Zulassungsstelle Köln — Öffnungszeiten, Termin, Adresse in Köln-Poll

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Kfz-Zulassungsstelle Köln

Köln hat nur eine Kfz-Zulassungsstelle: Max-Glomsda-Straße 4 in Köln-Poll. Für alle Zulassungsvorgänge brauchen Sie dort einen Termin; ohne Termin gehen nur Ersatzkennzeichen und die Abmeldung nach Fahrzeugdiebstahl. Die neun Kundenzentren der Stadtbezirke sind keine Zulassungsstellen — dort können Sie ausschließlich Fahrzeuge abmelden und die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern, montags und mittwochs sogar ohne Termin. Gezahlt wird nur mit Karte.

Die 10 Zulassungsstellen des Bezirks

Kfz-Zulassungsstelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4, 51105 Köln
Zufahrt über die Rolshover Straße. Markierte Behindertenparkplätze, Personenaufzug und rollstuhlgerechte Toiletten sind vorhanden. Zur Zugänglichkeit des Eingangsbereichs macht die Stadt auf derselben Seite zwei einander widersprechende Angaben.

Telefon: 0221 / 221-26635

E-Mail: zulassungsstelle@stadt-koeln.de

Montag 07:00-14:00 Uhr
Dienstag 07:00-18:00 Uhr
Mittwoch 07:00-13:00 Uhr
Donnerstag 07:00-16:00 Uhr
Freitag 07:00-13:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Für die Bearbeitung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich. Ohne Termin ist innerhalb dieser Zeiten nur die Vorsprache wegen Ersatz-Kennzeichen oder Abmeldung nach Fahrzeugdiebstahl möglich.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge der Stadt Köln

Kundenzentrum Chorweiler

Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln
Bezirksrathaus Chorweiler

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Ehrenfeld

Venloer Straße 419-421, 50825 Köln
Bezirksrathaus Ehrenfeld

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Innenstadt

Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln
Kundenzentrum Innenstadt I im Erdgeschoss. Das Kundenzentrum Innenstadt II in der 4. Etage arbeitet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Zeiten des Kundenzentrums Innenstadt I im Erdgeschoss. Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Kalk

Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Bezirksrathaus Kalk

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Lindenthal

Aachener Straße 220, 50931 Köln
Bezirksrathaus Lindenthal

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Mülheim

Wiener Platz 2a, 51065 Köln
Bezirksrathaus Mülheim

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Nippes

Neusser Straße 450, 50733 Köln
Bezirksrathaus Nippes

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Porz

Alfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln
Bezirksrathaus Porz

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Kundenzentrum Rodenkirchen

Mannesmannstraße 10, 50996 Köln
Die Stadt bezeichnet die Mannesmannstraße 10 ausdrücklich als "Neuer Standort" — ältere Adressangaben für Rodenkirchen sind überholt.

Telefon: 0221 / 221-0

Montag 07:30-15:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Montag und Mittwoch ohne Terminvereinbarung, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuständig für: Abmelden eines Kölner Fahrzeuges, Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern

Termin und Zulassung

Für jedes Anliegen in der Kfz-Zulassungsstelle ist ein Termin erforderlich. Gebucht wird online oder telefonisch über das Bürgertelefon unter 0221 / 221-26635. Für die Buchung werden Anrede, Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sowie die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Feld E der Fahrzeugpapiere) verlangt. Termine in der Kfz-Zulassungsstelle sind kostenfrei.

  • Das Portal unterscheidet zwei Bereiche: "Allgemeine Zulassungsangelegenheiten" sind bis zu 14 Tage im Voraus buchbar, "Besondere Zulassungsangelegenheiten" bis zu 30 Tage im Voraus.
  • Die einzelnen buchbaren Anliegen lädt das Portal erst im Buchungsvorgang nach und veröffentlicht sie nicht als feste Liste. Sie sind deshalb hier nicht einzeln aufgeführt.
  • Im Buchungsvorgang steht nur ein einziger Standort zur Auswahl: Kfz-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Str. 4, 51105 Köln.
  • Abgesagte Termine und zusätzliche Kapazitäten werden laufend im Online-Kalender freigegeben — kurzfristige Termine, teils noch am selben Tag, sind dadurch möglich.
  • Mehrfachbuchungen und Buchungen mit falschen Angaben werden storniert. Temporäre oder Einweg-Mailadressen werden nicht akzeptiert.
  • Wer sein bisheriges Fahrzeug abmelden und das neue Fahrzeug unter Übernahme der bisherigen Kennzeichen anmelden will, bucht nur einen Termin für die Anmeldung; die Abmeldung erfolgt im selben Termin.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Zulassung eines Neufahrzeuges vor Ort 30,00 €
Zulassung eines Neufahrzeuges online (i-Kfz) 12,80 €
Tageszulassung vor Ort 45,90 €
Tageszulassung online (i-Kfz) 14,90 €
Umschreibung innerhalb Kölns, vor Ort 26,80 €
Umschreibung innerhalb Kölns, online 13,00 €
Umschreibung innerhalb Deutschlands nach Köln ohne Halterwechsel, vor Ort 24,20 €
Umschreibung innerhalb Deutschlands nach Köln ohne Halterwechsel, online 10,50 €
Umschreibung innerhalb Deutschlands nach Köln mit Halterwechsel, vor Ort 28,80 €
Umschreibung innerhalb Deutschlands nach Köln mit Halterwechsel, online 15,00 €
Wiederzulassung auf dieselbe Person vor Ort, Mindestbetrag 23,60 €
Wiederzulassung auf dieselbe Person online (i-Kfz) 11,20 €
Wiederzulassung mit Mitbringen der alten Kennzeichenschilder, Zuschlag 2,60 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) vor Ort in Zulassungsstelle oder Kundenzentrum 16,50 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) online 3,30 €
Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern 10,80 €
Kurzzeitkennzeichen 12,80 €
Ausfuhrkennzeichen 34,00 €
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 10,90 €
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 60,30 €
Zuteilung eines Wunschkennzeichens, Zuschlag 10,20 €
Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
Zuschlag, wenn Fahrzeugdaten weder beim Kraftfahrt-Bundesamt noch im örtlichen Register abrufbar sind 15,30 €
Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II 8,70 €
Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 €
Internationaler (grüner) Zulassungsschein zusätzlich beim Ausfuhrkennzeichen 12,80 €

Die Stadt Köln veröffentlicht die Gebühren nicht als eine Liste, sondern einzeln auf der jeweiligen Leistungsseite; die Beträge oben sind von dort zusammengetragen. Bei den Online-Vorgängen kommen für den Versand der Unterlagen per Einschreiben 2,85 Euro hinzu. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Gebühren variieren können, "je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind". Die Kosten für die Kennzeichenschilder selbst nennt die Stadt nirgends.

Besonderheiten

  • Köln hat trotz seiner Größe nur eine einzige Kfz-Zulassungsstelle, in Köln-Poll. Die neun Kundenzentren der Stadtbezirke sind ausdrücklich keine Zulassungsstellen: dort sind aus dem Kfz-Bereich nur die Außerbetriebsetzung und die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren möglich. Jede Zulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung führt nach Köln-Poll.
  • Die Außerbetriebsetzung kann nicht im Kundenzentrum erledigt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind oder das Siegel auf dem Kennzeichen so beschädigt ist, dass die darunterliegende Siegelnummer unlesbar geworden ist. Dann muss die Abmeldung in der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.
  • Ablauf des Termins: höchstens zehn Minuten vor der Uhrzeit erscheinen, am Eingang mit der Terminnummer am Check-in-Terminal einchecken. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten verfällt der Termin. Auch mit Termin kann es je nach Kundenaufkommen zu Wartezeiten kommen.
  • Privatkundinnen und Privatkunden mit vier oder mehr Anliegen gleichzeitig werden im Großkundenbereich bedient. Eine Online-Terminbuchung ist dafür nicht möglich; die Anmeldung läuft per E-Mail an zulassungsstelle@stadt-koeln.de.
  • Gewerbliche Kundschaft — Zulassungsdienste, Kfz-Handel, Kfz-Hersteller — kann Anliegen aus dem Bereich "Allgemeine Zulassungsangelegenheiten" ebenfalls nicht online buchen und wendet sich per E-Mail an den Großkundenbereich. Für "Besondere Zulassungsangelegenheiten" muss dagegen auch die gewerbliche Kundschaft einen Termin buchen; eine falsch angegebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer führt dort zum Verfall des Termins.
  • Eigene Abgabezeiten oder ein eigener Händlerschalter mit Öffnungszeiten werden für den Großkundenbereich nicht veröffentlicht.
  • Vollmachten können formlos erteilt werden. Sie müssen die Personalien von Vollmachtgeber und bevollmächtigter Person oder Firma, die zu erledigende Zulassungsangelegenheit und das Datum enthalten und vom Halter unterschrieben sein. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin: eine Vollmacht ist auch bei Eheleuten erforderlich. Für die reine Abmeldung ist bei Vorlage der vollständigen Unterlagen keine Vollmacht nötig.
  • Personalausweise und Pässe müssen im Original vorgelegt werden, weil sie den aktuellen Willen des Halters dokumentieren. Ist das im Einzelfall nicht möglich, soll man frühzeitig Kontakt zur Zulassungsstelle aufnehmen. Bei Handelsregisterauszügen werden auch Fotokopien anerkannt.
  • Für die Kfz-Steuer verlangt die Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat; Einzugsermächtigungen darf sie nicht mehr entgegennehmen. Das Mandat braucht zwei Unterschriften — die der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die der Halterin oder des Halters.
  • Nach einer Abmeldung lässt sich die Kennzeichenkombination 183 Tage reservieren und später für das neue Fahrzeug verwenden.
  • Stand 18. Mai 2026 meldet die Stadt einen technischen Fehler bei i-Kfz, der juristische Vereinigungen betrifft: wird im Elster-Unternehmenskonto die Auswahl "Vereinigung" getroffen, lässt sich der Bezahlvorgang nicht abschließen. Die Stadt empfiehlt in diesem Fall einen Termin vor Ort.
  • Die Adressseite der Zulassungsstelle nennt den Eingangsbereich in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Zeilen einmal "für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich" und einmal "voll zugänglich". Wer darauf angewiesen ist, sollte vorher anrufen.

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  • Stadt Köln, Kfz-Zulassungsstelle Köln (Adresse, Zeiten, Terminregeln) — Quelle
  • Stadt Köln, Terminbuchung Kfz-Zulassungsstelle (Terminportal) — Quelle
  • Stadt Köln, Kundenzentren in allen Bezirken — Quelle
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  • Stadt Köln, Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern — Quelle
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  • Stadt Köln, Umschreibung eines Fahrzeugs mit Ausnahme ausländischer Fahrzeuge — Quelle
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  • Stadt Köln, Tageszulassung — Quelle
  • Stadt Köln, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
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  • Stadt Köln, Wunschkennzeichen — Quelle
  • Stadt Köln, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I — Quelle
  • Stadt Köln, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II — Quelle
  • Stadt Köln, Zulassung – verschiedene Unterlagen im Überblick (Vollmacht, Originale, SEPA) — Quelle
  • Stadt Köln, Kfz-Zulassung Online (i-Kfz) — Quelle
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  • Stadt Köln, Kundenzentrum Kalk — Quelle
  • Stadt Köln, Kundenzentrum Lindenthal — Quelle
  • Stadt Köln, Kundenzentrum Mülheim — Quelle
  • Stadt Köln, Kundenzentrum Nippes — Quelle
  • Stadt Köln, Kundenzentrum Porz — Quelle
  • Stadt Köln, Kundenzentrum Rodenkirchen — Quelle
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  • Unsere Preise07.09.2026, 09:00 Uhr
  • Öffnungszeiten und Gebühren Kfz-Zulassungsstelle Köln30.08.2026
  • Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
  • Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
Quellen dieser Seite
  • Stadt Köln, Kfz-Zulassungsstelle Köln (Adresse, Zeiten, Terminregeln)
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