Zulassungsstelle Hagen — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Hagen
Die Zulassungsbehörde Hagen sitzt im Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstraße 3. Eine Vorsprache ist ausschließlich mit Termin möglich; gebucht wird online über die Terminvergabe der Stadt, per Telefon oder E-Mail werden keine Termine mehr vergeben. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 11 Uhr. Gezahlt wird bargeldlos mit girocard und PIN.
Adresse und Kontakt
Freiheitstraße 3, 58119 Hagen
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg
Telefon: 02331/207-2489
E-Mail: kfz-zulassung@stadt-hagen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00-12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-11:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Die Stadt veröffentlicht diese Zeiten ausdrücklich als "Öffnungszeiten (nur nach Terminvereinbarung)". Getrennte Zeiten für Laufkundschaft gibt es nicht.
Termin und Zulassung
"Für ein Anliegen in der Zulassungsbehörde ist es nötig, einen Termin über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren." Termine werden grundsätzlich nicht mehr per Telefon oder per E-Mail vergeben.
- Insgesamt maximal 6 Anliegen pro Termin; für einzelne Anliegen gilt zusätzlich die oben genannte Obergrenze.
- Termine können mehrere Wochen im Voraus gebucht werden. Werden keine Termine angezeigt, sind sie bereits vergeben.
- Neue Termine werden montags freigeschaltet.
- Notfalltermine werden von 7:45 bis 8:15 Uhr an den jeweiligen Sprechzeittagen freigegeben.
- Anträge und Verlängerungsanträge für 06er- und 07er-Kennzeichen laufen per E-Mail; die Terminvergabe erfolgt dann durch die Sachbearbeitung.
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
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Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
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Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Außerbetriebsetzung | 17,40 € |
| Außerbetriebsetzung, Zuschlag bei Vorlage eines Verwertungsnachweises | 5,10 € |
| Ummeldung (Namens- und/oder Adressänderung) | 12,00 € |
| Umschreibung innerhalb Hagens mit Halterwechsel | 27,70 € |
| Umschreibung mit vollgeschriebenem Fahrzeugbrief | 31,50 € |
| Umschreibung mit gleichzeitiger Umkennzeichnung | 29,70 € |
| Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel mit Beibehalt des Kennzeichens | 24,80 € |
| Änderung technischer Daten | 12,30 € |
| Zuschlag Änderung Technikdaten bei gleichzeitigem Zulassungsvorgang | 11,70 € |
| Zuschlag Umtausch von Papieren alter Art in Zulassungsbescheinigungen | 9,20 € |
| Umkennzeichnung (auch nach Diebstahl oder Verlust) | 31,50 € |
| Zuteilung Wunschkennzeichen | 10,20 € |
| Vorab reserviertes Wunschkennzeichen | 12,80 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 13,70 € |
| H-Kennzeichen, Zuteilung oder Kennzeichenartwechsel | 31,50 € |
| Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, Zuteilung (befristet, je nach Einzelfall) | 106,20 € |
| Rotes Kennzeichen, Verlängerung der Gültigkeit | 26,70 € |
| Rotes Kennzeichen, neues Fahrzeugscheinheft | 15,60 € |
| Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust | 42,40 € |
| Kraftradkennzeichen (Tausch auf kleineres Schild), zuzüglich Schildkosten | 4,30 € |
| Feinstaubplakette | 5,00 € |
| Halterauskunft | 5,10 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Gebühren der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz); die Stadt nennt keine Beträge, sondern nur, dass sie geringer sind als vor Ort, Zulassung eines Quads ("richtet sich nach der Art der Anmeldung"), Zulassung auf minderjährige Halter ("richten sich nach der Art der Anmeldung").
Besonderheiten
- Mehrere Gebühren veröffentlicht Hagen nur als Spanne, weil sie vom Einzelfall abhängen: Neuzulassung 30,90 Euro bis 46,20 Euro, Umschreibung von außerhalb 25,10 Euro bis 27,10 Euro (mit Folgebrief 30,90 Euro bis 34,40 Euro), Saisonkennzeichen 30,90 Euro bis 37,30 Euro, Ausfuhrkennzeichen 34,90 Euro bis 50 Euro.
- Zum Einzug der Kfz-Steuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat zwingend vorgeschrieben. Halter von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen können beim Hauptzollamt Dortmund die Großkundeneigenschaft beantragen und sind dann von der Vorlage eines neuen Mandats bei jeder Zulassung befreit.
- Ausfuhrkennzeichen: Das Fahrzeug muss vorgeführt werden und sich dazu im Stadtgebiet Hagen oder angrenzend befinden. Beantragt wird grundsätzlich am Hauptwohnsitz. Hat die künftige Halterin oder der künftige Halter keinen Wohnsitz in Deutschland, ist persönliche Vorsprache Pflicht, eine Bevollmächtigung ist dann nicht möglich.
- Kurzzeitkennzeichen ohne gültige Hauptuntersuchung können nur am Standort des Fahrzeugs beantragt werden und gelten dann nur im Zulassungsbezirk und im angrenzenden Zulassungsbezirk.
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I setzt eine Versicherung an Eides statt und grundsätzlich die persönliche Vorsprache der Halterin oder des Halters voraus. Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann in der Regel nur der Fahrzeughalter beantragen.
- Bei einem Umzug innerhalb Hagens kann die neue Anschrift gleich bei der Ummeldung im Bürgeramt in den Fahrzeugschein eingetragen werden; ein zusätzlicher Termin in der Zulassungsbehörde entfällt dann.
- Widerspruch zwischen zwei amtlichen Quellen zum i-Kfz-Umfang: Die Seite der Zulassungsbehörde beschreibt i-Kfz eingeschränkt (Außerbetriebsetzung nur für ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge mit nach diesem Datum zugeteilten und gesiegelten Kennzeichen, Umschreibung nur mit Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil II, die erst seit 2018 vergeben wird). Die städtische Meldung vom 13. November 2025 kündigt dagegen die vollständige Umsetzung der i-Kfz-Stufe 4 mit Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung an. Vor einem Online-Antrag sollte der konkrete Fall geprüft werden.
- In die Umweltzone Hagen dürfen seit dem 1. Juli 2014 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.
- Eigene Regelungen für Zulassungsdienste und Händler, etwa ein Händlerschalter, Abgabezeiten, eine Sammelbevollmächtigung oder eine zugesagte Bearbeitungsdauer, veröffentlicht Hagen nicht.
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- Stadt Hagen, Zulassungsbehörde (Öffnungszeiten, Kontakt, Gebühren, Formulare) — Quelle
- Terminvergabe Hagen, Startseite mit Hinweis zur Freischaltung — Quelle
- Terminvergabe Hagen, Zulassungsbehörde – Auswahl des Anliegens — Quelle
- Serviceportal Stadt Hagen, Zulassungsbehörde i-Kfz — Quelle
- Stadt Hagen, Meldung vom 13.11.2025 zur i-Kfz-Stufe 4 — Quelle
LIVE · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr
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- Unsere Preise07.09.2026, 09:00 Uhr
- Öffnungszeiten und Gebühren Zulassungsstelle Hagen30.08.2026
- Amtliche Gebühren (GebOSt)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Rechtsgrundlagen (FZV, StVZO)29.08.2026, 21:10 Uhr
- Stadt Hagen, Zulassungsbehörde (Öffnungszeiten, Kontakt, Gebühren, Formulare)
- Terminvergabe Hagen, Startseite mit Hinweis zur Freischaltung
- Terminvergabe Hagen, Zulassungsbehörde – Auswahl des Anliegens
- Serviceportal Stadt Hagen, Zulassungsbehörde i-Kfz
- Stadt Hagen, Meldung vom 13.11.2025 zur i-Kfz-Stufe 4