Nach i-Kfz sofort losfahren: Diese Ausdrucke gehören ins Fahrzeug

Nach i-Kfz sofort losfahren: Diese Ausdrucke gehören ins Fahrzeug

Praxis-Check · 8. September 2026

Kurz vorweg: Für Krefeld und NRW liegt heute keine neue belastbare Störungs- oder Rechtsmeldung zur Fahrzeugzulassung vor. Deshalb geht es in dieser aktuell geprüften Tagesausgabe um eine häufige i-Kfz-Praxisfrage: Was muss nach einer erfolgreichen Online-Zulassung ins Fahrzeug, damit Sie sofort losfahren dürfen?

Sofort losfahren – aber nur nach positiver Entscheidung

Bei bestimmten vollständig automatisierten i-Kfz-Vorgängen kann das Fahrzeug unmittelbar nach dem Abruf der positiven Zulassungsentscheidung in Betrieb gesetzt werden. Das gilt nach § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung für die internetbasierte Erstzulassung, Wiederzulassung und für einen Halterwechsel nach § 30 Absatz 4.

Die Berechtigung beginnt mit dem Abruf der automatisierten Entscheidung. Sie gilt bis zum Empfang der übersandten Stempelplaketten oder Plakettenträger, höchstens jedoch 14 Tage. Entscheidend ist der im vorläufigen Zulassungsnachweis angegebene Zeitraum.

Diese zwei Ausdrucke sind wichtig

  1. Vorläufiger Zulassungsnachweis: Bei einem Pkw muss dieser während der Fahrt von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Er enthält unter anderem Kennzeichen, Antragsnummer, Datum der Entscheidung und das Ende der vorläufigen Berechtigung.
  2. Automatisierte Zulassungsentscheidung: Ein gut lesbarer Ausdruck der abgerufenen Entscheidung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Für Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse L, etwa viele Motorräder, und Anhänger der Klasse O gilt die Pflicht zum Auslegen des vorläufigen Nachweises nach § 32 Absatz 2 nicht. Die übrigen Vorgaben des jeweiligen Bescheids und Zulassungsvorgangs bleiben zu beachten.

Auch ohne Plaketten: Kennzeichen müssen montiert sein

Die vorläufige Fahrtberechtigung erlaubt die Nutzung ohne bereits angebrachte Stempelplaketten oder Plakettenträger. Die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder selbst müssen jedoch vorhanden und korrekt am Fahrzeug montiert sein. Bei einem Kennzeichenwechsel ist das neue Kennzeichen vor der ersten Fahrt anzubringen.

Nicht mit der Tageszulassung verwechseln

Eine internetbasierte Tageszulassung ist ein eigener Vorgang. Sie gilt ausschließlich für den Tag der Erstzulassung. Auch dabei sind ein vorläufiger Zulassungsnachweis sichtbar auszulegen und ein Ausdruck der Entscheidung mitzuführen. Nach Ablauf dieses Tages gilt das Fahrzeug automatisch als außer Betrieb gesetzt.

Checkliste vor der ersten Fahrt

  • Positive automatisierte Entscheidung vollständig abrufen und speichern.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und bei einem Pkw von außen gut lesbar auslegen.
  • Ausdruck der Zulassungsentscheidung mitführen.
  • Zugewiesene Kennzeichenschilder korrekt montieren.
  • Enddatum des vorläufigen Nachweises prüfen und die 14-Tage-Höchstfrist nicht überschreiten.
  • Nach Eingang der Unterlagen und Plaketten die Hinweise der Zulassungsbehörde befolgen.

Amtliche Quellen

Rechts- und Quellenstand geprüft am 8. September 2026.


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