Zulassungsstelle Bochum — Termin, Adresse, Öffnungszeiten

ZulassungsstelleLive · zuletzt geprüft 07.09.2026, 09:00 Uhr

Zulassungsstelle Bochum

Bochum hat eine einzige Kfz-Zulassungsstelle: das Büro für Kfz-Angelegenheiten in der Bulksmühle 17. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit Termin möglich; feste Öffnungszeiten veröffentlicht die Stadt nicht. Termine buchen Sie online über das Terminportal oder telefonisch unter 0234 910-8282. Viele Zulassungen und Abmeldungen lassen sich auch über die Online-Zulassungsbehörde erledigen. Gezahlt wird vorzugsweise mit EC-Karte, Kreditkarte oder bar.

Adresse und Kontakt

Bulksmühle 17, 44777 Bochum
Die Stadt nennt im Adressblock die Postleitzahl 44777, im Feld "Navigation" derselben Seiten dagegen 44809. Gebäude, Eingang und Raum veröffentlicht die Stadt nicht. Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl, eine Infotheke ist vorhanden; in unmittelbarer Nähe sind laut Stadt ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.

Telefon: 0234 910-8282

E-Mail: Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Die Stadt Bochum veröffentlicht für das Büro für Kfz-Angelegenheiten keine Öffnungszeiten nach Wochentagen. Auf der Amtsseite und auf jeder Leistungsseite steht stattdessen nur: "Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich." Maßgeblich ist damit allein die im Terminportal gebuchte Uhrzeit.

Freie Termine der Behörde ansehen

Termin und Zulassung

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder über die Behördennummer 115 gebucht werden, telefonisch außerdem unter 0234 910-8282.

  • Die Stadt fasst den Terminkalender "Kfz-Angelegenheiten" mit den Worten "Bewohnerparkausweise, Kurzzeitgeschäfte und Fahrzeugabmeldung, Zulassung" zusammen. Eine einzeln aufgeschlüsselte Liste der buchbaren Anliegen und eine Obergrenze für die Zahl der Anliegen pro Termin veröffentlicht sie nicht.
  • Führerscheinangelegenheiten laufen über einen eigenen Terminkalender und können nicht mit Kfz-Terminen kombiniert werden.

Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt

Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Zulassungstermin innerhalb der nächsten zwei Behörden-Werktage für 14,99 Euro

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:

Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen

Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

Silberner Sicherheitscode-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.

ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Digitale Zulassung starten

Möglichkeit 3: Der All-inklusive-Service — Unterlagen abholen und liefern lassen, regional begrenzt

Wir holen Ihre Unterlagen bei Ihnen ab, erledigen den Vorgang bei der Behörde und liefern Kennzeichen und Papiere zurück. Sie fahren nirgendwo hin.

Hochwertige 3D-Darstellung des Abhol- und Lieferservices für Zulassungsunterlagen

ab 106,50 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.

Abholung beauftragen

Bianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?

Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.

Neuzulassung

Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • eVB-Nummer
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
  • § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung

Umschreibung mit neuen Kennzeichen

Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Umschreibung — Kennzeichen behalten

Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel

Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
  • Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Zubuchbar

  • Wunschkennzeichen
  • Feinstaubplakette
  • Kennzeichen in Carbon-Optik

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.

Alle Unterlagen anzeigen

Rechtsgrundlage

§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.

Digital — das fotografieren Sie

  • Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt

Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen

Quellen

  • § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Von der Behörde veröffentlichte Gebühren

Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Wunschkennzeichen, technische Änderung, Adress- und Namensänderung.

Besonderheiten

  • Die Stadt Bochum veröffentlicht keine eigene Gebührenliste. Auf der Seite "Gebührenliste für Straßenverkehrsangelegenheiten" steht nur: "Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)." Einen konkreten Betrag nennt keine der Leistungsseiten.
  • Widerspruch bei der Postleitzahl: Der Adressblock des Büros für Kfz-Angelegenheiten nennt "Bulksmühle 17, 44777 Bochum", das Feld "Navigation" auf denselben Seiten dagegen 44809. Auch im Fließtext widerspricht sich die Stadt — die Seite zur Anmeldung eines Neufahrzeuges schreibt 44777, die Seite zur Ummeldung von außerhalb 44809.
  • Widerspruch beim Zahlungsmittel: Die Gebührenseite nennt "EC-Karte, Kreditkarte oder bar", die einzelnen Leistungsseiten dagegen nur "EC-Karte oder bar". Auf die Kreditkarte sollte man sich deshalb nicht verlassen.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert, muss sie von der Antragstellerin oder dem Antragsteller angefordert werden und darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten, Bulksmühle 17, gesandt werden. Nach der Zulassung geht sie per Einschreiben an die Bank zurück — dafür entstehen zusätzliche Gebühren.
  • Bei finanzierten Fahrzeugbriefen können Neuzulassungen ausschließlich in der Zulassungsstelle vorgenommen werden, nicht online.
  • Außerbetriebsetzungen sind nach § 16 FZV nur für BO- und WAT-Kennzeichen möglich sowie für auswärtige Kennzeichen, die als Beibehaltskennzeichen in den Bochumer Bestand übergeben wurden. In Einzelfällen ist eine vorgeschaltete Einzelfallprüfung zur örtlichen Zuständigkeit nötig.
  • Zulassung durch Dritte ist möglich; die vertretende Person muss ihren Personalausweis oder Pass vorlegen und das von der Halterin oder dem Halter beziehungsweise der zahlenden Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mitbringen.
  • Beim Kurzzeitkennzeichen gilt eine Ausnahme: Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.
  • Zulassung auf Minderjährige nur, wenn die Person wegen einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder selbst die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Erforderlich sind dann die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente.
  • Zu Händlerschaltern, Abgabezeiten für Zulassungsdienste, Sammelabgaben oder Bearbeitungsdauern veröffentlicht die Stadt Bochum nichts. Es gilt derselbe Terminweg wie für Privatkunden.
  • Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bereits eingegangen ist, lässt sich über die Bankbriefauskunft der Stadt prüfen.

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  • Stadt Bochum, Büro für Kfz-Angelegenheiten — Quelle
  • Stadt Bochum, Online-Terminbuchung — Quelle
  • Terminportal der Stadt Bochum, Kalender Kfz-Angelegenheiten — Quelle
  • Stadt Bochum, Gebührenliste für Straßenverkehrsangelegenheiten — Quelle
  • Stadt Bochum, Anmeldung eines Neufahrzeuges — Quelle
  • Stadt Bochum, Ummeldung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bochum — Quelle
  • Stadt Bochum, Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges — Quelle
  • Stadt Bochum, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
  • Stadt Bochum, An-, Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeuges — Quelle
  • Stadt Bochum, Straßenverkehrsamt — Quelle
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Quellen dieser Seite
  • Stadt Bochum, Büro für Kfz-Angelegenheiten
  • Stadt Bochum, Online-Terminbuchung
  • Terminportal der Stadt Bochum, Kalender Kfz-Angelegenheiten
  • Stadt Bochum, Gebührenliste für Straßenverkehrsangelegenheiten
  • Stadt Bochum, Anmeldung eines Neufahrzeuges
  • Stadt Bochum, Ummeldung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bochum
  • Stadt Bochum, Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Stadt Bochum, Kurzzeitkennzeichen
  • Stadt Bochum, An-, Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeuges
  • Stadt Bochum, Straßenverkehrsamt