Zulassungsstelle Wuppertal — Öffnungszeiten, Termin, Adresse
Zulassungsstelle Wuppertal
Die Kfz-Zulassungsstelle Wuppertal sitzt am Döppersberg 41 in der ehemaligen Bundesbahndirektion. Geöffnet ist montags bis mittwochs von 7:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:00 Uhr. Eine Vorsprache ist grundsätzlich nur mit vorher gebuchtem Termin möglich; gebucht wird online über das Reservierungsportal der Stadt. Wenige Vorgänge wie die Außerbetriebsetzung erledigt der Schnellschalter ohne Termin. Händler und Zulassungsdienste geben ihre Vorgänge nach Voranmeldung zwischen 6:00 und 9:00 Uhr ab.
Adresse und Kontakt
Döppersberg 41, 42103 Wuppertal
Ehemalige Bundesbahndirektion
Telefon: 0202 563-9006
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de
Öffnungszeiten
| Montag | 07:00-13:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:00-13:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:00-13:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr |
| Freitag | 07:00-12:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Die Einrichtungsseite der Stadt nennt für Donnerstagnachmittag 14:00 bis 16:00 Uhr, das Serviceportal der Stadt für dieselbe Dienststelle 14:00 bis 17:00 Uhr. Hier steht die Angabe der Einrichtungsseite. Für die Abgabe durch Händler und Zulassungsdienste gilt ein eigenes Zeitfenster von 6:00 bis 9:00 Uhr.
Termin und Zulassung
Die Stadt schreibt: "Eine Vorsprache beim Straßenverkehrsamt ist ausschließlich nur mit Termin möglich!" Neue Termine werden nach Angabe der Stadt täglich online freigeschaltet, oft auch kurzfristig.
- Termine sind auch telefonisch über 0202 563-9006 buchbar.
- Pro Person oder Unternehmen sind maximal zwei Termine buchbar; für mehr Termine ist eine schriftliche Anfrage per E-Mail mit Begründung nötig. Mehrfachbuchungen werden ohne Rückmeldung storniert.
- Der Termin muss auf den Namen der vorsprechenden Person gebucht sein, eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
- Der Termin wird am Informationsschalter aktiviert, dort werden zuerst die Unterlagen geprüft.
- Stornierung über https://reservation.frontdesksuite.com/wuppertal/kfz/Home/Index?pageId=f0f456af-e86c-4816-9ae5-d846a7ea5d4f&culture=de&uiCulture=de
Möglichkeit 1: Sie machen sich einen Termin und gehen selbst zum Straßenverkehrsamt
Die Behörde vergibt ihre Termine selbst und kostenlos. Ist nichts frei oder liegt der nächste Termin Wochen entfernt, suchen wir bundesweit nach kurzfristig frei gewordenen und abgesagten Terminen und buchen den ersten passenden mit Ihrer Vollmacht — innerhalb von zwei Behörden-Werktagen.

Sie wollen gar nicht erst zur Behörde? Dann geht es auch so:
Möglichkeit 2: Sie haben diesen Aufkleber auf Fahrzeugschein und Brief — dann ist Ihr Auto in 10 Minuten zugelassen
Sie fotografieren Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest über das i-Kfz-Verfahren. Ohne Bund.ID, ohne Ausweis-PIN, ohne Behördengang.

In wenigen Schritten, mit Begleitvideo: Sie legen die Sicherheitscodes auf Ihren Papieren frei und fotografieren sie. Ein kurzes Video zeigt Ihnen vorher, wo die Codes sitzen und wie Sie sie freirubbeln, ohne sie zu beschädigen — jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
ab 99 €Amtsgebühren und Standardkennzeichen sind enthalten.
Digitale Zulassung startenBianca Schneider Zulassungsdienst — privater Zulassungsdienst. Wir sind nicht das Straßenverkehrsamt; amtliche Entscheidungen trifft die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für welche Zulassung?
Für jeden Vorgang zwei Listen: was Sie beim digitalen Weg fotografieren und was am Schalter der Behörde auf dem Tisch liegen muss.
Neuzulassung
Die Neuzulassung ist die erste Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Sie brauchen Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Digital ist der Vorgang bundesweit möglich, sofern der Code auf dem Brief noch unbeschädigt ist.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung, § 27 FZV die internetbasierte Erstzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- eVB-Nummer
- Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 6 FZV — Antrag auf Zulassung
- § 27 FZV — Internetbasierte Erstzulassung
Umschreibung mit neuen Kennzeichen
Bei der Umschreibung mit neuen Kennzeichen wechselt der Halter und das Fahrzeug bekommt eine neue Nummer. Zusätzlich zu Ausweis, eVB und beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung brauchen Sie im digitalen Weg Fotos beider Kennzeichenschilder mit freigelegtem Sicherheitscode auf den Plaketten.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Vorderes Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Hinteres Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Plakette
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Umschreibung — Kennzeichen behalten
Seit dem Wegfall der Umkennzeichnungspflicht darf das Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks mitgenommen werden. Damit entfallen die Schilder als Unterlage und als Kostenpunkt. Sie brauchen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung mit freigelegten Codes und Ihre IBAN.
Alle Unterlagen anzeigen
Rechtsgrundlage
§ 15 FZV regelt die Mitteilungspflichten bei Änderungen, § 30 FZV die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV — Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel
Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut angemeldet. Der wichtigste Punkt ist die Hauptuntersuchung: Ihre Frist ruht während der Abmeldung, muss zum Zeitpunkt der Wiederzulassung aber gültig sein. Dazu kommen Ausweis, eVB, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und Ihre IBAN.
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Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, § 29 FZV die internetbasierte Wiederzulassung.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Sicherheitscode freigelegt
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
- Foto Ihrer IBAN für die Kfz-Steuer
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Zubuchbar
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kennzeichen in Carbon-Optik
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 FZV — Internetbasierte Wiederzulassung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Steuer- und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie brauchen nur Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode — keine eVB und keine IBAN, denn es wird nichts mehr eingezogen.
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Rechtsgrundlage
§ 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung, die §§ 24 und 25 FZV das internetbasierte Verfahren dafür.
Digital — das fotografieren Sie
- Personalausweis oder Reisepass — Vorder- und Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorder- und Rückseite, Sicherheitscode freigelegt
Bei der Behörde — das liegt auf dem Tisch
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Quellen
- § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- §§ 24, 25 FZV — Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Von der Behörde veröffentlichte Gebühren
| Außerbetriebsetzung vor Ort | 15,90 € |
| Außerbetriebsetzung online (i-Kfz) | 3,30 € |
| Kurzzeitkennzeichen vor Ort | 13,10 € |
| Kurzzeitkennzeichen über das Online-Formular | 13,70 € |
| Reservierung Wunschkennzeichen | 12,80 € |
| Reservierung Serienkennzeichen | 0,00 € |
| Feinstaubplakette | 5,90 € |
| Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil II | 15,30 € |
| Halterauskunft | 5,10 € |
Für diese Vorgänge veröffentlicht die Behörde keinen Gebührenrahmen: Umschreibung, Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, Änderung technischer Daten, Adress- und Namensänderung, Saison-, Oldtimer- und Elektrokennzeichen.
Besonderheiten
- Widerspruch zwischen amtlichen Seiten: Terminreservierungsseite und Informationsschalter der Stadt sagen, eine Vorsprache sei ausschließlich mit Termin möglich. Die Produktseite "Terminvereinbarung" und die Seite zur Außerbetriebsetzung nennen dagegen ausdrücklich einen Schnellschalter, an dem mehrere Vorgänge ohne Termin erledigt werden. Wer ohne Termin fährt, sollte damit rechnen, abgewiesen zu werden.
- Händler und Zulassungsdienste werden ausschließlich im Gewerbekundenbereich bedient. Ausnahmen sind Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen, die einen vorher vereinbarten Termin brauchen.
- Voranmeldeverfahren für Händler und Zulassungsdienste: Die Vorgänge müssen über das Serviceportal spätestens bis 06:00 Uhr am Tag der Abgabe angemeldet werden, die ausgedruckte Voranmeldebestätigung ist beizulegen. Abgabe montags bis freitags von 06:00 bis 09:00 Uhr. Voraussetzung ist eine gültige Gewerbeanmeldung.
- Bei der Voranmeldung sind bereits geprägte Kennzeichen zwingend erforderlich. Zulassungsanträge, denen nicht alle Unterlagen beiliegen, führen grundsätzlich zur Ablehnung; Nachreichen ist nicht möglich und einzelne Vorgänge können nach der Abgabe nicht herausgegeben werden.
- Die Bearbeitung im Voranmeldeverfahren erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, die Fertigstellung wird per E-Mail gemeldet. Nicht am selben Tag erledigte Vorgänge werden am nächsten Werktag vorrangig bearbeitet. Bezahlt wird die Rechnung online über das Portal, danach folgt ein Abholcode.
- Holt ein Bevollmächtigter ab, sind der Ausweis im Original und eine Vollmacht auf Briefbogen vorzulegen.
- Bei Ausfuhrkennzeichen müssen Fahrzeughalter und Bevollmächtigter persönlich erscheinen. Vor der Zuteilung ist eine schriftliche Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer nötig; liegt keine Bankverbindung vor, ist zwingend zuerst beim Hauptzollamt Wuppertal-Vohwinkel vorzusprechen.
- Kurzzeitkennzeichen: Hauptwohnsitz muss Wuppertal sein, das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein. Höchstens drei Kurzzeitkennzeichen pro Person und Tag. Die Online-Bearbeitung dauert bis zu zwei Werktage, die Abholung erfolgt nach Benachrichtigung an der Service-Theke der Kfz-Zulassungsstelle.
- Zulassung nur, wenn keine Kfz-Steuerrückstände und keine rückständigen Gebühren über 10 Euro bestehen. Das Online-Verfahren prüft das automatisiert und verweist bei Rückständen auf persönliche Vorsprache.
- Kennzeichenreservierung gilt ein Jahr und ist nicht verlängerbar. Höchstens drei Kennzeichen gleichzeitig pro Person. Aus Reservierung und Vorabzuteilung folgt kein Rechtsanspruch auf Zuteilung.
- Gebührenspannen statt fester Beträge: Erstzulassung vor Ort 27,60 bis 41,60 Euro und online rund 22,00 Euro, Wiederzulassung 12,50 bis 44,20 Euro, Ausfuhrkennzeichen 34,60 bis 68,80 Euro.
- Ältere PDF-Formulare der Stadt tragen im Briefkopf noch die frühere Anschrift Müngstener Straße 10a. Maßgeblich ist Döppersberg 41.
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- Stadt Wuppertal, 405.21 Kfz-Zulassungsstelle (Einrichtung, Anschrift und Öffnungszeiten) — Quelle
- Stadt Wuppertal, Terminreservierung im Straßenverkehrsamt — Quelle
- Terminportal der Stadt Wuppertal, Kfz-Zulassungsstelle — Quelle
- Stadt Wuppertal, Terminvereinbarung (Straßenverkehrsamt) mit Schnellschalter-Vorgängen — Quelle
- Stadt Wuppertal, Kfz-Zulassung für Händler und Zulassungsdienste — Quelle
- Serviceportal Wuppertal, Voranmeldung von Vorgängen durch Kfz-Händler und Zulassungsdienste — Quelle
- Stadt Wuppertal, Außerbetriebsetzung (Kfz) mit Gebühren und Zahlungsmitteln — Quelle
- Stadt Wuppertal, KFZ Erstzulassung — Quelle
- Stadt Wuppertal, Wiederzulassung (Kfz) auf denselben Halter — Quelle
- Stadt Wuppertal, Kurzzeitkennzeichen — Quelle
- Serviceportal Wuppertal, KFZ-Kurzzeitkennzeichen — Quelle
- Stadt Wuppertal, Ausfuhrkennzeichen — Quelle
- Stadt Wuppertal, Kennzeichenreservierung — Quelle
- Stadt Wuppertal, Online Service der Kfz-Zulassungsstelle (i-Kfz) — Quelle
- Serviceportal Wuppertal, 405.21 Kfz-Zulassungsstelle — Quelle
- Stadt Wuppertal, Informationsschalter (Straßenverkehrsamt) — Quelle
- Stadt Wuppertal, Halterauskünfte (Kfz) — Quelle
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