Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis — Bergisch Gladbach und Wermelskirchen

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstellen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Die Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises ist ausschließlich nach Termin erreichbar. Es gibt zwei Standorte: das Kreishaus Heidkamp in Bergisch Gladbach, Am Rübezahlwald 7, und die Nebenstelle Wermelskirchen, Viktoriastraße 5. Beide öffnen montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr, Bergisch Gladbach zusätzlich montags und donnerstags bis 16:00 Uhr sowie dienstags bis 18:00 Uhr. Termine laufen über die Online-Terminvereinbarung des Kreises; alle Anliegen sind an beiden Standorten buchbar.

Die 2 Zulassungsstellen des Bezirks

KFZ-Zulassungsbehörde Bergisch Gladbach

Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Kreishaus Heidkamp, Block D, Erdgeschoss. Eingang des Straßenverkehrsamtes rechts vom Haupteingang.

Telefon: 02202 13-2099

E-Mail: Zulassung@rbk-online.de

Montag 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:00, 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Der Kreis stellt die Zeiten beider Standorte nebeneinander dar. Die Nachmittagszeiten stehen in der Spalte Bergisch Gladbach; für Wermelskirchen nennt der Kreis an anderer Stelle ausdrücklich nur Montag bis Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr.

Zuständig für: alle 17 im Terminportal angebotenen Zulassungsanliegen

KFZ-Zulassungsbehörde Nebenstelle Wermelskirchen

Viktoriastraße 5, 42929 Wermelskirchen
Das Terminportal schreibt: Die KFZ-Zulassung in Wermelskirchen erreicht man über das Treppenhaus im 1. Obergeschoss des Einkaufszentrums in der Viktoriastr. 5.

Telefon: 02202 13-2199

E-Mail: Zulassung@rbk-online.de

Montag 07:30-12:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-12:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Keine Nachmittagsöffnung veröffentlicht. Eigene Hotline 02202 13-2199 für die Nebenstelle.

Zuständig für: alle 17 im Terminportal angebotenen Zulassungsanliegen

Termin und Zulassung

Der Kreis formuliert: Zur besseren Kundensteuerung ist die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises nur über Termine erreichbar. Den Standort — Bergisch Gladbach oder Wermelskirchen — wählen Sie im dritten Schritt der Buchung. Wer das Portal nicht nutzen will, kann den Termin per E-Mail an Zulassung@rbk-online.de oder telefonisch über die Hotlines der beiden Standorte vereinbaren.

  • Maximal 5 Anliegen pro Termin; einzelne Anliegen sind zusätzlich begrenzt.
  • Der Bestätigungslink aus der E-Mail muss angeklickt werden, sonst wird der Termin nicht an die Behörde übertragen.
  • Wird die Terminanfrage nicht innerhalb von 2 Stunden bestätigt, werden die Daten gelöscht.
  • Nach der Bestätigung folgt eine zweite E-Mail vom Sachbearbeiter mit den beizubringenden Unterlagen.
  • Alle 17 buchbaren Anliegen sind an beiden Standorten wählbar.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Adressänderung im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 12,60 €
Kurzzeitkennzeichen 13,10 €
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 €
Wunschkennzeichen, Zuschlag zur Reservierung 10,20 €

Der Rheinisch-Bergische Kreis veröffentlicht für die meisten Vorgänge keine festen Beträge, sondern nur Rahmen: "Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann." Genannt werden: Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs und Tageszulassung in der Regel 27,60 bis 76,50 Euro; Ummeldung innerhalb des Kreises bei noch zugelassenem Fahrzeug 17,80 bis 95,50 Euro; Ummeldung oder Wiederzulassung innerhalb des Kreises bei abgemeldetem Fahrzeug 12,40 bis 95,50 Euro; Ummeldung von außerhalb des Kreises 17,50 bis 100,50 Euro; Abmeldung 15,00 bis 25,00 Euro. Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich, kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen. Die Kennzeichenschilder sind nicht enthalten; der Kreis verweist dafür auf private Schilderfirmen und nennt keinen Preis.

Besonderheiten

  • Die Standortangaben der Leistungsseiten und der Dienststellenseite widersprechen sich: Die einzelnen Leistungsseiten nennen als Ort immer nur "das Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder eines der Servicebüros" und führen Wermelskirchen lediglich in der Kontaktspalte auf. Die Dienststellenseite und das Terminportal behandeln Wermelskirchen dagegen als vollwertigen zweiten Standort, an dem alle Anliegen buchbar sind. Maßgeblich ist das Terminportal, weil es den Standort tatsächlich zur Buchung anbietet.
  • Die Nachmittagszeiten Montag und Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Dienstag 13:00 bis 18:00 Uhr stehen auf der Kreisseite ohne eindeutige Spaltenzuordnung. Dass sie zu Bergisch Gladbach gehören, ergibt sich daraus, dass der Kreis für Wermelskirchen an anderer Stelle ausdrücklich nur "Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr" nennt. Im Zweifel vorher unter 02202 13-2199 nachfragen.
  • Zulassung auf eine minderjährige Person nur, wenn diese im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Das gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte. Für diesen Fall gibt es ein eigenes Formular "Erklärung bei Zulassung auf Minderjährige".
  • Personalausweis oder Reisepass müssen im Original vorliegen; ein Reisepass gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung. Bei Firmen und Selbstständigen kommt Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung hinzu, bei Vertretung eine Vollmacht.
  • Für die Kfz-Steuer wird die IBAN benötigt; bei Vertretung ist ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erforderlich.
  • Ein reserviertes Wunschkennzeichen bleibt 90 Tage reserviert und ist zwingend an die erfassten Personendaten gebunden. Abtretungserklärungen werden nicht akzeptiert. Vorratsreservierungen von mehr als drei Kennzeichen behält sich der Kreis vor zu löschen.
  • i-Kfz setzt voraus: Fahrzeug zugelassen ab 01.01.2015, NRW-Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes, Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls Teil II mit verdecktem Sicherheitscode. Namensänderungen, zulassungsfreie Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung sind online nicht möglich. Steuer- oder Gebührenrückstände blockieren den Online-Antrag.
  • Einen Händlerschalter, eigene Abgabezeiten für Zulassungsdienste und Autohäuser oder eine Angabe zur Bearbeitungsdauer veröffentlicht der Kreis nicht.

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  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Dienststelle Zulassungsbehörde — Quelle
  • Online-Terminvergabe des Rheinisch-Bergischen Kreises, KFZ-Zulassung — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Fahrzeug ummelden oder wieder zulassen innerhalb des Kreises (abgemeldet) — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Fahrzeug zulassen (fabrikneu) — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Fahrzeug abmelden — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Adressänderung im Fahrzeugschein — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Wunschkennzeichen reservieren — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Online-Zulassung (i-Kfz) — Quelle
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, Servicebüros in Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath, Wermelskirchen — Quelle
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  • Online-Terminvergabe des Rheinisch-Bergischen Kreises, KFZ-Zulassung
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