Zulassungsstelle Remscheid — Öffnungszeiten, Termin, Adresse

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstelle Remscheid

Die Kfz-Zulassung Remscheid sitzt im Dienstleistungszentrum an der Elberfelder Straße 36. Für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Fahrzeuge aus dem Ausland verlangt die Stadt einen Termin; freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr geht es auch ohne Termin per Wartemarke. Abmeldung, Anschriften- und Namensänderung, Feinstaubplakette und Kurzzeitkennzeichen sind an allen Werktagen terminlos möglich. Die Zahl der Tageswartemarken ist begrenzt.

Adresse und Kontakt

Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Verwaltungsgebäude Dienstleistungszentrum. Barrierefreier Zugang über den linken Seiteneingang an der Elberfelder Straße, Fahrstuhl im Haus. Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Platz. Gebäude, Etage und Raum der Zulassungsbehörde veröffentlicht die Stadt nicht.

Telefon: 02191 162886

E-Mail: Zulassungsbehoerde@remscheid.de

Öffnungszeiten

Montag 07:30-13:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:30, 13:30-16:00 Uhr
Mittwoch 07:30-13:00 Uhr
Donnerstag 07:30-12:30, 13:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-13:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Diese Zeiten stehen auf den Kfz-Seiten der Stadt als Zeiten für die terminlose Vorsprache mit Wartemarke. Die Seite der Organisationseinheit 3.32.2 nennt für den Bürgerservice abweichende Zeiten (montags und mittwochs 7:30-13:00, dienstags 7:30-12:00 und 13:00-17:30, donnerstags 7:30-12:00 und 13:00-16:00, freitags 7:30-12:00). Die Seite "KFZ: Anschriftenänderung" nennt dienstags abweichend 13:30-17:30. Wer auf die Minute angewiesen ist, sollte vorher anrufen.

Termin und Zulassung

Für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Ausfuhrkennzeichen und die Erstanmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland schreibt die Stadt einen Termin vor. Termine werden online über das Terminportal oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter unter 02191 1600 vergeben.

  • Die Stadt verlinkt für "KFZ-Zulassungsangelegenheiten", "Melde- und Zulassungswesen" und "Personaldokumente" dasselbe Portal termine-reservieren.de/termine/remscheid/buergerservice/. Welche einzelnen Anliegen dort wählbar sind und wie viele Anliegen pro Termin erlaubt sind, war zum Prüfstand nicht abrufbar - das Portal antwortete mit einem Serverfehler.
  • Für die Erstanmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland ist ein Termin zwingend; die freitägliche Vorsprache ohne Termin gilt dafür nicht.
  • Für das Ausfuhrkennzeichen schreibt die Stadt: "Freitags ist keine terminlose Vorsprache möglich."

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Neuzulassung, Mindestgebühr 30,00 €
Umschreibung von außerhalb, Mindestgebühr 27,10 €
Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme, ab 23,60 €
Umschreibung innerhalb Remscheid, Mindestgebühr 24,20 €
Wiederzulassung auf denselben Halter, Mindestgebühr 12,40 €
Erstmalige Erfassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland, Mindestgebühr 55,40 €
Außerbetriebsetzung/Abmeldung vor Ort, Mindestgebühr alle Fahrzeuge 17,40 €
Internetbasierte Abmeldung (i-Kfz) 3,30 €
Anschriftenänderung innerhalb Remscheids, Mindestgebühr 16,70 €
Änderung technischer Daten, Mindestgebühr 12,00 €
Ausfuhrkennzeichen, Mindestgebühr 34,60 €
Historisches Kennzeichen, Mindestgebühr 27,60 €
Kurzzeitkennzeichen 13,10 €
Feinstaubplakette 5,30 €
Halterauskunft je Fahrzeug 5,10 €
Umkennzeichnung nach Kennzeichenverlust, Rahmen 28,10 bis 101,50 28,10 €
Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Mindestgebühr 12,00 €
Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen, Mindestgebühr 41,70 €
Wunschkennzeichen, niedriger Satz 10,20 €
Wunschkennzeichen, höherer Satz 12,80 €
Vorwegreservierung Wunschkennzeichen 2,60 €
Wechselkennzeichen, Aufschlag je Fahrzeug 6,00 €
Kennzeichenübernahme am selben Tag, Mehraufwandsgebühr 25,60 €
Versicherung an Eides statt bei Verlust von Papieren oder Schildern 30,70 €
Rücksendung finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II 15,30 €
Veräußerungsanzeige 0,00 €
Versicherungswechsel 0,00 €

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Saisonkennzeichen, Tageszulassung, Grundgebühr der Kfz-Namensänderung (genannt ist nur der Zuschlag für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II), Gebühren der übrigen i-Kfz-Vorgänge (beziffert ist nur die internetbasierte Abmeldung), rote Dauerkennzeichen für Händler.

Besonderheiten

  • Zweiter Standort: Das Bürgerbüro Lüttringhausen, Kreuzbergstraße 15, 42899 Remscheid, erledigt nach Terminbuchung Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung, Wiederzulassung und Umkennzeichnung. Geöffnet nur dienstags von 8:30 bis 12:30 und 13:30 bis 16:30 Uhr, während der Schulferien geschlossen. Alle Anliegen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung.
  • Finanzierte Fahrzeuge: Die Bank schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II ausschließlich an den Hauptstandort Elberfelder Straße. Im Bürgerbüro Lüttringhausen ist eine Zulassung deshalb nur möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II selbst zum Termin mitgebracht wird.
  • Zulassungsdienste, Autohäuser und Großkunden können telefonisch einen Abgabetermin vereinbaren, laut Seite "KFZ: Umschreibung von außerhalb" unter den Durchwahlen -3841 oder -3622.
  • Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person werden die spezielle Vollmacht der Stadt und das SEPA-Lastschriftmandat auf dem gesonderten Vordruck verlangt. Beide müssen vom Halter unterschrieben sein, und der Originalausweis des Halters ist mitzubringen - Ausweiskopien sind nicht zugelassen. Wer seinen Ausweis nicht aus der Hand geben will, kann an der Infotheke terminlos eine beglaubigte Kopie erstellen lassen.
  • Zulassung nur am Hauptwohnsitz. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Remscheid nachgewiesen werden. Bei Personenmehrheiten wie einer GbR werden Personalausweise und Unterschriften aller Personen sowie eine Haftungserklärung verlangt.
  • Kennzeichenübernahme am selben Tag ist möglich, kostet 25,60 zusätzlich und verlängert die Bearbeitung. Die Stadt nennt dafür einmal "ca. 20 Minuten" (Neuzulassung) und einmal "ca. 30-40 Minuten" (Umkennzeichnung). Ohne diese Zusatzgebühr steht ein Kennzeichen nach der Abmeldung in der Regel erst am nächsten Arbeitstag wieder zur Verfügung.
  • Kennzeichenschilder gibt es nicht im Amt, sondern über Schildermacher im Umfeld der Dienststelle. Wer bei der Zulassung im Bürgerbüro Lüttringhausen keine Schilder dabei hat, bekommt die Plaketten auf einem Plakettenträger ausgehändigt und bringt sie selbst an; eine erneute Vorsprache entfällt.
  • Über i-Kfz Stufe 4 sind Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit Kennzeichenwechsel, vollautomatisierte Umschreibung, vollautomatisierte Außerbetriebsetzung, vollautomatisierte Adressänderung und Tageszulassung möglich. Nicht möglich sind Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, historische Kennzeichen und andere besondere Zulassungsformen.
  • Widerspruch bei der Rücksendegebühr für finanzierte Papiere: Die Seite "Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen" nennt 15,50, alle übrigen Kfz-Seiten nennen 15,30.
  • Telefonische Halterauskünfte sind nicht möglich.

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