Zulassungsstelle Herne — Termin, Öffnungszeiten, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstelle Herne

Die Kfz-Zulassungsstelle Herne sitzt in der Südstraße 8 und arbeitet ausschließlich mit Terminvereinbarung. Ohne gebuchten Termin wird kein Anliegen bearbeitet, auch vor Ort lässt sich kein Termin vereinbaren. Geöffnet ist montags bis donnerstags vormittags und nachmittags, freitags nur von 8:00 bis 12:00 Uhr. Online buchbar sind Termine höchstens 14 Tage im Voraus, mit maximal drei Vorgängen. Kfz-Händler und Zulassungsdienste dürfen online nicht buchen.

Adresse und Kontakt

Südstraße 8, 44625 Herne
Postfach 10 18 20. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht die Stadt nicht. Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich laut Stadt grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Telefon: 02323 16-2580

E-Mail: strassenverkehrsamt@herne.de

Öffnungszeiten

Montag 08:00-12:00, 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00, 13:00-15:30 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00, 13:00-15:30 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Die Stadt nennt diese Zeiten "Servicezeiten" und setzt gleichzeitig fest: "Die Kfz-Zulassungsstelle arbeitet weiterhin ausschließlich mit Terminvereinbarungen." Die Servicezeiten sind damit nur der Rahmen, in dem Termine liegen können, kein Zeitfenster für Laufkundschaft. Telefonisch erreichbar ist die Zulassungsstelle montags bis mittwochs von 13:30 bis 15:15 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:45 Uhr. Zwei Vorgänge sind zusätzlich eingeschränkt: Ausfuhr- und Zollkennzeichen nur von 8:00 bis 12:00 Uhr, Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland nur von 8:00 bis 15:30 Uhr, weil vorher beim Kraftfahrt-Bundesamt rückgefragt werden muss.

Termin und Zulassung

Ein Termin ist zwingend. "Anliegen können ohne Termin nicht bearbeitet werden. Auch Terminvereinbarungen vor Ort sind nicht möglich." Termine können online oder telefonisch vereinbart werden; als weitere Alternative zum Portal nennt die Stadt die schriftliche Anfrage direkt bei der zuständigen Dienststelle.

  • Pro Tag ist ein Termin mit maximal 3 Anliegen buchbar; einzelne Anliegen sind zusätzlich begrenzt. "Zulassung mit Gutachten nach §13 EG-FZV", "Zulassung aus dem Ausland" und die Kombination "1 Fahrzeug abmelden, 1 Fahrzeug An- bzw. Ummelden" lassen sich nur maximal 2-fach wählen, alle übrigen Zulassungsanliegen maximal 3-fach.
  • Buchbar ist maximal 14 Tage im Voraus. Termine werden täglich gegen 13:00 Uhr mit vierzehntägigem Vorlauf freigegeben; zusätzliche tagesaktuelle Termine kommen für den Vormittag ab etwa 7:15 Uhr und für den Nachmittag ab etwa 12:00 Uhr hinzu.
  • Beim Termin kann ausschließlich das gebuchte Anliegen bearbeitet werden.
  • Nach der Buchung muss der Termin über den Link in der Bestätigungsmail noch einmal bestätigt werden; die Stadt weist ausdrücklich auf den Spam-Filter hin.
  • Terminbuchungen durch Kfz-Händler oder Zulassungsdienste sind ausdrücklich untersagt und werden ohne Rückmeldung storniert. Die Online-Terminvereinbarung ist ausschließlich für Privatkundinnen und Privatkunden vorgesehen; Buchungen gewerblicher Anbieter werden kommentarlos gelöscht. Mehrfach- und Vorratsbuchungen werden ebenfalls gelöscht.
  • Bei der Buchung sind zwingend Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Halterin oder des Halters einzutragen.
  • Terminwünsche und Terminreservierungen per E-Mail werden nicht beantwortet. Sind keine Termine sichtbar, hilft laut Stadt auch kein Anruf, da die Mitarbeitenden keine zusätzlichen Termine vergeben können.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

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Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Zuteilung Wunschkennzeichen 10,20 €
Reservierung Wunschkennzeichen 2,60 €
Bescheinigung in Zulassungsangelegenheiten (Abteilung 25/2 - Zahlungsabwicklung) 10,00 €

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung, Umkennzeichnung, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhr- und Zollkennzeichen, technische Änderung, Adress- und Namensänderung, Ersatzfahrzeugpapiere bei Verlust oder Diebstahl, Neusiegelung eines Kennzeichens, Verlängerung rotes Fahrzeugscheinheft.

Besonderheiten

  • Zu Händlerschaltern, Abgabezeiten, Sammelabgaben oder Bearbeitungsdauern für Zulassungsdienste veröffentlicht die Stadt Herne nichts. Im Gegenteil: der einzige veröffentlichte Zugangsweg, die Online-Terminvergabe, ist Zulassungsdiensten und Händlern ausdrücklich verboten. Wie ein gewerblicher Vorgang stattdessen abzugeben ist, steht auf keiner amtlichen Seite.
  • Widerspruch bei i-Kfz: Die Einrichtungsseite der Zulassungsstelle schreibt, aktuell könnten keine i-Kfz-Dienstleistungen angeboten werden, und die Seite "Anmeldung von Kraftfahrzeugen / Anhängern" nennt als Grund eine Änderung der Zulassungssoftware und stellt die Rückkehr "erst im Laufe des Jahres 2026" in Aussicht. Gleichzeitig führen mehrere Leistungsseiten ("Abmeldung", "Adressänderungen", "Fahrzeug von außerhalb Herne umschreiben") weiterhin eine Online-Dienstleistung im iKFZ-Verfahren auf. Maßgeblich ist die speziellere Aussage: i-Kfz läuft derzeit nicht.
  • Widerspruch bei den Rufnummern: Die Einrichtungsseite nennt 02323 16-2580. Die Seite "Anmeldung von Kraftfahrzeugen / Anhängern" nennt im Abschnitt zu den Servicezeiten 02323 16-2580 und 02323 16-1639, im Abschnitt "An wen wenden" dagegen 02323 16-2580 und 02323 16-2083. Gesichert ist nur die 02323 16-2580.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss im Original mit Originalunterschrift der Halterin oder des Halters vorliegen. "Fax, Kopie oder E-Mail werden NICHT akzeptiert." Weicht der Kontoinhaber ab, ist zusätzlich dessen Ausweisdokument vorzulegen.
  • Für die Abmeldung sind weder persönliche Vorsprache der eingetragenen Halterin oder des Halters noch eine schriftliche Vollmacht nötig; es genügen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Kennzeichenschilder. Die vorsprechende Person muss auf Verlangen ihr Ausweisdokument zeigen. Auch für technische Änderungen verlangt die Stadt keine Vollmacht.
  • Bei Kurzzeitkennzeichen und bei Ausfuhr- beziehungsweise Zollkennzeichen wird eine Vollmacht nur für in Herne gemeldete Personen akzeptiert. Ein Kurzzeitkennzeichen setzt Wohnsitz in Herne oder den Fahrzeugstandort Herne voraus; hat das Fahrzeug keinen gültigen TÜV, ist es bei der Zulassungsstelle am Standort zu beantragen.
  • Beim Ausfuhr- oder Zollkennzeichen ist das Fahrzeug zur Kontrolle der Fahrzeugidentifikationsnummer vorzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verbleibt bis zur erfolgreichen Kontrolle in der Zulassungsstelle.
  • Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren erst einen Tag nach der Ummeldung bei der Einwohnermeldestelle vorsprechen. Ist bereits ein Anschriftenwechsel per Aufkleber auf dem Fahrzeugschein eingetragen, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief zum Austausch vorgelegt werden.
  • Bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichenschildern bittet die Stadt, etwa 10 Minuten vor dem Termin zu erscheinen, weil im Haus noch eine Versicherung an Eides statt abzugeben ist. Diese kann alternativ bei Rechtsanwalt oder Notar abgegeben werden; abgeben darf sie nur, wer die Gegenstände verloren hat. Die Abgabe im Haus ist laut Terminportal gebührenpflichtig.
  • Die Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens ist aus technischen Gründen auf die Muster "2 Buchstaben / 3 Zahlen" und "1 Buchstabe / 4 Zahlen" beschränkt. Alle anderen Kombinationen laufen über strassenverkehrsamt@herne.de oder die telefonischen Servicezeiten. Eine Reservierung kostet 12,80 Euro (10,20 Euro Wunschkennzeichengebühr plus 2,60 Euro Reservierungsgebühr) und ist nur zusammen mit einer Anmeldung nutzbar.
  • Die Stadt warnt ausdrücklich vor fremden Wunschkennzeichen-Portalen: Dienste, die über Suchmaschinen gefunden werden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Stadt Herne, sofern der Link nicht auf www.herne.de führt, und bieten möglicherweise bereits vergebene Kennzeichen an.
  • Preise für die Prägung der Kennzeichenschilder nennt die Stadt nicht; sie verweist dafür auf die Schilderprägedienste.
  • Den digitalen Fahrzeugschein kann man nur direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen, nicht bei der Zulassungsstelle.
  • Ob ein finanzierter oder geleaster Fahrzeugbrief bereits bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, lässt sich über die Online-Fahrzeugbrief-Auskunft prüfen. Nötig sind die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sowie das zuletzt zugeteilte Kennzeichen oder der eingetragene Haltername; für nie zugelassene Neufahrzeuge ist keine Abfrage möglich.
  • Bei Zulassung auf eine Firma ist ein Nachweis über die Anmeldung mitzuführen, beispielsweise ein Handels- oder Gewerberegisterauszug.

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