerbetriebsetzung) online über i-Kfz 3,30 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) in der Zulassungsstelle 17,40 €
Wunschkennzeichen-Reservierung, fällig bei Zuteilung 12,80 €
Halterauskunft 5,10 €
Fahrzeug-Briefauskunft (Leasingbriefauskunft) 0,00 €

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Für alle übrigen Zulassungsarten veröffentlicht der Kreis Viersen keine Beträge. Wörtlich: "Auf die Angabe von Gebühren bei den einzelnen Zulassungsarten wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden." Für die Abmeldung ergänzt der Kreis nur, dass die Online-Abmeldung günstiger ist als die Abmeldung vor Ort. Auch die Kosten der Kennzeichenschilder nennt der Kreis nicht..

Besonderheiten

  • Die Hauptstelle ist im Juli 2026 vom Kreishaus Viersen an den Ransberg 39 in Viersen-Dülken umgezogen. Ältere Angaben zur Burgstraße oder zum Kreishaus Viersen sind überholt.
  • Widerspruch zur Servicestation: die Pressemitteilung zur Eröffnung nennt am Eingang des Neubaus eine Servicestation, an der Vorgänge außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben und abgeholt werden können. Die Themenseite "Fahrzeug und Zulassung" meldet die Servicestation dagegen als "vorübergehend nicht verfügbar" wegen des Umzugs nach Dülken und nennt als Standort noch den Eingang 1 im Kreishaus Viersen. Vor der Fahrt anrufen.
  • Widerspruch zur Terminpflicht: Standorte-Übersicht und Faltblatt schreiben "An allen Tagen nur mit Terminreservierung" beziehungsweise "Für alle Anliegen ist ein Termin erforderlich". Dasselbe Faltblatt und das Terminportal nennen zugleich sieben Anliegen, die von 7:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin erledigt werden. Maßgeblich ist die speziellere Angabe: für die eigentliche Zulassung braucht es einen Termin, für die Schnellschalter- Anliegen nicht.
  • Die Servicestation steht ausschließlich Privatkunden zur Verfügung, nicht Fahrzeughändlern und Zulassungsdiensten. Sie ist ausdrücklich kein Expressschalter; der Kreis nennt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 10 Werktagen.
  • Autohändler, Kfz-Zulassungsdienste und Werkstätten können Termine nur in Kempen buchen. In seinem Newsletter für diese Gruppe (Nr. 13 vom 19.11.2025) beschreibt der Kreis außerdem Händlertaschen mit festen Abgabe- und Abholzeiten sowie eine Großkundenschnittstelle für digitale Zulassungsvorgänge. Feste Abgabezeiten für den Normalbetrieb veröffentlicht der Kreis nicht.
  • Der Kreis betreibt einen eigenen Newsletter für Autohändler, Kfz-Zulassungsdienste und Autowerkstätten, über den er unter anderem besondere Öffnungszeiten der Zulassungsstellen Viersen und Kempen ankündigt. Anmeldung nur mit geschäftlicher E-Mail-Adresse.
  • Bei Erledigung durch Dritte sind Vollmacht sowie Personalausweis der bevollmächtigten Person und des Vollmachtgebers erforderlich. Ausweise, Fahrzeugpapiere und Gutachten sind immer im Original vorzulegen. Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss der künftige Halter und Kontoinhaber persönlich unterschreiben — die Unterschrift eines Bevollmächtigten reicht hier nicht.
  • Wer nicht persönlich erscheinen kann, kann mit dem neuen Personalausweis und Lesegerät vorab online eine Vollmacht erteilen (www.kreis-viersen.de/kfzvollmacht).
  • Eine Zulassung ist nur möglich, wenn der Halter keine Kfz-Steuerrückstände bei der Finanzverwaltung und keine Gebührenrückstände beim Kreis Viersen hat.
  • Bei finanzierten Fahrzeugen muss der Halter vorab veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II rechtzeitig an die Zulassungsstelle gesandt wird. Erst wenn sie vorliegt, kann zugelassen oder geändert werden.
  • Unterscheidungszeichen sind VIE und KK. Mit VIE sind zwei- bis fünfstellige Kombinationen möglich, mit KK bis zu sechsstellige. Die Reservierung gilt 90 Tage. Wechselkennzeichen können nicht online reserviert werden, dafür ist ein Termin nötig.
  • Beim Ausfuhrkennzeichen kann im Einzelfall — insbesondere bei ausländischen Fahrzeugen — eine mehrtägige Bearbeitungsdauer erforderlich sein. Für rote Dauerkennzeichen nennt der Kreis eine Frist von 2 bis 4 Wochen.
  • Über i-Kfz nicht möglich sind Namensänderungen, etwa nach Heirat, und alle Vorgänge mit technischen Änderungen am Fahrzeug.

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  • Kreis Viersen, Fahrzeug und Zulassung (Standorte und Servicezeiten) — Quelle
  • Kreis Viersen, Auto und Führerschein (Barzahlung, Tagestermine) — Quelle
  • Kreis Viersen, Pressemitteilung "Neue Zulassungs- und Führerscheinstelle eröffnet" vom 15.07.2026 — Quelle
  • Kreis Viersen, Faltblatt "Fahrzeugzulassung — Hinweise, Wissenswertes und Tipps", Stand Juli 2026 — Quelle
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Fahrzeug Anmeldung / Ummeldung — Quelle
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Fahrzeug Abmeldung — Quelle
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Fahrzeug Online Ab-, An-, Ummeldung (i-Kfz) — Quelle
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Kennzeichen - Wunschkennzeichen — Quelle
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Halterauskunft — Quelle
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Kennzeichen - Rote Händlerkennzeichen — Quelle
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Viersen, Funktionseinheit Fahrzeugzulassung — Quelle
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Viersen, Funktionseinheit Fahrzeugzulassung Händler — Quelle
  • Kreis Viersen, Newsletter Nr. 13 der Kfz-Zulassungsstelle vom 19.11.2025 — Quelle
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Quellen dieser Seite
  • Kreis Viersen, Fahrzeug und Zulassung (Standorte und Servicezeiten)
  • Kreis Viersen, Auto und Führerschein (Barzahlung, Tagestermine)
  • Kreis Viersen, Pressemitteilung "Neue Zulassungs- und Führerscheinstelle eröffnet" vom 15.07.2026
  • Kreis Viersen, Faltblatt "Fahrzeugzulassung — Hinweise, Wissenswertes und Tipps", Stand Juli 2026
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Fahrzeug Anmeldung / Ummeldung
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Fahrzeug Abmeldung
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Fahrzeug Online Ab-, An-, Ummeldung (i-Kfz)
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Kennzeichen - Wunschkennzeichen
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Halterauskunft
  • Kreis Viersen, Dienstleistung Kennzeichen - Rote Händlerkennzeichen
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Viersen, Funktionseinheit Fahrzeugzulassung
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Viersen, Funktionseinheit Fahrzeugzulassung Händler
  • Kreis Viersen, Newsletter Nr. 13 der Kfz-Zulassungsstelle vom 19.11.2025