KBA-Neuzulassungen August 2026: Elektroautos erreichen 32,4 Prozent Marktanteil

KBA-Zahlen für August 2026: Fast jeder dritte neue Pkw ist elektrisch

Tageslage · 4. September 2026

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Neuzulassungen für August 2026 veröffentlicht. Die auffälligste Entwicklung: 68.930 neue batterieelektrische Pkw kamen auf die Straße – 75,1 Prozent mehr als im August 2025. Eine neue bundesweite Zulassungs-, Gebühren- oder i‑Kfz-Regel ist mit der heutigen Meldung nicht verbunden.

Einordnung: Das ist eine aktuelle Marktstatistik, keine Rechtsänderung. Für Fahrzeughalter ändern sich dadurch weder die erforderlichen Zulassungsunterlagen noch die grundlegenden Abläufe bei Zulassungsstelle und i‑Kfz.
212.563neu zugelassene Pkw im August 2026 – 2,6 % mehr als im Vorjahresmonat
32,4 %Anteil batterieelektrischer Pkw: 68.930 Fahrzeuge, plus 75,1 %
+16,9 %private Pkw-Neuzulassungen; gewerbliche Zulassungen lagen 5,3 % niedriger
−37,9 %Benziner gegenüber August 2025; Diesel gingen um 17,3 % zurück

Elektroautos erreichen fast ein Drittel

Mit 32,4 Prozent entfiel im August fast jede dritte Pkw-Neuzulassung auf einen reinen Elektroantrieb. Hybride kamen insgesamt auf 39,8 Prozent; darin enthalten waren 25.406 Plug-in-Hybride mit einem Anteil von 12,0 Prozent. Der durchschnittliche CO₂-Ausstoß der neu zugelassenen Pkw sank laut KBA auf 86,0 Gramm je Kilometer.

Für die Zulassungspraxis bleibt entscheidend, dass die Fahrzeug- und Halterdaten in den Unterlagen zusammenpassen. Ob der Antrag vor Ort oder digital gestellt wird: Fehlende Dokumente oder nicht nutzbare Sicherheitscodes können den Vorgang weiterhin stoppen.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Vergleichen Sie vor dem Antrag Fahrzeugidentnummer, Antriebsart und Halterdaten in Zulassungsbescheinigung beziehungsweise CoC-Papier.
  • Halten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und die Angaben für das Kfz-Steuer-SEPA-Mandat bereit.
  • Prüfen Sie bei einer digitalen Zulassung, ob Ihre Dokumente die erforderlichen Sicherheitscodes besitzen und Ihr Ausweisdokument online nutzbar ist.
  • Wenn Sie ein E-Kennzeichen wünschen, lassen Sie vorab prüfen, ob Fahrzeugdaten und Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
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