i-Kfz-Praxis-Check: Identität und Zahlungsweg vor dem Start prüfen
Praxis-Check · 10. September 2026
Aktuell geprüft: Für Krefeld und NRW liegt heute keine neue belastbare Störungs- oder Rechtsmeldung zur Fahrzeugzulassung vor. Diese Tagesausgabe fasst deshalb zusammen, was vor dem Start eines i-Kfz-Vorgangs bereitliegen sollte.
Die Identifizierung zuerst klären
Für Privatpersonen nennt das Bundesministerium für Verkehr einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN. Die Anmeldung erfolgt mit Smartphone und AusweisApp oder mit Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat genutzt werden.
Für juristische Personen ist das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat vorgesehen. Welche Vorgänge in Ihrem Portal angeboten werden, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
Unterlagen und Zahlung vorbereiten
eVB-Nummer: bei Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung bereithalten.
IBAN und SEPA-Mandat: für die Kfz-Steuer und die anfallenden Gebühren bereithalten.
Zulassungsdokumente: je nach Vorgang Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II mit den erforderlichen Sicherheitscodes.
Für die sofortige Inbetriebsetzung: Kennzeichenschilder und einen Drucker für den vorläufigen Zulassungsnachweis bereitlegen.
Vor dem Absenden kurz prüfen
Ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert und die PIN bekannt?
Passt die eVB zum Fahrzeug und zum gewünschten Vorgang?
Sind die Sicherheitscodes noch unverdeckt?
Ist die Bankverbindung für Steuer und Gebühren verfügbar?
Ist ein Drucker erreichbar, falls das Portal den vorläufigen Nachweis bereitstellt?
Wer diese Punkte vor dem Öffnen des Portals prüft, vermeidet einen Abbruch während der Identifizierung oder nach der automatisierten Entscheidung.
Rechts- und Quellenstand geprüft am 10. September 2026.
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