Zulassungsstelle Kreis Kleve und Geldern — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstellen im Kreis Kleve

Der Kreis Kleve betreibt zwei Kfz-Zulassungsstellen: Kleve, Fleischhauerstraße 10, und Geldern, Boeckelter Weg 2. Beide arbeiten grundsätzlich mit Terminvergabe über das Terminportal des Kreises. Zusätzlich gibt es montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr ein begrenztes Ticket-Kontingent für Kundschaft ohne Termin, mit längeren Wartezeiten. Geöffnet ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, in Kleve zusätzlich samstags von 8 bis 11 Uhr. Bezahlt wird mit Girokarte oder bar.

Die 2 Zulassungsstellen des Bezirks

KFZ-Zulassungsstelle Kleve

Fleischhauerstraße 10, 47533 Kleve
Der Kreis führt diesen Standort als "Kreishaus Kleve - SVA", Gebäude Straßenverkehrsamt. Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht.

Telefon: 02821 85-521

E-Mail: zulassung@kreis-kleve.de

Montag 08:00-18:00 Uhr
Dienstag 08:00-18:00 Uhr
Mittwoch 08:00-18:00 Uhr
Donnerstag 08:00-18:00 Uhr
Freitag 08:00-18:00 Uhr
Samstag 08:00-11:00 Uhr
Sonntag geschlossen

Einziger Standort des Kreises mit Samstagsöffnung. Der Kreis sagt den Samstagsdienst wiederholt kurzfristig ab, meist wegen Softwarewartung, und kündigt das als Meldung auf kreis-kleve.de an.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises

KFZ-Zulassungsstelle Geldern

Boeckelter Weg 2, 47608 Geldern
Nebenstelle Geldern der Kreisverwaltung. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht der Kreis nicht.

Telefon: 02821 85-521

E-Mail: zulassung@kreis-kleve.de

Montag 08:00-18:00 Uhr
Dienstag 08:00-18:00 Uhr
Mittwoch 08:00-18:00 Uhr
Donnerstag 08:00-18:00 Uhr
Freitag 08:00-18:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Keine Samstagsöffnung. Für alles Übrige gelten dieselben Zeiten wie in Kleve.

Zuständig für: alle Zulassungsvorgänge des Kreises

Termin und Zulassung

Der Kreis schreibt, dass die Zulassungsstellen in Kleve und Geldern grundsätzlich mit Terminvergabe arbeiten. Ohne Termin kommen Sie nur über das begrenzte Ticket-Kontingent an die Reihe. Den Standort wählen Sie im ersten Schritt der Buchung über die Funktionseinheit "KFZ-Zulassungsstelle Kleve" oder "KFZ-Zulassungsstelle Geldern".

  • Das Terminportal stellt je Standort nur diese beiden Sammelanliegen zur Auswahl. Einzelne Zulassungsvorgänge sind nicht getrennt buchbar; Sie wählen "Zulassungsangelegenheiten".
  • Pro Termin können zwei Anliegen bearbeitet werden.
  • Sie können pro Buchung genau ein Anliegen auswählen. Für einen weiteren Termin startet die Buchung von vorn.
  • Nach der Buchung muss der Bestätigungslink aus der E-Mail angeklickt werden. Erst danach wird der Termin an die Behörde übertragen.
  • Im selben Portal liegt zusätzlich die Kreispolizeibehörde Kleve – Waffenbehörde. Achten Sie im ersten Schritt auf die richtige Auswahl.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Besonderheiten

  • Der Kreis Kleve veröffentlicht keine Gebührenbeträge. Er verweist auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und schreibt, eine konkrete Angabe zur Gesamtgebühr sei erst nach Vorlage der Fahrzeugpapiere beziehungsweise nach Eingabe der Daten im i-Kfz-Verfahren möglich.
  • Händler und Zulassungsdienste geben ihre gesammelten Vorgänge montags bis freitags bis spätestens 12:00 Uhr als "Händlertasche" ab. In die Tasche gehören die Vorgänge, die bereits geprägten Kennzeichen, die Kontaktdaten und die Haftungserklärung; die Tasche ist gut sichtbar zu kennzeichnen und mit einer Übersicht der Vorgänge zu versehen. Es werden nur Taschen mit maximal 20 Vorgängen entgegengenommen.
  • Händlervorgänge werden der Reihenfolge nach bearbeitet. Die Zulassungsstelle meldet sich, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Eine Bearbeitungsdauer nennt der Kreis nicht.
  • Ein Fahrzeug wird nicht zugelassen, wenn Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen. Bei Vertretung ist zusätzlich die Einverständniserklärung nötig, damit die Zulassungsstelle der bevollmächtigten Person das Bestehen von Rückständen mitteilen darf; die Höhe wird ihr nicht genannt.
  • Bei Vertretung sind die ausgefüllte Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem vorzulegen. Bei Minderjährigen unterschreiben beide Erziehungsberechtigten, deren Vollmachten und Ausweise ebenfalls vorzulegen sind.
  • Für die Abmeldung eines Fahrzeugs ist keine gesonderte Vollmacht nötig: Sie kann durch jede Person beantragt werden, benötigt werden Zulassungs- bescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder.
  • Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es im Kreis Kleve nur, wenn die antragstellende Person hier ihren Hauptwohnsitz hat oder das Fahrzeug seinen Standort im Kreis hat. Der Standortnachweis erfolgt über einen Kaufvertrag mit Verkaufsort im Kreis oder durch Vorführung des Fahrzeugs.
  • Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits beim Kreis eingegangen ist, können Sie online mit der Fahrzeugbriefnummer abfragen.
  • Der Kreis nennt für beide Standorte nur eine Rufnummer und eine E-Mail-Adresse für die Kfz-Zulassung. Eigene Durchwahlen für Geldern veröffentlicht er nicht.
  • Nicht verwechseln: die auf jeder Kreisseite eingeblendeten allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr, freitags 9 bis 12 Uhr) gelten für die Kreisverwaltung insgesamt. Für die Zulassungsstellen führt der Kreis sie ausdrücklich als Ausnahme mit den hier abgebildeten Zeiten.

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  • Kreis Kleve, Kfz-Zulassung — Quelle
  • Kreis Kleve, Öffnungszeiten der Kreisverwaltung — Quelle
  • Kreis Kleve, Kfz-Zulassung - Termin buchen — Quelle
  • TEVIS Terminverwaltung Kreis Kleve, Funktionseinheiten und Standorte — Quelle
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  • Kreis Kleve, Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten — Quelle
  • Kreis Kleve, Organisationsstandort Kreishaus Kleve - SVA — Quelle
  • Kreis Kleve, Organisationsstandort Nebenstelle Geldern — Quelle
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