Zulassungsstelle Mülheim an der Ruhr — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Mülheim an der Ruhr
Die Kfz-Zulassung in Mülheim an der Ruhr erledigt das Bürgeramt in der Löhstraße 22-26. Eine Vorsprache ist ausschließlich mit vorher gebuchtem Termin möglich; Laufkundschaft wird nicht bedient. Gebucht wird über das Terminportal der Stadt, in dem bis zu fünf Anliegen pro Termin ausgewählt werden können. Fast alle Zulassungsvorgänge gehen alternativ online über das städtische i-Kfz-Portal, dort zu geringeren Gebühren.
Adresse und Kontakt
Löhstraße 22-26, 45468 Mülheim an der Ruhr
Zugang aktuell nur über den Haupteingang Löhstraße. Kostenlose Behindertenparkplätze unmittelbar am Gebäude, das weitgehend barrierefrei ist; Aufzug und Toilette vorhanden.
Telefon: 0208 455-0
E-Mail: kfz-post@muelheim-ruhr.de
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30-13:00, 14:00-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30-13:00, 14:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00-13:00, 14:00-18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30-12:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Die Stadt veröffentlicht diese Zeiten ausdrücklich als "Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung" für Melde-, Kfz-, Ausweis- und Passangelegenheiten. Die abweichenden Zeiten der Führerscheinstelle und der Passausgabe gelten nicht für die Kfz-Zulassung.
Termin und Zulassung
"Die Dienstleistungen des Bürgeramtes (Kfz-, Melde- und Führerscheinanliegen) können ausschließlich mit Termin wahrgenommen werden, sofern Sie dazu persönlich erscheinen."
- Maximal 5 Anliegen pro Termin: "Sie können insgesamt maximal 5 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein."
- Das Bürgeramt stellt sowohl langfristig buchbare Termine (8 bis 10 Wochen im Voraus) als auch tagesaktuelle Termine ein. Beide werden morgens freigeschaltet; die Stadt empfiehlt, die Buchung morgens gegebenenfalls vor 8:00 Uhr vorzunehmen.
- Kurzfristige Termine für Pass-, Melde- und Kfz-Angelegenheiten werden am Montagnachmittag für den Mittwoch der laufenden Woche freigegeben.
- Zur Buchung genügt eine gültige E-Mail-Adresse. Es folgt zunächst eine Aktivierungs-E-Mail; erst nach Anklicken des Bestätigungslinks wird der Termin an die Behörde übertragen. Danach meldet sich die Sachbearbeitung per E-Mail mit den beizubringenden Unterlagen.
- Die Stadt bittet ausdrücklich darum, nicht wahrgenommene Termine rechtzeitig zu stornieren.
- Werden neben den Fahrzeugpapieren auch Ausweisdokumente geändert (etwa nach Heirat), ist dafür ein separater Termin erforderlich.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenMöglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt
Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Abholung beauftragenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug) | 30,00 € |
| Erstzulassung eines importierten Neufahrzeuges | 30,00 € |
| Erstzulassung eines importierten Gebraucht- oder Werksfahrzeuges | 30,00 € |
| Umschreibung nach Mülheim mit Kennzeichenmitnahme, ohne Halterwechsel | 23,60 € |
| Umschreibung nach Mülheim mit Kennzeichenmitnahme, mit Halterwechsel | 26,20 € |
| Umschreibung eines Fahrzeugs nach Mülheim mit Halterwechsel | 29,70 € |
| Umschreibung nach Mülheim ohne Halterwechsel, mit Kennzeichenübernahme | 23,60 € |
| Umschreibung nach Mülheim ohne Halterwechsel, bei Kennzeichenänderung | 27,10 € |
| Umschreibung eines Mülheimer Fahrzeugs auf neue Halterin oder neuen Halter, bei Kennzeichenübernahme | 23,60 € |
| Umschreibung eines Mülheimer Fahrzeugs auf neue Halterin oder neuen Halter, bei Kennzeichenwechsel | 27,10 € |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) vor Ort | 16,50 € |
| Kennzeichenreservierung bei der Außerbetriebsetzung | 2,60 € |
| Zusätzliche Bestätigung der Abmeldung für private Zwecke | 5,10 € |
| Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung) | 10,20 € |
| Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II | 3,80 € |
| Umtausch alter Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II | 5,10 € |
| Vorab-Reservierung Wunschkennzeichen | 2,60 € |
| Zuteilung Wunschkennzeichen (wird erst bei Zulassung fällig) | 10,20 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 12,80 € |
| Saisonkennzeichen | 30,00 € |
| Zuteilung eines E-Kennzeichens | 27,70 € |
| Zuteilung der Plakette (E-Kennzeichen) | 11,00 € |
| Wechselkennzeichen für ein bereits in Mülheim zugelassenes Fahrzeug | 32,90 € |
| Oldtimerkennzeichen / historisches Fahrzeug | 30,00 € |
| Technikänderung bei Oldtimerkennzeichen | 15,30 € |
| Ausfuhrkennzeichen | 34,00 € |
| Tageszulassung | 45,90 € |
| Rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (Dauerkennzeichen) | 207,60 € |
| Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer | 152,60 € |
| Ausstellung eines Fahrzeugscheinheftes (rote Kennzeichen) | 15,00 € |
| Beantragung des Führungszeugnisses (rote Kennzeichen) | 13,00 € |
| Eintrag pro Fahrzeug bei roten Oldtimerkennzeichen | 16,50 € |
| Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) | 11,70 € |
| Ersatz-Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief), einschließlich Briefübersendung per Einschreiben | 88,40 € |
| Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern | 30,00 € |
| Ersatzschilder bei zwei unlesbaren oder beschädigten Schildern | 5,60 € |
| Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren | 11,70 € |
| Adressänderung mit altem Fahrzeugschein | 10,80 € |
| Namensänderung mit altem Fahrzeugschein und -brief | 19,70 € |
| Namensänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I und II | 11,70 € |
| Feinstaub-/Umweltplakette | 5,00 € |
| Auskunft aus dem Fahrzeugregister | 5,10 € |
| Internationaler Zulassungsschein | 10,20 € |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine neue Betriebserlaubnis | 10,20 € |
| Tempo 100 für Gespanne / Fahrzeugkombinationen | 14,00 € |
| Anhängerverzeichnis, Ausstellung je einzutragendes Fahrzeug | 2,60 € |
| Anhängerverzeichnis, Berichtigung oder Ergänzung je Fahrzeug | 2,60 € |
| Anhängerverzeichnis, jede weitere Ausfertigung | 1,00 € |
| Vollmacht bei Zulassungsangelegenheiten | 0,00 € |
| QR-Code für die i-KFZ-App, auch nachträglich | 0,00 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Wiederzulassung, Firmenzulassung als eigener Gebührentatbestand, Ermäßigte Gebührensätze der i-KFZ-Online-Vorgänge (die Stadt nennt nur "geringere Gebühren"), Bankbriefauskunft / Auskunft zur Zulassungsbescheinigung Teil II.
Besonderheiten
- Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Die Stadt veröffentlicht keine terminfreien Vorgänge und keine Zeiten für Laufkundschaft.
- Die Gebührenangaben der Stadt sind ausdrücklich "eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren", "ohne Gewähr" und "keine abschließende Aufzählung". Zusatzleistungen wie Postversand von Zulassungsdokumenten, Übernahme des Wunschkennzeichens auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder erhöhter Verwaltungsaufwand können den Betrag verändern.
- Zwei amtliche Seiten nennen für die Umschreibung mit Halterwechsel unterschiedliche Beträge: 26,20 Euro auf der Seite "Umschreibung nach Mülheim & Kennzeichenmitnahme" (das bisherige Kennzeichen wird behalten) und 29,70 Euro auf der Seite "Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim (mit Halter*innenwechsel)". Die Stadt erklärt den Unterschied nicht ausdrücklich; wer das alte Kennzeichen behält, sollte den niedrigeren Satz erfragen.
- Eine Zulassung ist nicht möglich, solange Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer gegenüber dem Hauptzollamt oder offene Gebühren aus früheren Zulassungen oder Abmeldungen gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr bestehen.
- Vollmacht: Die Vertretung braucht eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht, den gültigen Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person im Original und muss sich selbst ausweisen können. Die Vollmacht muss ausdrücklich zur Entgegennahme beider Zulassungsbescheinigungen ermächtigen und ausdrücklich erlauben, dass die Vertretung über sämtliche gebühren- und kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse einschließlich etwaiger Rückstände informiert wird.
- Zusätzlich ist das gesetzlich vorgeschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Die Stadt empfiehlt ihr eigenes Vollmachtsformular, das das SEPA-Mandat bereits enthält.
- Beim Kurzzeitkennzeichen können sich Personen, die im Ausland wohnhaft sind, nicht vertreten lassen. Erforderlich ist außerdem eine eVB-Nummer ausdrücklich für Kurzzeitkennzeichen.
- Zulassungen auf Minderjährige sind nur in zwei Fällen möglich: bei Schwerbehinderung nach Paragraf 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz oder wenn die Person die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Zustimmungserklärung und Originalausweise der Erziehungsberechtigten sind vorzulegen.
- Bei juristischen Personen sind Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie der Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokuristinnen und Prokuristen vorzulegen.
- Die Zulassungsbehörde muss auf der Vorführung des Fahrzeugs bestehen, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung II ausgestellt wurde (eine COC-Bescheinigung genügt nicht) oder die Fahrgestellnummer nicht durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation wie DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV identifiziert wurde. Eine Identifizierung durch den Kfz-Handel reicht nicht.
- Das Bürgeramt darf nur noch Eurokennzeichen siegeln. Wer noch Kennzeichen alten Musters führt, muss beide Schilder ersetzen und beide alten Schilder mitbringen.
- Das Mülheimer Kennzeichen kann auf Wunsch gleich am Beratungsschalter im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert werden. Hauptzollamt und Versicherung werden automatisch benachrichtigt; eine separate Bescheinigung der Abmeldung ist dafür nicht erforderlich.
- Bei Verschrottung ist nach der Altfahrzeug-Verordnung entweder ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorzulegen.
- Bezahlte Wunschkennzeichen-Reservierungen werden zwölf Monate gespeichert; nicht bezahlte Reservierungen werden umgehend gelöscht und sind am nächsten Werktag wieder online abrufbar.
- Den QR-Code für die i-KFZ-App der Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es für Mülheimer Fahrzeuge kostenlos auch nachträglich, allerdings nur mit Termin.
- Eine Regelung für Händler oder gewerbliche Zulassungsdienste, etwa ein Händlerschalter, Abgabezeiten, Sammelvorgänge oder eine einmalige Bevollmächtigung von Mitarbeitenden, veröffentlicht die Stadt nicht.
- Eine eigene Durchwahl der Kfz-Zulassung veröffentlicht die Stadt nicht; erreichbar ist nur das KommunikationsCenter unter 0208 455-0, montags bis freitags 8 bis 18 Uhr.
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- Stadt Mülheim an der Ruhr, Bürgeramt (Adresse, Öffnungszeiten, Terminpflicht, Zahlungsmittel) — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Alles rund um Fahrzeug-Zulassungen — Quelle
- Terminportal der Stadt Mülheim an der Ruhr (Funktionseinheit Bürgeramt) — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Online-Terminvereinbarung im Bürgeramt — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Online Kfz-Zulassung und -Abmeldung (i-KFZ) — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Vollmacht bei Zulassungsangelegenheiten und SEPA-Mandat — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Außerbetriebsetzung oder Stilllegung eines Fahrzeuges — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Wunschkennzeichen — Quelle
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Kontaktdaten Amt 33 - Beratung KFZ-Angelegenheiten — Quelle
LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
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- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Bürgeramt (Adresse, Öffnungszeiten, Terminpflicht, Zahlungsmittel)
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Alles rund um Fahrzeug-Zulassungen
- Terminportal der Stadt Mülheim an der Ruhr (Funktionseinheit Bürgeramt)
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Online-Terminvereinbarung im Bürgeramt
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- Stadt Mülheim an der Ruhr, Kontaktdaten Amt 33 - Beratung KFZ-Angelegenheiten