Zulassungsstelle Leverkusen — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstelle Leverkusen

Die Zulassungsstelle Leverkusen sitzt in der Haus-Vorster Straße 8 in Opladen. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr. Für alle Anliegen außer der Außerbetriebsetzung ist ein Online-Termin vorgesehen; Wartemarken werden bis zehn Minuten vor Schließung ausgegeben.

Adresse und Kontakt

Haus-Vorster Straße 8, 51379 Leverkusen
Verwaltungsgebäude Haus-Vorster Straße. Im Terminportal führt die Stadt denselben Standort als "51379 Leverkusen-Opladen". Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht die Stadt nicht.

Telefon: 0214 406-36413

E-Mail: 364-zulassung@stadt.leverkusen.de

Öffnungszeiten

Montag 08:00-12:00, 13:30-15:30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00, 13:30-15:30 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00, 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00, 13:30-15:30 Uhr
Freitag 08:00-12:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Die Stadt veröffentlicht dazu einen einzigen Zusatz: "Eine Ausgabe der Wartemarken für Zulassungsangelegenheiten erfolgt bis zehn Minuten vor Schließung." Der Mittwochnachmittag beginnt abweichend erst um 14:00 Uhr und ist mit 18:00 Uhr der längste Tag der Woche.

Termin und Zulassung

Die Stadt schreibt auf den Leistungsseiten für den Weg vor Ort: "Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit." Buchbar sind laut Kommunalportal "alle Anliegen zur Zulassungsstelle (außer Außerbetriebsetzung)".

  • Maximal 3 Anliegen pro Termin; einzelne Anliegen sind höchstens 3-fach wählbar.
  • Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, sonst wird der Termin nicht an die Behörde übertragen.
  • Im Terminportal ist im ersten Schritt "Zulassungsstelle" zu wählen, nicht "Führerscheinstelle".
  • Nach der Bestätigung meldet sich die Sachbearbeitung per E-Mail und nennt gegebenenfalls weitere beizubringende Unterlagen.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk 30,20 €
Umschreibung innerhalb von Leverkusen 27,40 €
Neuzulassung 30,60 €
Erstzulassung in Deutschland / Importzulassung 30,00 €
Wiederzulassung auf denselben Halter nach Außerbetriebsetzung 23,00 €
Saisonkennzeichen 30,00 €
Änderung auf H-Kennzeichen (Oldtimer) 12,10 €
Wechselkennzeichen 65,00 €
Kurzzeitkennzeichen 13,10 €
Ausfuhrkennzeichen 34,60 €
Technische Änderung 12,10 €
Anschriftsänderung 12,00 €
Namensänderung 11,70 €
Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 60,30 €
Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 12,60 €
Verlust Kfz-Kennzeichen 28,20 €
Feinstaubplakette Zuteilung 5,00 €
Wunschkennzeichen mit Online-Reservierung 12,80 €
Wunschkennzeichen, Auswahl bei der Zulassung 10,20 €
Reservierung des Kennzeichens bei der Außerbetriebsetzung 2,60 €
Leasingbriefauskunft online 0,00 €

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Umkennzeichnung (Kennzeichenkombination ändern) — im Terminportal nur "weitere Gebühren können anfallen", Außerbetriebsetzung als fester Betrag — die Stadt nennt nur "ab 2,70 Euro", Rotes Dauerkennzeichen als fester Betrag — die Stadt nennt nur eine Spanne von 168,20 bis 218,40 Euro je nach Bearbeitungsaufwand.

Die Beträge stehen als "Gebühr" bei den einzelnen Anliegen im Terminportal beziehungsweise als "Kosten" auf den Leistungsseiten des Kommunalportals. Bei Neuzulassung, Erstzulassung und Ausfuhrkennzeichen setzt die Stadt ausdrücklich hinzu: "weitere Gebühren können anfallen". Die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen hinzu; sie werden von privaten Schildermachern erhoben und von der Stadt nicht beziffert.

Besonderheiten

  • Zulassung per Briefkasten-Einwurf: Ein formloser Antrag mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse wird zusammen mit den Unterlagen in den Briefkasten der Zulassungsstelle geworfen. Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen. Sobald der Vorgang abholbereit ist, meldet sich die Stadt unaufgefordert mit einem Termin.
  • Bei der Abholung durch eine Vertretung sind eine Vollmacht und der Original-Ausweis oder -Pass der Halterin oder des Halters vorzulegen. Die Kennzeichenschilder sind mitzubringen; vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet.
  • Widerspruch zwischen zwei amtlichen Angaben: Die Leistungsseiten verlangen für den Weg vor Ort eine Online-Terminvereinbarung, die Einrichtungsseite nennt zugleich eine Ausgabe von Wartemarken bis zehn Minuten vor Schließung. Eine Terminpflicht schreibt die Stadt nirgends ausdrücklich fest. Wer ohne Termin kommt, sollte vorher anrufen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder verlangt die Stadt bei den Termin-Anliegen ausnahmslos im Original.
  • Bei Vertretung ist die Vollmacht der Stadt nötig; sie muss die Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss sich selbst ausweisen.
  • Zulassung wird verweigert bei rückständigen Gebühren und Auslagen über 10,00 Euro aus früheren Zulassungsvorgängen sowie bei offenen Kfz-Steuerschulden; beim roten Dauerkennzeichen liegt die Grenze bei 30 Euro beziehungsweise fünf Euro Steuerschulden.
  • Das SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer verlangt die Stadt ausgefüllt und im Original. Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, Bl oder aG sind von der Kfz-Steuer befreit und müssen kein Mandat vorlegen.
  • Wunschkennzeichen: Die Online-Reservierung gilt drei Monate. Kombinationen im Format LEV oder OP mit nur einem Buchstaben und einer Ziffer (zum Beispiel LEV A 1) sind online nicht reservierbar und werden nur bei nachgewiesenem Bedarf zugeteilt; dafür ist die Zulassungsstelle direkt anzusprechen.
  • Bearbeitungsdauer: Die Stadt sagt für Zulassung, Wiederzulassung und Abmeldung gleichlautend "Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen" — eine feste Frist nennt sie nicht.
  • Die Online-Außerbetriebsetzung setzt eine Zulassung nach dem 01.01.2015 voraus und kommt ohne eID aus; die Online-Zulassung, -Wiederzulassung und -Umschreibung setzen eine Erstzulassung nach dem 01.01.2018 und eine Authentifizierung per BundID beziehungsweise ELSTER-Unternehmenskonto voraus.

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  • Kommunalportal Stadt Leverkusen, Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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